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Dezember 2016 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 86. Ausgabe

9

Untersuchungsergebnis der Beprobung vom 12.05.2016

Probeentnahmestelle: Volksschule Nußdorf

Äußerliche Beschaffenheit:

Bakteriologische Untersuchung:

Aussehen (Farbe/Trübung)

klar, farblos

KBE 22°C/37°C

negativ/negativ

Bodensatz

ohne

coliforme Keime in 100 ml

negativ

Geruch/Geschmack

ohne

E.coli in 100 ml

negativ

Enterokokken in 100 ml

negativ

Physikalisch-chemische Untersuchung:

elektrische Leitfähigkeit bei 25 °C 189 qS/cm

Eisen

< 0,05 mg/l

pH-Wert

8,00

Mangan

< 0,05 mg/l

Permangat-Index

< 0,5 mg/l

Ammonium

< 0,02 mg/l

Gesamthärte/Carbonathärte

4,61/3,61 °dH Nitrit

< 0,003 mg/l

Säurekapazität

1,290 mmol/l

Nitrat

1,42 mg/l

Calcium

25 mg/l

Chlorid

1,03 mg/l

Magnesium

5,0 mg/l

Sulfat

29 mg/l

Natrium

3,8 mg/l

Hydrogencarbonat

78,7 mg/l

Kalium

3,1 mg/l

Unser Trink- und Nutzwasser

Kontrolle und Beobachtung – Dinge, die wir selbst meist nicht als an-

genehm empfinden, ist für unser Trink- und Nutzwasser selbstverständ-

lich: digitale Überwachung der gesamten Wasserversorgungsanlage am

PC und Smartphone, die durch laufende Begehungen und Kontrollen

vor Ort durch unsere Bauhofmitarbeiter ergänzt wird. Dabei überprüfen

die Bauhofmitarbeiter sämtliche Quelleinfassungen, unseren Hochbe-

hälter und den Tiefbrunnen.

Das Trinkwasser wird mittels regelmäßiger Probenahmen entsprechend

einem vorgegebenen Beprobungsplan durch die „Hydrologische Unter-

suchungsstelle Salzburg“ untersucht. Erfreulich, dass auch in diesem

Jahr alle durchgeführten Wasseranalysen die Beurteilung einer ein-

wandfreien Trinkwassereignung ergaben.

Die nachfolgende Trinkwasseranalyse basiert auf den am 12.05.2016 entnommenen Wasserproben.

Einteilung der Wässer nach ihrer Härte:

Gesamthärte Bezeichnung

0-4 sehr weich

4-8 weich

8-12 mittelhart

12-18 hart

18-30 ziemlich hart

über 30 sehr hart

Härtegrad des Wassers in Nußdorf-Debant

(Mischwasser aus Quellen und Tiefbrun-

nen):

durchschnittlich: 5-7°dH (weich)

Aktuelles aus dem Gemeindebauhof

Unser Gemeindebauhof ist während

der Wintermonate durchgehend be-

müht, die öffentlichen Straßen

schnee- und eisfrei zu halten. Leider

wird diese Arbeit oft durch unrichtige

Verhaltensweisen der Anwohner oder

Verkehrsteilnehmer erschwert. Um

den reibungslosen Ablauf des Winter-

dienstes zu gewährleisten, bitten wir

folgende Punkte zu beachten:

- Fahrzeuge nicht am Straßenrand

abstellen

- Schnee aus Privatgrundstücken

oder Privateinfahrten nicht auf

öffentlichem Straßengrund abla-

gern

- Kundgemachte Kettenanlege-

pflichten für Kraftfahrzeuge be-

achten

- Kinder bei Schneeräumung nicht

auf der Straße spielen lassen

Die Straßen sind nach der Räumung

mit Pflug und Radlader zum Teil

noch sehr glatt und rutschig. Die

Rutschsicherheit ist erst gegeben,

nachdem Splitt bzw. Salz auf die

Fahrbahnen aufgebracht werden

konnte. Bis zur Streuung ersuchen

wir deshalb sehr vorsichtig zu fahren

und allfällige Kettenanlegepflichten

unbedingt zu beachten!

Anfragen zur Schneeräumung bzw.

zum Streudienst können unter der Te-

lefonnummer 04852/62222 oder per

Mail (

marktgemeinde@nussdorf-de-

bant.at

) jederzeit gerne an das Markt-

gemeindeamt gerichtet werden.

In diesem Zuge darf auf § 93 der

Straßenverkehrsordnung

(StVO)

Pflichten der Anrainer

“ verwiesen

werden. Diese Verpflichtungen beste-

hen auch dann, wenn die zu räumen-

den und zu streuenden Flächen von

der Gemeinde aus arbeitstechnischen

Gründen mitbetreut wurden und wer-

den. Eine Übernahme der Räum- und

Streupflicht durch „stillschweigende

Übung“ im Sinne des § 863 ABGB

ist ausgeschlossen.

Winterdienst - Anrainerpflicht