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12/2016
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung von
Konditionen für Darlehenskonten der Gemeinde Assling
Die Raiffeisenbank Sillian hat informiert, dass mit 01.10.2016
die Zinssatzbindungen bei den Darlehen für die Errichtung
Feuerwehrhaus Klausen und Ankauf KLF sowie Baugründe
Sonnenhang auslaufen. Für beide Konten wurden folgende
Konditionen angeboten:
halbjährliche Anpassung an den 6-Monats-EURIBOR + 0,76
%-Punkte; Berechnungsbasis: vorletzter Tagessatz vor Beginn
einer Zinsperiode; kaufmännische Rundung auf volle 0,01 %-
Punkte
Sollte der vereinbarte Indikator (6-Monats-EURIBOR) den
Wert von 0% unterschreiten, so gilt für den Zeitraum der
Unterschreitung für die Zinsanpassung ein Indikatorwert von
0% als vereinbart.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Zinssatzbindun-
gen bei den genannten Darlehenskonten jeweils bis zum Lauf-
zeitende zu den o.a. Konditionen abzuschließen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der
Müllgebührenordnung der Gemeinde Assling
Die Aufsichtsbehörde hat hingewiesen, dass die Bestimmung
des § 3 der Müllgebührenordnung hinsichtlich der Bemes-
sungsgrundlage des Mindestvolumens nicht den gesetzlichen
Vorgaben entspricht und dementsprechend abzuändern ist.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende Änderung
der Müllgebührenordnung:
§ 3 Abs 1 a):
Die Bemessungsgrundlage für die Vor-
schreibung der Grundgebühr bildet das Mindestvolumen, wel-
ches sich aus § 4 Abs. 7 bis 17 der Müllabfuhrordnung ergibt.
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines
Passive-Sharing-Nutzungsvertrages mit der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG
Wie schon mit UPC und
tirol.netmüsste nun auch mit der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG ein Vertrag für die LWL-
Leerrohr Infrastruktur abgeschlossen werden. Sämtliche Ver-
träge sind noch nicht unterzeichnet, da einige Vertragsdetails
(Kosten der Endprodukte, etc.) noch zu klären sind. Es wäre
jedoch sinnvoll, dass auch dieser Vertrag grundsätzlich vom
Gemeinderat genehmigt und die Festlegungen der Details mit
UPC,
tirol.netund IKB an den Gemeindevorstand delegiert
wird, damit dann eine rasche Entscheidung getroffen werden
kann. Dies wird einstimmig beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die eingebrachte
Stellungnahme zur Änderung des Flächenwidmungsplanes
im Bereich des Gst. 272, KG Kosten (Herol), Beharrungs-
beschluss
In der Sitzung vom 24.05.2016 wurde die Auflage der Flä-
chenwidmungsänderung beschlossen. Innerhalb der Auflage-
frist ist eine Stellungnahme des Liegenschaftsbeauftragten der
Barmherzigen Schwestern, Herrn DI Falch, eingelangt ist. Der
Gemeinderat fasst in dieser Angelegenheit einen Beharrungs-
beschluss. (Mit Schreiben vom 23.09.2016 hat DI Falch die
Stellungnahme vollinhaltlich zurückgezogen und hingewie-
sen, dass die Liegenschaft mittlerweile verkauft wurde.)
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 232,
242 und .34, KG Schrottendorf
Geplant ist die Errichtung eines Hackschnitzellagers für drei
Landwirte in Kolbenhaus. Im gegenständlichen Bereich
bestanden bis Ende der 1960-er Jahre zwei Hofstellen, welche
abgesiedelt worden sind. Positive Stellungnahmen der Agrar
Lienz und der Wildbach- und Lawinenverbauung liegen vor.
Die Auflage der geplanten Flächenwidmungsänderung wird
beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der
Firma Theurl Holzindustrie GmbH um Festlegung eines
Wassertarifes für die Raumbefeuchtung
Die THI hat Raumbefeuchter, die Wasser zerstäuben und
damit die Luftfeuchtigkeit auf konstant 50% halten sollen, im
Einsatz und möchte dafür keine laufenden Kanalgebühren
mehr zahlen. Aufgrund fehlender Unterlagen wird dieser
Tagesordnungspunkt in einer der folgenden Sitzungen behan-
delt.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der
Pfarre um Überbauung von Öffentlichem Gut im Bereich
der Josefskapelle in Thal-Aue, Gp. 301/4, KG Thal.
Auf der Gp 301/4, KG Thal, soll ein Vordach beim Eingangs-
bereich der St. Josef Kapelle (Außenabmessungen ca. 3,25 m²)
errichtet werden. Um Genehmigung durch das Bundesdenk-
malamt wurde bereits angesucht.
Die o.g. Überbauung öffentlichen Gutes wird vorbehaltlich
einer positiven Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes
genehmigt.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Mag.
Michael Unterweger betreffend Grunderwerb aus öffent-
lichen Gut Gp. 164/18 KG Thal
Das Garagengebäude soll erweitert werden und für die zweite
Wohnung durch den Zubau eine eigene Zufahrt entstehen. Für
die Errichtung dieser Zufahrt müsste aus dem Öffentlichen
Gut eine noch genau zu vermessende Teilfläche von ca. 81 m²
gekauft werden. Außerdem wäre zur Umsetzung des Bauvor-
habens die Gestattung der Zufahrt auf die Gemeindestraße
nötig.
Der Gemeinderat beschließt, die im Lageplan gekennzeichne-
te Teilfläche der Gp. 164/18 KG Thal im Ausmaß von ca. 81
m² an Herrn Mag. Michael Unterweger zu verkaufen. Sollte
für das Teilstück eine Widmung für Gemeingebrauch vorlie-
gen, wird diese mit diesem Beschluss aufgehoben. Gleichzei-
tig wird die grundbücherliche Durchführung genehmigt. Die
Kosten einer allfälligen Vertragserrichtung, Vermessung
sowie grundbücherlichen Durchführung gehen zu Lasten des
Käufers.
Weiters wird die Zufahrt im Bereich des schraffierten Berei-
ches im Lageplan in die Gemeindestraße gestattet. Die durch
das Bauvorhaben allfällig notwendig werdenden Sicherungs-
maßnahmen des Gemeindestraßenkörpers sind auf Kosten des
Antragstellers zu erledigen. Eine schriftliche Gestattung in
Verbindung mit einem Lageplan über den tatsächlichen Ver-
lauf der Zufahrt ist im Zuge des Bauverfahrens mit den not-
wendigen Vorschreibungen des Sachverständigen zu erstellen
und zu genehmigen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der
Fortsetzung von Seite 9: Aus dem Gemeinderat
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