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Schutzwald INFO

An unsere Gemeindebürger...

Der Wald in unserer Gemeinde hat

einen hohen Stellenwert, sei es als

Lebensraumabsicherung vor Natur-

ereignissen oder Erholungseinrich-

tung für Gäste und Einheimische oder

aber auch als Wirtschaftsfaktor für

unsere bäuerlichen Betriebe ist er von

Bedeutung.

Aufgrund von schlechten Witterungs-

einflüssen in den letzten Jahren

und der damit verbundenen Schäd-

lingsexpansion konnte man speziell

im letzten Jahr am südlichen Tal-

beginn jedoch sehen wie sensibel

dieses Ökosystem Wald eigentlich ist.

Es ist jedoch gelungen durch gezielte

Eingriffe den Borkenkäferbefall hint-

anzuhalten und somit noch großflä-

chigere Ausmaße zu verhindern.

Da manche von „Raubbau“ sprachen,

möchte ich auf diesem Wege wichtige

Aufklärungsarbeit leisten.

Der Fichtenborkenkäfer(Buchdrucker)

gehört in unseren Wald genauso wie

Eichhörnchen oder Rehe und ist auch

in gesunden Waldbeständen in einer

gewissen Grundkalamität vorhanden.

Er dient als Nahrung für zahl-

reiche

Vogelarten

(Specht)

und fällt im Normalfall auch nur

bereits geschwächte Bäume an.

Wenn ihm aber durch Witterungsein-

flüsse starke Schadholzmengen zum

Fraß vorgelegt werden vermehrt er

sich explosionsartig und befällt dann

aufgrund seiner Überzahl auch ge-

sunde Bäume, was bei nichteingrei-

fen zur Folge hat das hunderte ha an

Wald auf einmal absterben.

Die Natur hätte in dem Fall

zwar keine Probleme aber die

Auswirkungen

für

unseren

Lebensraum wären verheerend!

Viele sind auch der Meinung der

Käfer sei erst dann im Bestand, wenn

die Bäume bereits dürr werden, das

ist ein weit verbreiteter Irrglaube den

der Käfer bohrt sich ins sog. Kambi-

um also die saftführende Schicht der

Rinde welche ihm als Nahrung und

Brutstätte dient. Wird der Baum dürr

ist der Käfer und seine Folgebrut

längst in die umliegenden Bäume

übersiedelt und bei für ihn günstigen

klimatischen Gegebenheiten kann

ein einzelner Käfer in einem Jahr

10.000ende Nachkommen verursa-

chen!

Deshalb ist es sehr wichtig Schadholz

schnellst möglich abzuernten und

umliegende bereits befallene Bäume

ebenso.

Brennholz als Rundholz sollte nicht

im Waldbereich gelagert werden oder,

wenn doch ehestmöglich in trockenen

Zustand versetzt werden sprich

entrinden oder zu Scheiten aufspalten

da ansonsten wiederum eine Käfer-

vermehrung begünstigt wird.

Ein weiteres Anliegen sind mir die

leider überhandnehmenden motor-

sportlichen Aktivitäten die sich im

Wald abspielen da es nicht mehr

auszureichen scheint Forststraßen

widerrechtlich umzupflügen, sondern

auch aufgeforstete Flächen und

Wanderwege werden ohne an irgend-

welche Konsequenzen zu denken,

durch grobstollige Bearbeitung zur

Erosion freigegeben!

Das dadurch Kosten entstehen die

der Grundbesitzer bzw. Weggemein-

schaften aber auch der Tourismus-

verband zu tragen haben bedenkt in

dem Fall keiner ganz zu schweigen

von dem Image schaden bei unseren

Urlaubern!

Aber nicht nur der Boden leidet unter

gedankenlosen drehen am Gashahn,

sondern auch Wildeinstände werden

massiv gestört was dazu führt, dass

das Wild immer mehr Standorte wech-

selt und die Schäden durch Verbiss

und Fegen sich häufen des Weiteren

wird infolge die Bejagung erschwert

was zu Populationswachstum führen

kann und somit noch mehr Schaden

verursacht.

Da einige Gespräche mit unserer,

aber auch aus den Nachbargemein-

den, motorsportbegeisterten Jugend

nicht die erhofften Früchte trugen

bleibt wohl als letztes Mittel die Straf-

androhung welche mit empfindlichen

Geldstrafen im Forstgesetz sowie

der Tiroler Waldordnung klar geregelt

sind.

Beim Tatbestand der Waldver-

wüstung, worin eine Ausfahrt in

Bestands- sowie Aufforstungsflä-

chen fällt, droht eine behördliche

Verwaltungsstrafe von € 7.500,--

und des Weiteren der Anspruch auf

Entschädigung durch den Grundbe-

sitzer.

Unerlaubtes Befahren von Forstwe-

gen wird mit einer Besitzstörungs-

klage geahndet und geht mit einer

Verwaltungsstrafe von € 2.500,--

einher.

Dabei sind wie in vielen Fällen das

Fahren ohne Lenkberechtigung

und fahren mit nicht zum Verkehr

zugelassenen

Motocross

nicht

beinhaltet und werden gesondert

berechnet.

Wenn man sich die Zahlen durch den

Kopf gehen lässt kommt man nicht

allzu schwer darauf das einige Ihren

Führerschein und Ihr erstes Auto mit

ihrem Hobby leichtfertig aufs Spiel

setzen auch wenn in manchen Fällen

der Unmündigkeit der Erziehungsbe-

rechtigte zur Rechenschaft gezogen

wird.

Zum Abschluss noch eine erfreuli-

che Entwicklung.

In den letzten Jahren waren immer

wieder Brauchtumsfeuerstellen nicht

ordnungsgemäß hinterlassen wor-

den, das hat sich sehr gebessert und

ist ein Zeichen das auch in Prägraten

ohne behördliche Maßnahmen etwas

bewirkt und Umdenken erreicht wer-

den kann.

Weiter so!

Bericht und Bilder

Waldaufseher Markus Mariacher