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Gemeindegutsagrargemeinschaft Gaimberg

Das Amt der Tiroler Landes-

regierung Abteilung Agrar-

gemeinschaften hat im Mai

2015 den Befund von Dr.

Friedrich Putzhuber über die

Berechnung des Haus- und

Gutsbedarfs der nutzungsbe-

rechtigten Stammsitzliegen-

schaften übermittelt. Gleich-

zeitig wurde von Amtswegen

geprüft, auf welche nutzungs-

berechtigten Stammsitzlie-

genschaften die Vorausset-

zungen für das Anteilsrecht

noch zutreffen und auf wel-

che nicht mehr.

Wie errechnet sich der

Haus- und Gutsbedarf?

Wenn, wie bei der Gemeinde-

gutsagrargemeinschaft Gaim-

berg, keine fixen Rechtholz-

mengen (fm Nutzholz und

Brennholz) im Verzeichnis

der Anteilsrechte oder im Re-

gulierungsplan festgeschrie-

ben wurden, dann wird die

Rechtholzmenge vom gülti-

gen Hiebsatz zum Zeitpunkt

der Regulierung 1964 abge-

leitet. Laut Waldwirtschafts-

plan der Landesforstinspekti-

on für die Jahre 1951 - 1970

beträgt dieser 330 fm.

Die Rechtholzmenge der nut-

zungsberechtigten Stamm-

sitzliegenschaften ergibt sich

aus dem jährlichen histori-

schen Hiebsatz abzüglich der

eingetragenen Holzbezugs-

vereinbarungen und Holzbe-

zugslasten.

Die vom Hiebsatz abgeleitete

Rechtholzmenge der einzel-

nen Nutzungsberechtigten er-

rechnet sich folgendermaßen:

(Berechnung Land Tirol Ab-

teilung Agrargemeinschaf-

ten Dr. Friedrich Putzhuber)

1. Der Hiebsatz zum Zeit-

punkt der Anteilsrechtfestset-

zung (330 fm) wird zunächst

mit dem ermittelten Nutz-

und

Brennholzverhältnis

von 81 % Nutzholz zu 19 %

Brennholz aufgeteilt:

330 fm x 0,81 = 267,3 fm

Nutzholz,

330 fm x 0,19= 62,7 fm

Brennholz

2. Die im Regulierungs-

plan der Agrargemeinschaft

Gaimberg

eingetragenen

Holzbezugsverpflichtungen

und Holzbezugslasten von

18 fm Nutzholz und 39,30 fm

Brennholz werden von der

bereits aufgeteilten Hiebsatz-

menge abgezogen:

267,3 fm Nutzholz minus

18 fm Nutzholz = 249,3 fm

Nutzholz

62,7 fm Brennholz minus

39,3 fm Brennholz = 23,4 fm

Brennholz

Die verbleibende Nutz- und

Brennholzmenge wird unter

den

Nutzungsberechtigten

anteilsmäßig auf 99,9 Anteile

aufgeteilt, wobei die Gemein-

de Gaimberg 20 Anteile hält.

3. Der Rechtholzanspruch

beträgt

je Anteil 2,4955

fm Nutzholz

(249,3/99,9=

2,4955 fm) und

0,2342 fm

Brennholz

(23,4/99,9=

0,2342 fm).

Hinkünftig ist kurz zusam-

mengefasst folgendes zu be-

achten:

-

Der Brennholz- sowie der

Nutzholzbedarf ist jährlich

neu beim Obmann Franz

Kollnig anzumelden

! Ter-

min dafür könnte der Forst-

tagssatzungstermin sein.

- Für die volle Zuteilung des

jährlichen

Nutzholzanteils

nach dieser Berechnung ist

ein Nachweis mittels Holz-

liste, oder Bauanzeige bzw.

Baubewilligung und die Zu-

stimmung des Substanzver-

walters notwendig. Bei der

Anmeldung des jährlichen

Nutzholzbedarfsbezugs

ohne

Nachweis

wie Holzliste,

Bauanzeige bzw. Baubewil-

ligung können nur maximal

bis zu

3 fm

zugeteilt werden.

Eine Anmeldung mit Ver-

wendungszweck ist auch hier

schriftlich zu erbringen. Die

Überprüfung des wirtschafts-

fähigen Zustandes der Ge-

bäude obliegt dem Ausschuss

mit dem Substanzverwalter.

- Für jedes angemeldete

Nutz- oder Brennholz ist der

Bewirtschaftungsbeitrag zu

bezahlen. (Verordnung des

Landes Tirol)

-

Ansparungen und Voraus-

bezug

sind/ist nicht möglich!

Der Ausschuss der Gemein-

degutsagrargemeinschaft

Gaimberg mit dem Obmann

Franz Kollnig wird noch zu

beschließen haben, ob durch

jedes

substanzberechtigte

Mitglied selbst oder durch

eine gemeinschaftliche Nut-

zung der Haus- und Gutsbe-

darf bedient wird.

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ubstanzverwalterin

Foto: Gemeindegutsagrargemeinschaft Gaimberg

Almprogramm des Nationalparks Hohe Tauern

In Fortsetzung des

Almprogramms des Nationalparks Hohe Tauern

sind ab sofort bis zum Jahr 2021 in der

Gaimberger Alpe

jährlich wieder Weidepflegemaßnahmen durchzuführen.

Schwerpunktmäßig sollen Fichten und Lärchen entfernt und Almrosen, Wacholder und Heidelbeeren geschwendet werden.

Mitglieder der Gemeindegutsagrargemeinschaft sowie Interessierte, die diese Arbeiten übernehmen wollen, melden sich bitte

umgehend in der Gemeinde Gaimberg.

Die Substanzverwalterin