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2015
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Gemeindegutsagrargemeinschaft Gaimberg
Das Amt der Tiroler Landes-
regierung Abteilung Agrar-
gemeinschaften hat im Mai
2015 den Befund von Dr.
Friedrich Putzhuber über die
Berechnung des Haus- und
Gutsbedarfs der nutzungsbe-
rechtigten Stammsitzliegen-
schaften übermittelt. Gleich-
zeitig wurde von Amtswegen
geprüft, auf welche nutzungs-
berechtigten Stammsitzlie-
genschaften die Vorausset-
zungen für das Anteilsrecht
noch zutreffen und auf wel-
che nicht mehr.
Wie errechnet sich der
Haus- und Gutsbedarf?
Wenn, wie bei der Gemeinde-
gutsagrargemeinschaft Gaim-
berg, keine fixen Rechtholz-
mengen (fm Nutzholz und
Brennholz) im Verzeichnis
der Anteilsrechte oder im Re-
gulierungsplan festgeschrie-
ben wurden, dann wird die
Rechtholzmenge vom gülti-
gen Hiebsatz zum Zeitpunkt
der Regulierung 1964 abge-
leitet. Laut Waldwirtschafts-
plan der Landesforstinspekti-
on für die Jahre 1951 - 1970
beträgt dieser 330 fm.
Die Rechtholzmenge der nut-
zungsberechtigten Stamm-
sitzliegenschaften ergibt sich
aus dem jährlichen histori-
schen Hiebsatz abzüglich der
eingetragenen Holzbezugs-
vereinbarungen und Holzbe-
zugslasten.
Die vom Hiebsatz abgeleitete
Rechtholzmenge der einzel-
nen Nutzungsberechtigten er-
rechnet sich folgendermaßen:
(Berechnung Land Tirol Ab-
teilung Agrargemeinschaf-
ten Dr. Friedrich Putzhuber)
1. Der Hiebsatz zum Zeit-
punkt der Anteilsrechtfestset-
zung (330 fm) wird zunächst
mit dem ermittelten Nutz-
und
Brennholzverhältnis
von 81 % Nutzholz zu 19 %
Brennholz aufgeteilt:
330 fm x 0,81 = 267,3 fm
Nutzholz,
330 fm x 0,19= 62,7 fm
Brennholz
2. Die im Regulierungs-
plan der Agrargemeinschaft
Gaimberg
eingetragenen
Holzbezugsverpflichtungen
und Holzbezugslasten von
18 fm Nutzholz und 39,30 fm
Brennholz werden von der
bereits aufgeteilten Hiebsatz-
menge abgezogen:
267,3 fm Nutzholz minus
18 fm Nutzholz = 249,3 fm
Nutzholz
62,7 fm Brennholz minus
39,3 fm Brennholz = 23,4 fm
Brennholz
Die verbleibende Nutz- und
Brennholzmenge wird unter
den
Nutzungsberechtigten
anteilsmäßig auf 99,9 Anteile
aufgeteilt, wobei die Gemein-
de Gaimberg 20 Anteile hält.
3. Der Rechtholzanspruch
beträgt
je Anteil 2,4955
fm Nutzholz
(249,3/99,9=
2,4955 fm) und
0,2342 fm
Brennholz
(23,4/99,9=
0,2342 fm).
Hinkünftig ist kurz zusam-
mengefasst folgendes zu be-
achten:
-
Der Brennholz- sowie der
Nutzholzbedarf ist jährlich
neu beim Obmann Franz
Kollnig anzumelden
! Ter-
min dafür könnte der Forst-
tagssatzungstermin sein.
- Für die volle Zuteilung des
jährlichen
Nutzholzanteils
nach dieser Berechnung ist
ein Nachweis mittels Holz-
liste, oder Bauanzeige bzw.
Baubewilligung und die Zu-
stimmung des Substanzver-
walters notwendig. Bei der
Anmeldung des jährlichen
Nutzholzbedarfsbezugs
ohne
Nachweis
wie Holzliste,
Bauanzeige bzw. Baubewil-
ligung können nur maximal
bis zu
3 fm
zugeteilt werden.
Eine Anmeldung mit Ver-
wendungszweck ist auch hier
schriftlich zu erbringen. Die
Überprüfung des wirtschafts-
fähigen Zustandes der Ge-
bäude obliegt dem Ausschuss
mit dem Substanzverwalter.
- Für jedes angemeldete
Nutz- oder Brennholz ist der
Bewirtschaftungsbeitrag zu
bezahlen. (Verordnung des
Landes Tirol)
-
Ansparungen und Voraus-
bezug
sind/ist nicht möglich!
Der Ausschuss der Gemein-
degutsagrargemeinschaft
Gaimberg mit dem Obmann
Franz Kollnig wird noch zu
beschließen haben, ob durch
jedes
substanzberechtigte
Mitglied selbst oder durch
eine gemeinschaftliche Nut-
zung der Haus- und Gutsbe-
darf bedient wird.
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ubstanzverwalterin
Foto: Gemeindegutsagrargemeinschaft Gaimberg
Almprogramm des Nationalparks Hohe Tauern
In Fortsetzung des
Almprogramms des Nationalparks Hohe Tauern
sind ab sofort bis zum Jahr 2021 in der
Gaimberger Alpe
jährlich wieder Weidepflegemaßnahmen durchzuführen.
Schwerpunktmäßig sollen Fichten und Lärchen entfernt und Almrosen, Wacholder und Heidelbeeren geschwendet werden.
Mitglieder der Gemeindegutsagrargemeinschaft sowie Interessierte, die diese Arbeiten übernehmen wollen, melden sich bitte
umgehend in der Gemeinde Gaimberg.
Die Substanzverwalterin