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GR-Beschlüsse
September 2015
Für den Grundankauf zur Fried-
hofserweiterung hat der Gemeinde-
rat einstimmig beschlossen, im Be-
darfsfall ein Darlehen in Höhe von
€
65.000,-- vom Bestbieter einer diesbe-
zügl. durchgeführten Finanzierungsaus-
schreibung, der Raiffeisen-Landesbank
Tirol AG, aufzunehmen.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, den zum Haus Lavanter
Str. 93, 9907 Tristach, führenden Stich-
weg (Gesamtfläche: ca. 165 m²) unent-
geltlich in das öffentliche Wegenetz der
Gemeinde Tristach zu übernehmen. Die
Kosten der Vermessung und Verbüche-
rung gehen zu Lasten der Gemeinde.
Nach gemeinsamen Gesprächen
mit den Gemeinden Amlach, Gaimberg,
Lienz und Thurn, ist die seit Jahren ge-
wünschte Einführung eines öffentlichen
Personennahverkehrs im Talboden nun
möglich. Unsere Gemeinde wird, mit
Start im Herbst 2016 tagsüber stündlich,
in den Hauptverkehrszeiten am Morgen,
zu Mittag und am späten Nachmittag
halbstündlich, mit dem Bus an Lienz an-
gebunden sein. Der Schul-, Ski- und Bä-
derbus wird in das neue Fahrplansystem
integriert. Eine Einzelfahrt für Erwach-
sene wird
€
2,-- kosten, das Tagesticket
€
4,--. Die im Verkehrsverbund Tirol
üblichen Ermäßigungen gelten auch
für unseren Bereich. Der Bürgermeister
hat die gute Zusammenarbeit mit dem
Verkehrsverbund Tirol (VVT) besonders
herausgestrichen. Der VVT ist auf die
Wünsche der einzelnen Gemeinden best-
möglich eingegangen und hat versucht,
einen möglichst attraktiven Fahrplan zu
gestalten. Die jährl. Kostenbelastung für
die Gemeinde Tristach beläuft sich auf
ca.
€
21.000,--. Der Gemeinderat hat
die Einführung des in Frage stehenden
Regionalbusses einhellig begrüßt und
den einstimmigen Grundsatzbeschluss
für eine diesbezügl. Kostenbeteiligung
gefasst.
Herr Dr. Franz Maria Ladstätter hat
den Mietvertrag betr. die Arztpraxis im
Nordtrakt des GZ Tristach mit Schreiben
vom 19.08.2015 gekündigt. Er verlegt
seine Praxis nach Lienz. Im Mietver-
trag ist ein Kündigungstermin jew. zum
01.01. eines jeden Jahres mit 3-mona-
tiger Kündigungsfrist verankert. Der Ge-
meinderat hat einstimmig beschlossen,
auf die Miete für Dez. 2015 zu verzichten.
Weiters hat der Gemeinderat Beratungen
über die mögliche weitere Verwendung
der in Frage stehenden Räumlichkeiten
geführt. Nach Möglichkeit soll wieder
ein Arzt als Mieter gefunden werden.
Ggf. muss ein Treppenlift im Stiegen-
haus des Nordtraktes installiert werden.
Der Gemeinderat hat den Grundsatz-
beschluss gefasst, dass für den Jugend-
treff Tristach ein Verein gegründet werden
soll. Als Verein kann der Jugendtreff beim
Land um finanzielle Mittel ansuchen, um
z.B. Aufwandspauschalen an das Betreu-
erteam auszuzahlen.
Der Gemeinderat hat über mögliche
Gemeindeprojekte 2016 beraten. Be-
darfszuweisungsansuchen werden sich
auf prioritäre Infrastruktur (Kanal, Was-
ser, Straßenerweiterung bzw. –sanierung)
beschränken. Für nächstes Jahr sind kei-
ne Gemeindebauprojekte oder größeren
Anschaffungen geplant.
Der Gemeinderat hat eine Resoluti-
on zum „Thema Steuergerechtigkeit beim
Finanzausgleich“ mehrheitlich beschlos-
sen. Im Jahr 2015 werden rd. 33,7 Mrd.
€
vom Bund an Länder und Gemeinden
fließen. Die weitere Verteilung erfolgt
nach unterschiedlichen Kriterien: länder-
weise nach der Einwohnerzahl, bei den
Gemeinden jedoch überwiegend nach
dem „abgestuften Bevölkerungsschlüs-
sel“. Das bedeutet, dass „der Wert“ eines
Bürgers von der Größe seiner Heimat-
gemeinde abhängt, größere Gemeinden
bevorzugt und kleinere Gemeinden be-
nachteiligt werden. Die ggst. Resolution
hat im Wesentlichen das Umschwenken
von einem ungerechten und nicht mehr
zeitgemäßen System der Steuermittelver-
teilung in Richtung Aufgabenorientierung
zum Inhalt.
Der Antrag einer Wohnbaugesell-
schaft auf Gewährung eines finan-
ziellen Zuschusses zum WA-Projekt
„Mutschlechnerweg“ auf Gp. 1791, KG
Tristach, wurde einstimmig abgelehnt. Es
sind hierfür heuer keine Mittel budgetiert,
auch andere Gemeinden im Bezirk ge-
währen keine derartigen Zuschüsse.
Ein Ansuchen der „Schulwerkstatt
Osttirol“ um finanzielle Unterstützung
(
€
100,--/Mt.) wurde im Gemeinderat
eingehend diskutiert. Der Gemeinderat
hat sich für einen Pro-Kopf-Beitrag aus-
gesprochen. Mit der ggst. Angelegenheit
soll der Planungsverband 36 „Lienz und
Umgebung“ befasst werden. Der tatsäch-
liche lfd. mtl. Finanzbedarf der „Schul-
werkstatt“ soll erhoben und ausgehend
davon ein Modell für eine Kopfquotenreg-
lung ausgearbeitet werden.
Der MK Tristach wurde für 2015
eine finanzielle Subvention in Höhe von
€
3.000,-- gewährt (einstimmig).
Dem Ansuchen um Anschluss der Gp.
1791, KG Tristach, an das Gemeinde-
trinkwasserleitungsnetz wurde mit ein-
stimmigem Beschluss stattgegeben.
Der Gemeinderat hat die Gewährung
von Baukostenzuschüssen im Gesamtbe-
trag von
€
1.828,86 an zwei Antragstel-
lerinnen einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat hat den vom
Obmann des Überprüfungsausschus-
ses vorgetragenen Bericht über die
am 13.07.2015 für den Zeitraum
01.04.2015 bis 30.06.2015 durch-
geführte Kassenprüfung einhellig zur
Kenntnis genommen. Der Vergleich der
einzelnen Buchungen im Journal mit
den Zahlungsbelegen und die dabei vor-
genommene Prüfung der Richtigkeit und
Vollständigkeit der Buchungen und der
Belege ergab keine Mängel. Weiters hat
der Gemeinderat die im Rahmen dieser
Kassenprüfung festgestellten Überschrei-
tungen im Gesamtbetrag von
€
585,80
sowie die diesbezügl. Bedeckung aus
Mehreinnahmen bei diversen Haushalts-
positionen einstimmig beschlossen.
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
Oberdruck Digital
Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Burgl Kofler, Franz
Zoier, Mag. Georg Neudert.
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Vorschläge bitte an:
Mag. Georg Neudert, Althu-
berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,
E-Mail:
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tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. Dezember 2015
Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe
desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.