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51 - J
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2015
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llgemein
Förderungen für Lehrlinge
Übernahme der Kosten für
Vorbereitungskurse
zur
Lehrabschlussprüfung
-
Coaching für Lehrlinge -
Kostenlose Wiederholungs-
prüfung
Die
Lehrlingsförderungen
des Bundes haben das Ziel,
Lehrlinge bei ihrer Vorberei-
tung zur Lehrabschlussprü-
fung optimal zu unterstützen.
Gefördert werden Lehrlinge,
welche einen Lehrvertrag
nach dem Berufsausbildungs-
gesetz (BAG) oder Land- und
forstwirtschaftlichen Berufs-
ausbildungsgesetz (LFBAG)
abgeschlossen haben.
Lehrlinge von Bund, Länder,
Gemeinden, politischen Par-
teien und in selbständigen
Ausbildungseinrichtungen
können nicht gefördert wer-
den.
Coaching für Lehrlinge:
„Wer sich gut vorbereitet hat,
braucht keine Angst vor einer
Prüfung zu haben!“ - leichter
gesagt als getan. Wer kennt
das nicht: Nasse Hände, das
Herz rast, der Prüfer fragt
- und man bringt kein Wort
heraus. Und das, obwohl man
sich sehr gut vorbereitet hat.
Prüfungsangst ist bis zu ei-
nem gewissen Grad normal.
Wenn die Angst aber zu Blo-
ckaden führt, bedarf es einer
gezielten Betreuung. Dafür
ist das für Lehrlinge kostenlo-
se Coaching wie geschaffen.
Zum Coaching kommt man
ganz einfach: Coachingan-
trag auf www.lehre-foerdern.
at ausfüllen und direkt vom
Computer aus versenden.
Innerhalb von 48 Stunden
nimmt ein Coach Kon-
takt mit dem Lehrling auf.
Übrigens: Coaching ist Ver-
trauenssache - vom Coaching
erfahren weder der Lehrbe-
trieb noch Verwandte und Be-
kannte. Außerdem kann das
Coaching auch bei anderen
Problemlagen (z.B. Schwie-
rigkeiten in der Schule oder
im privaten Umfeld) in An-
spruch genommen werden.
Übernahme der Kosten für
Vorbereitungskurse
zur
Lehrabschlussprüfung:
Der Bund übernimmt die
gesamte
Teilnahmegebühr
für eine Kursteilnahme bis
zu einer Höhe von € 250,00
inkl. MwSt. pro Kurs. Selbst-
verständlich ist es möglich,
mehrere Vorbereitungskur-
se zu besuchen. Gefördert
werden Kurse, welche aus-
schließlich der Vorbereitung
auf die Lehrabschlussprüfung
dienen. Information darüber,
ob ein Kurs gefördert wird,
erhält man im Förderservice
der Lehrlingsstelle. Wichtig:
sofort nach Absolvierung
des Kurses einen Förderan-
trag ausfüllen (Förderanträ-
ge erhält man entweder bei
den Kursanbietern oder unter
www.lehre-foerdern.at)und
spätestens bis 3 Monate nach
Kursende einreichen.
Und wenn es beim ersten
Anlauf nicht geklappt hat:
Sollte es beim ersten Antritt
zur
Lehrabschlussprüfung
nicht geklappt haben und
ein nochmaliger Antritt not-
wendig sein, trägt der Bund
sowohl die Prüfungsgebühr,
als auch die Kosten für erfor-
derliche - von der Prüfungs-
stelle gestellte - Prüfungsma-
terialien. Weitere Infos rund
um den nochmaligen Antritt
erhält man beim Prüfungsser-
vice der Wirtschaftskammer
Tirol.
Wirtschaftskammer Tirol
Lehrlingsstelle-Förderservice
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
T: 05 90 90 5-3333
M:
lehre.foerdern@wktirol.atW:
www.lehre-foerdern.atLEHRE.
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