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Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatsbeschlüsse

Gemeinderatssitzung

vom 02.08.2016

Vergabe „Stahlwasserbau“ bei

den Kraftwerken Innervillgraten

Betreffend der Vergabe der Leistun-

gen „Stahlwasserbau“ wurden die

Firmen „Wild Metall GmbH“, „Gufler

Metall KG“ sowie „Haslinger Stahl-

bau“ angeschrieben.

Die Firma Wild Metall GmbH hat ein

Angebot in der Höhe von € 459.629,-

- und die Fa. Gufler Metall KG in der

Höhe von € 534.580,-- abgegeben.

Seitens der Fa. Haslinger Stahlbau

ist kein Angebot eingelangt.

Die Angebote beinhalten beim Tur-

binenhaus die Krananlage und Ein-

fassungen für Gussasphalt sowie

Blechvorhang, Unterwasserrückga-

be und bei den Wasserfassungen

Staller-, Alfen- und Roßtalbach di-

verse Schütze, Feinsiebanlagen

und Grobrechen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Vergabe der Leistun-

gen für den Stahlwasserbau bei

den Kraftwerken Innervillgraten an

den Bestbieter die Fa. Wild Metall

GmbH lt. Angebot in der Höhe von

€ 459.629,-- zu vergeben.

Steinschlagsicherung in den

Bereichen Lahnberg und Kalk-

stein

Am 20.06.2016 fand eine Bespre-

chung mit der Wildbach- und Lawi-

nenverbauung sowie den Anrainern

der Bereiche Lahnberg und Bad

Kalkstein sowie mit dem Bezirks-

forstinspektor Konrad Leiter und

dem GWA Hermann Rainer statt.

Dabei wurde den Anrainern das

Steinschlagsicherungsprojekt vor-

gestellt. Die Kosten für den Bereich

Lahnberg belaufen sich auf rund €

150.000,-- und für den Bereich Bad

Kalkstein auf rund € 90.000,--. Die-

ses Projekt wird zu 85% vom Bund

und Land Tirol bzw. Landesstraße

gefördert. Die Kosten zwischen

Gemeinde Innervillgraten und Inte-

ressenten werden nach Abzug aller

Förderungen im Verhältnis von 60%

Interessenten und 40% Gemeinde

Innervillgraten aufgeteilt.

Die Verpflichtungserklärungen wur-

den von allen Betroffenen unter-

schrieben.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die entsprechenden Inter-

essentenbeiträge in der Höhe von

40% für die Steinschlagsicherun-

gen in den Bereichen „Lahnberg“

und „Bad Kalkstein“ zu leisten.

Änderung Bebauungsplanes

Im Bereich der Gp. 557/5 KG Inner-

villgraten wurde an das bestehen-

de Gebäude nördlich angrenzend

ein Wintergarten errichtet. Um den

Zubau baurechtlich sanieren zu

können, wurden die angrenzenden

Grundstücke in den Planungsbe-

reich mitaufgenommen und ein ent-

sprechender Bebauungsplan mit

der Festlegung einer „besonderen“

Bauweise erlassen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Bebauungsplanes und ergän-

zenden Bebauungsplanes im Be-

reich der Gp. 557/5 KG Innervillgra-

ten entsprechend dem Planentwurf

Änderung

Flächenwidmungsplanes

Am bestehenden Wirtschaftsge-

bäude auf der Gp. 2535/4, KG In-

nervillgraten sind diverse Um- und

Zubauten geplant. Hierbei wird je-

ner Teil im Süden des Grundstücks,

welcher im Flächenwidmungsplan

der Gemeinde aktuell als „Wohn-

gebiet“ gem. § 38.1 TROG 2011

ausgewiesen ist, herausgeteilt und

als neue eigenständige Parzelle

ausgewiesen (künftige Gp. 3133).

Um das Bauvorhaben schließlich

umsetzen zu können, sieht der Pla-

nentwurf eine Rückwidmung eines

Teilbereiches im äußersten Nor-

den des Grundstückes in „Freiland“

gem. § 41 TROG 2011 vor um eine

einheitliche (Bauplatz)Widmung im

Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler

Bauordnung 2011 – TBO 2011 zu

erhalten. Denn auch im Freiland

sind gem. § 42 Abs. 1 TROG 2011

„ … Umbauten von Hofstellen und

sonstigen land- und forstwirtschaft-

lichen Gebäuden … mit Ausnahme

von wesentlichen Erweiterungen

zulässig.“

Die Gemeinderätin Brigitte Schett

erklärt sich beim gegenständlichen

Tagesordnungspunkt für Befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 2535/4, KG Inner-

villgraten von derzeit „Gemischtes

Wohngebiet“ gem. § 38.2 TROG

2011 in künftig „Freiland“ gem. § 41

TROG 2011 entsprechend dem Pla-

nentwurf.

Ausscheidung Weganlage vom

öffentlichen Gut

Herr Johann Peter Lusser, Lahn-

berg 45, 9932 Innervillgraten und

Herr Florian Walder, Lahnberg 44,

9932 Innervillgraten haben bei der

Gemeinde Innervillgraten um die

Überlassung des Wegstückes zwi-

schen den Hofstellen vlg. Lusser

und vlg. Lober angesucht.

Der Gemeinderat hat in seiner Sit-