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2015

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llgemein

Förderungen für Lehrlinge

Übernahme der Kosten für

Vorbereitungskurse

zur

Lehrabschlussprüfung

-

Coaching für Lehrlinge -

Kostenlose Wiederholungs-

prüfung

Die

Lehrlingsförderungen

des Bundes haben das Ziel,

Lehrlinge bei ihrer Vorberei-

tung zur Lehrabschlussprü-

fung optimal zu unterstützen.

Gefördert werden Lehrlinge,

welche einen Lehrvertrag

nach dem Berufsausbildungs-

gesetz (BAG) oder Land- und

forstwirtschaftlichen Berufs-

ausbildungsgesetz (LFBAG)

abgeschlossen haben.

Lehrlinge von Bund, Länder,

Gemeinden, politischen Par-

teien und in selbständigen

Ausbildungseinrichtungen

können nicht gefördert wer-

den.

Coaching für Lehrlinge:

„Wer sich gut vorbereitet hat,

braucht keine Angst vor einer

Prüfung zu haben!“ - leichter

gesagt als getan. Wer kennt

das nicht: Nasse Hände, das

Herz rast, der Prüfer fragt

- und man bringt kein Wort

heraus. Und das, obwohl man

sich sehr gut vorbereitet hat.

Prüfungsangst ist bis zu ei-

nem gewissen Grad normal.

Wenn die Angst aber zu Blo-

ckaden führt, bedarf es einer

gezielten Betreuung. Dafür

ist das für Lehrlinge kostenlo-

se Coaching wie geschaffen.

Zum Coaching kommt man

ganz einfach: Coachingan-

trag auf www.lehre-foerdern.

at ausfüllen und direkt vom

Computer aus versenden.

Innerhalb von 48 Stunden

nimmt ein Coach Kon-

takt mit dem Lehrling auf.

Übrigens: Coaching ist Ver-

trauenssache - vom Coaching

erfahren weder der Lehrbe-

trieb noch Verwandte und Be-

kannte. Außerdem kann das

Coaching auch bei anderen

Problemlagen (z.B. Schwie-

rigkeiten in der Schule oder

im privaten Umfeld) in An-

spruch genommen werden.

Übernahme der Kosten für

Vorbereitungskurse

zur

Lehrabschlussprüfung:

Der Bund übernimmt die

gesamte

Teilnahmegebühr

für eine Kursteilnahme bis

zu einer Höhe von € 250,00

inkl. MwSt. pro Kurs. Selbst-

verständlich ist es möglich,

mehrere Vorbereitungskur-

se zu besuchen. Gefördert

werden Kurse, welche aus-

schließlich der Vorbereitung

auf die Lehrabschlussprüfung

dienen. Information darüber,

ob ein Kurs gefördert wird,

erhält man im Förderservice

der Lehrlingsstelle. Wichtig:

sofort nach Absolvierung

des Kurses einen Förderan-

trag ausfüllen (Förderanträ-

ge erhält man entweder bei

den Kursanbietern oder unter

www.lehre-foerdern.at)

und

spätestens bis 3 Monate nach

Kursende einreichen.

Und wenn es beim ersten

Anlauf nicht geklappt hat:

Sollte es beim ersten Antritt

zur

Lehrabschlussprüfung

nicht geklappt haben und

ein nochmaliger Antritt not-

wendig sein, trägt der Bund

sowohl die Prüfungsgebühr,

als auch die Kosten für erfor-

derliche - von der Prüfungs-

stelle gestellte - Prüfungsma-

terialien. Weitere Infos rund

um den nochmaligen Antritt

erhält man beim Prüfungsser-

vice der Wirtschaftskammer

Tirol.

Wirtschaftskammer Tirol

Lehrlingsstelle-Förderservice

Egger-Lienz-Straße 116

6020 Innsbruck

T: 05 90 90 5-3333

M:

lehre.foerdern@wktirol.at

W:

www.lehre-foerdern.at

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