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Aus dem Gemeinderat

im Bereich der Wegelate Säge.

Geplant war die Ausleitung aus

der Triebwasserleitung zur „Mühle

neu“, weiter zur Wegelate Säge,

zum Lodenstampf in ein Einlauf-

bauwerk mit Pumpstation und wie-

der in die Triebwasserleitung. Im

Zuge der Umplanung konnte der

Verlauf vereinfacht werden sodass

nun die Ausleitung über die histori-

sche Wehranlage (dafür sind keine

baulichen Veränderungen erfor-

derlich) zur Wegelate Säge erfolgt.

Unterhalb der Wegelate Säge fließt

ein Teil des Triebwassers der We-

gelate Säge in ein Rückgabegerin-

ne. Der Lodenstampf benötigt für

den Betrieb nur ca. die Hälfte des

Triebwassers der Wegelate Säge.

Die „Mühle neu“ wird nunmehr auf

der Gp. 1649/3, KG Innervillgraten

(unterhalb des Lodenstampfes) er-

richtet.

Durch diese mit Bescheid der

Tiroler

Landesregierung, Abt.

Wasser-, Forst- und Energie-

recht vom 18.07.2016, GZ: IIIa1-

W-10.153/259-2016

bewilligte

Änderung muss die Vereinbarung

zwischen der Gemeinde Innervill-

graten und Herrn Peter Mayr, Eg-

geberg 147, 9932 Innervillgraten

vom 11.02.2009 geändert werden.

In der neuen Vereinbarung ändert

sich der Standort von der bisherigen

Gp. 1646/2 auf die Gp. 1649/3, KG

Innervillgraten sowie, dass das Vor-

kaufsrecht auf die Hofstelle Unter-

lüfter (HNr. 147) eingetragen wird.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die neue Vereinbarung

zwischen der Gemeinde Innervill-

graten und Peter Mayr, Eggeberg

147, 9932 Innervillgraten in welcher

sich der Standort von der bisherigen

Gp. 1646/2 auf die Gp. 1649/3, KG

Innervillgraten ändert und das Vor-

kaufsrecht auf die Hofstelle Unter-

lüfter (HNr. 147) eingetragen wird.

Vereinbarung Schett Paul – Ver-

setzung Mühle

Im Jahr 2009 wurde mit den Be-

sitzern der Stallerbachmühle (LA

Josef Schett, Lahnberg 41; Josef

Mayr, Eggeberg 144; Josef Bach-

mann, Ebene 52; Johann Schett,

Hochberg 20 und Johann Mair,

Lahnberg 38) eine Vereinbarung

über die Versetzung der Staller-

bachmühle ins Areal der Wegelate

Säge abgeschlossen. Mit Bescheid

der Bezirkshauptmannschaft Lienz,

Abt. Umwelt vom 24.01.2013, GZ:

WR/B-102/6 wurde festgestellt,

dass das Wasserbenutzungsrecht

an der Stallerbachmühle erloschen

ist. Eine neue Vereinbarung wurde

den Mühlenbesitzern der Staller-

bachmühle vorgelegt, welche aber

nicht von allen Eigentümern unter-

fertigt wurde.

Durch mehrere Diskussionen eröff-

nete sich für die Gemeinde die Mög-

lichkeit die Lüftermühle des Paul

Schett, Eggeberg 146 von der Bp.

226 auf die Gp. 1649/3, KG Inner-

villgraten zu versetzen. Schett Paul

räumt der Gemeinde Innervillgraten

das Recht ein, die Lüftermühle auf

das Gst. 1649/3, KG Innervillgraten

zu versetzen und für Schauzwecke

zu nutzen. Er fordert lediglich eine

Entschädigung in der Höhe von €

9.000,-- für die im Jahr 2011 durch-

geführte Renovierung der Mühle.

Die Lüftermühle wäre für die Ge-

meinde bzw. für den Heimatpflege-

verein als Betreiber der künftigen

„Schaumühle“ interessanter im

Gegensatz zur Stallerbachmühle,

da sie ein aufrechtes Wasserrecht

hat, renoviert ist und zusätzlich

eine Gersterolle und Transmissi-

on hat. Bei der Stallerbachmühle

müsste um ein Wasserrecht ange-

sucht werden, welches ein eigenes

wasser- und naturschutzrechtliches

Verfahren voraussetzt.

Der Gemeinderat Gebhard Walder

erklärt sich beim gegenständlichen

Tagesordnungspunkt für Befangen.

Der Gemeinderat beschließt mit 9

Stimmen gegen 1 Stimme mit Paul

Schett, Eggeberg 146, 9932 Inner-

villgraten eine Vereinbarung über

die Versetzung der Lüftermühle von

der Bp. 226 auf die Gp. 1649/3, KG

Innervillgraten abzuschließen so-

wie ihm eine Entschädigung in der

Höhe von € 9.000,-- für die Reno-

vierung der Lüftermühle im Jahr

2011 zu zahlen und die Bauarbei-

ten im Laufe des November 2016

durchzuführen.

Niederschrift des Gemeinde-

überprüfungsausschuss

Die Obfrau des Überprüfungsaus-

schusses Frau Martina Steidl bringt

dem Gemeinderat die Niederschrift

über das Ergebnis der Überprüfung

vom 12.10.2016 zur Kenntnis. Es

wird festgestellt, dass der Kassen-

bestand bei der Raika Villgratental

€ - 1.370,72 beträgt.

Die Aufnahme des buchmäßigen

Kassenbestandes hat ergeben,

dass die Summe der gebuchten

Einnahmen-Abstattung 2016 bis

12.10.2016 € 4.982.785,17 und die

Summe der gebuchten Ausgaben-

Abstattung 2016 bis 12.10.2016

€ 4.984.155,89 beträgt. Somit er-

gibt sich ein buchmäßiger Kas-

senbestand von € - 1.370,72. Die

Kassenübereinstimmung ist somit

gegeben.

Die Kassenbestandsaufnahme der

Nebenkasse stimmt überein.

Die Buchungs- und Belegprüfung

ergab keine Mängel. Die Überprü-

fung der rechtzeitigen Erhebung

und Leistung der Zahlungen ergab

kein Mängel.

Die Einhaltung der Ansätze des

Jahresvoranschlages ergab Abwei-

chungengegenüber demHaushalts-