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Gemeinderatsbeschlüsse | Gemeindebriefkasten

Juni 2015

Impressum:

Auflage:

700 Stück. Ergeht an alle Haushalte

der Gemeinde Tristach.

Herausgeber

und für den

Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-

germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:

buergermeister@tristach.at

,Tel.0650/5495540.

Layout:

GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.

Satz:

Hannes Hofer.

Druck:

Oberdruck Digital

Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Burgl Kofler, Franz

Zoier, Mag. Georg Neudert.

Anzeigeninfo:

GRAFIK

ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-

fice@grafikzloebl.at

.

Hinweise, Reaktionen und

Vorschläge bitte an:

Mag. Georg Neudert, Althu-

berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,

E-Mail:

georg.neudert@cebs.at

. Sämtliche Fo-

tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.

Redaktionsschluss nächste

Ausgabe:

1. September 2015

Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe

desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis

Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach

vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.

Wie viele Gemeindebürger/innen viel-

leicht schon bemerkt haben, wurde

rechts neben dem Eingang zum Ge-

meindeamt ein Gemeindebriefkasten

montiert.

In diesen kann zu jeder Tages- und

Nachzeit Post für die Gemeinde, wie

z.B. die Wasserzählerstandsmeldun-

gen, Gästemeldeblätter oder sonstige

an das Gemeindeamt Tristach gerich-

tete Schreiben geworfen werden. Der

Briefkasten wird täglich entleert.

Der Bürgermeister:

Markus Einhauer

Gemeindebriefkasten

schluss erhoben. Weiters wurde dem

Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhau-

er als Rechnungsleger sowie dem Kassier

Michael Achmüller als Gemeindekassen-

verwalter für den RA 2014 mit mehrheit-

lichem Beschluss die Entlastung erteilt.

Sitzung vom 07.05.2015

Der Gemeinderat hat je mehrheitlich

beschlossen: a) Einer Stellungnahme

gegen eine Änderung eines Bebauungs-

planes/ergänzenden Bebauungsplanes

im Bereich der Gp. 1791, KG Tristach,

wurde auf Grund der Ausführungen

des Raumplaners Dr. Kranebitter in

seiner diesbezügl. Stellungnahme vom

08.04.2015 keine Folge gegeben. b) Die

vom örtlichen Raumplaner ausgearbeite-

te Änderung des ggst. Bebauungsplanes/

ergänzenden Bebauungsplanes für die

Gp. 1791, KG Tristach, wurde beschlos-

sen.

Der örtliche Raumplaner Dr. Krane-

bitter hat einen Bericht über den Status

quo betr. die Arbeiten zur Fortschreibung

des Örtlichen Raumordnungskonzeptes

der Gemeinde Tristach erstattet und die

diesbezügl. dzt. vorliegenden Unterla-

gen/Pläne präsentiert. Der Gemeinderat

hat einen Termin für eine diesbezügl.

Arbeitssitzung für 19.05.2015 abends

einvernehmlich vereinbart.

Mit je mehrheitlichem Beschluss hat

der Gemeinderat seine Zustimmung zur

Durchführung der in den Vermessungs-

urkunden des DI Rohracher, 9900 Lienz,

vom 07.05.2015 (GZl. 9499/2014) so-

wie vom 27.01.2015 (GZl. 8990/2012)

ausgewiesenen Grundstücksgrenzände-

rungen erteilt (betr. alte Wegparzelle Gp.

1724/1, KG Tristach und den „Mitter-

weg“).

Der Gemeinderat hat gem. vorliegen-

dem Ansuchen des Herrn Meindl Georg

einstimmig beschlossen, dass die zur An-

bringung eines Vollwärmeschutzes beim

Wohnhaus Dorfstraße 53, 9907 Tristach

auf Bp. .59, KG Tristach, benötigten

Grundflächen nur unter bestimmten Be-

dingungen im Tauschwege 1:1 zur Verfü-

gung gestellt werden.

Die Asphaltierungsarbeiten im Be-

reich westl. und nördl. des Gemeinde-

zentrums Tristach wurden an den Best-

bieter einer diesbezügl. durchgeführten

Ausschreibung, die Fa. OSTA, 9903

Oberlienz, um

2.649,-- inkl. 20 %

MwSt., vergeben.

Der Gemeinderat hat den Bericht des

Bürgermeisters über die abgeschlosse-

nen bzw. noch ausständigen Arbeiten so-

wie die Kosten i.Z.m. der Sanierung des

Gemeindezentrums Tristach zur Kenntnis

genommen. Die Höhe der (freiwilligen)

finanziellen Beteiligung der Pächterin der

„Dorfstube“ im Zusammenhang mit der

Sanierung der Dorfstuben-Küche wurde

festgelegt.

Lt. vorliegenden Ansuchen und gem.

den dafür geltenden Richtlinien hat der

Gemeinderat die Ausschüttung von För-

derungen für die Anschaffung von drei

E-Fahrrädern sowie die Installation ei-

ner Solaranlage im Gesamtbetrag von

600,-- einstimmig beschlossen.

Folgende finanzielle Subventionen

wurden einstimmig beschlossen (je für

2015): Verein Bildungshaus Osttirol

699,50 (

0,50 je Einw.) und Erwach-

senenschule Tristach

800,--.

Der Gemeinderat hat den vom Ob-

mann des Überprüfungsausschusses

vorgetragenen Bericht über die am

07.04.2015 für den Zeitraum 01.01.

bis 31.03.2015 durchgeführte Kas-

senprüfung einstimmig zur Kenntnis ge-

nommen. Der Vergleich der einzelnen

Buchungen im Journal mit den Zah-

lungsbelegen und die dabei vorgenom-

mene Prüfung der Richtigkeit und Voll-

ständigkeit der Buchungen und Belege

ergab keine Mängel, Überschreitungen

wurden keine festgestellt. Weiters hat

der Gemeinderat den Bericht über die

durchgeführte Überprüfung der Geba-

rung der Gemeinde Tristach Immobilien

KG (Belege und Jahresrechnung 2014)

einstimmig zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat hat die Anschaf-

fung eines Ölgemäldes des Künstlers

Franz Hofmann um

2.500,-- einstim-

mig beschlossen.