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12/2016
Volksbegehren „Gegen TTIP/CETA“
Eintragungsverfahren
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 580/1 und
580/2, KG Bannberg - Mair Anton
Geplant ist die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück
580/2. Dafür soll der Bauplatz um ca. 7,79 m Richtung Osten
vergrößert werden. Die Erweiterung berücksichtigt einen
erforderlichen Grenzabstand für den Carport von 4,0 m. Da die
Zufahrt von Norden (bergseitig) erfolgt, kann der Carport
nicht in den Grenzabständen errichtet werden, weil die höchst-
zulässige mittlere Wandhöhe von 2,80 m nicht eingehalten
werden kann. Für das Grundstück 580/1 gibt es eine Bebau-
ungsstudie – gültige Variante 2b-4 vom 23.07.2008. Diese
sieht östlich des Grundstückes 580/2 zwei weitere Bauplätze
vor sowie eine Verlängerung des Erschließungsweges nörd-
lich des Grundstückes 580/2 bis zum Weg auf Grundstück
581/8. Diese Bebauungsstudie ist Basis für die Festlegung des
baulichen Entwicklungsbereichs im örtlichen Raumordnungs-
konzept. Die nunmehr geplante Änderung der Grundstücks-
grenzen laut Teilungsvorschlag 2 von Vermessung Rohracher,
GZl. 7967/2008, File 7967-08TV2 würde den Verlust eines
Bauplatzes bedeuten, was einer zweckmäßigen und Boden
sparenden Bebauung des Bereichs widersprechen würde.
Da der Bedarf für den geplanten Carport begründbar ist, ande-
rerseits die Umsetzung der Bebauungsstudie dadurch nicht
wesentlich erschwert werden soll, wird vorgeschlagen, die
Ausweitung des Grundstückes 580/2 zu minimieren und einen
Bebauungsplan zu erlassen, in dem eine Höhenlage festgelegt
wird. Damit kann der Carport an der Grundstücksgrenze situ-
iert werden, wodurch die Erweiterung des Grundstückes 580/2
wesentlich kleiner ausfallen kann. Damit wird die Boden spa-
rende Bebauung sichergestellt. Deshalb wird eine verkleinerte
Fläche als Planungsbereich definiert. Das setzt jedoch die
Erlassung eines Bebauungsplanes voraus.
Die Auflage der Änderung des Flächenwidmungsplanes im
Bereich des Gst 580/1 KG 85006 Bannberg von Freiland § 41
in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) und im Bereich
des Gst 580/2 KG 85006 Bannberg von Landwirtschaftliches
Mischgebiet § 40 (5) in Freiland § 41 wird beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich der Gste. 580/2 und 580/1,
KG Bannberg - Mair Anton
Wie im Punkt vorhin erwähnt, ist die Erlassung eines Bebau-
ungsplanes notwendig, daher wird die Auflage beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Projektteilnahme
der Gemeinde Assling am grenzübergreifenden Austausch
von Kindergartenpädagoginnen
Kindergartenleiterin Edith Lanser und Gina Streit vom RMO
haben einen Antrag betreffend die Ausrichtung eines Austau-
sches mit Kindergartenpädagoginnen aus Südtirol im Rahmen
eines INTERREG–Projektes gestellt. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf ca. € 10.000,— bis € 12.000,— und würden
zu 85 % durch die EU gefördert. Die verbleibenden 15 % sind
durch das Land Südtirol und durch die Gemeinde Assling zu
tragen, wobei auf die Gemeinde etwa € 750,00 entfallen wür-
den. Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde am Pro-
jekt teilnimmt und die Kosten von ca. € 750,00 übernimmt.
Fortsetzung von Seite 13: Aus dem Gemeinderat
Stimmberechtigte können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraums
(23.01.2017 bis einschließlich 30.01.2017) in den Text des Volksbegehrens Ein-
sicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch
einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste
erklären.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staats-
bürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz
haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (30. Jänner 2017) das
16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht aus- geschlossen sind.
Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benöti-
gen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.
Die Eintragungslisten liegen im Gemeindeamt Assling auf:
Montag, 23.01.2017, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 24.01.2017, von 08:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch, 25.01.2017, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 26.01.2017, von 08:00 bis 20:00 Uhr
Freitag, 27.01.2017, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Samstag, 28.01.2017, von 08:00 bis 10:00 Uhr
Sonntag, 29.01.2017, von 08:00 bis 10:00 Uhr
Montag, 30.01.2017, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Bgm. Bernhard Schneider, MBA
Anmeldung
Kindergarten
Die Anmeldefrist für einen Kinder-
gartenplatz in den Asslinger Kin-
dergärten beginnt am 02. Jänner
und läuft bis 15. März 2017.
Anmeldeformulare
stehen unter
www.assling.atzum Download zur
Verfügung bzw. liegen im Gemeinde-
amt auf. Zur Einschreibung werden
dann nur die angemeldeten Kinder
eingeladen (jene Kinder, die den Kin-
dergarten schon besuchen, brauchen
nicht mehr angemeldet werden!).