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AUS DEM GEMEINDERAT

planungsleistungen: Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär an das Planungsbüro

Technoterm, Helmut Wilhelmer, zum Preis von 41.667 € inkl. MwSt. zu vergeben.

Abschließend bevollmächtigt der Gemeinderat den Bauausschuss bzw. Bürger-

meister, Teilleistungs- und Abbruchsaufträge, wie den Ausbau der Vertäfelungen aus

zwei Zimmern des Hanserhofes, für den Abtrag der (verwertbaren) Holzteile und den

Abbruch des Mauerwerkes bzw. Betonteile erteilen zu können.

VS/Kindergarten – Absturzsicherung, Grundsatzbeschluss über die

weitere Vorgehensweise:

Nach einer längeren Debatte beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, mit den

bereits angekauften Brettern das Podest am Vorplatz der Volksschule in Eigenleistung

des Gemeindebauhofes zu sanieren.

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 109/1 und

114, KG Leisach:

Zur Verwirklichung des Neubaus eines Einfamilienwohnhauses im Bereich des Zen-

zer-Hofes kann trotz der bestehenden „Umwidmungssperre“ eine relativ kleine Grund-

fläche, eine Arrondierung zu bestehenden Flächenwidmungen, umgewidmet werden

und sodann beschließt der Gemeinderat über Antrag des Bauausschusses und auf-

grund vorliegender positiver Stellungnahmen im Bereich des Grundstückes Gp. 109/1,

KG Leisach, die Widmungsänderung von derzeit „Freiland“ in künftig „Landwirt-

schaftliches Mischgebiet“. Zudem wird im Bereich der Gp. 114, KG Leisach, eine

Teilfläche von derzeit „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ in künftig „Bestehender

örtlicher Verkehrsweg“ umgewidmet. Der Erlassungsbeschluss wird jedoch nur dann

rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme von hierzu

berechtigten Personen oder Stellen abgegeben wird.

Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Bp. 26/3,

Gp. 109/1, 109/2, KG Leisach:

Der Bauausschuss-Obmann erläutert hierzu dem Gemeinderat, dass der vorliegende

Entwurf die Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Zenzer-Hofes vor-

sieht. Wie bereits erwähnt, möchte Manfred Senfter seinem Sohn den Neubau eines

Einfamilienwohnhauses im Bereich des vor einigen Monaten abgebrochenen, alten

Bauernhauses ermöglichen.

Neuanstrich Saal der Volksschule