Gemeindezeitung - page 7

St. Veiter - Zeil´n - Ausgabe 09 | 7
St. Veiter - Zeil`n Ausgabe 09
Gemeinderatsprotokolle
Gemeinderatssitzung vom 15. Juli 2014
1: Mitgliedschaft im Verein Regionsmanagement Osttirol
Das Regionsmanagement Osttirol hat in seiner Vollversammlung die Fortführung und Fi-
nanzierung für die kommende EU-Förderperiode beschlossen (LEADER-Strategie 2014 –
2020, Ausfinanzierung bis 2023). Dafür müssen alle 33 Osttiroler Gemeinden zustimmen
und wird daher folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Mitgliedschaft beim Verein Regionsmanagement
Osttirol für die EU-Förderperiode 2014 – 2020 vorbehaltlich einer positiven Bewerbung um
den LEADER/CLLD-Status im Rahmen der diesbezüglichen Ausschreibung.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag der Gemeinde beträgt ab dem Jahr 2015 € 1,75 je Einwoh-
ner. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit
Südtirol und Belluno.
2: Ansuchen von Josef Obkircher (Bruggen 11)
Herr Josef Obkircher hat bei der Gemeinde ein Ansuchen um Grunderwerb bzw. –tausch
eingebracht. Es geht darum im Bereich seines Hauses und der angrenzenden Nachbarn ge-
regelte Verhältnisse zu schaffen, sodass zu allen Häusern eine Zufahrt über öffentliches Gut
möglich ist. Derzeit ist die Situation so, dass ein Nachbar über den Grund eines anderen
fahren bzw. gehen muss. Herr Obkircher möchte diese Situation für sich und seine Nach-
barn bereinigt haben und möchte daher von der Gemeinde Grund erwerben bzw. tauschen.
Nach Durchsicht der Pläne ist man im Gemeinderat der Ansicht, dass diesem Ansuchen zu-
gestimmt werden soll, da dann für künftige Generationen Rechtssicherheit besteht. Der
Gemeinderat beschließt daher einstimmig dem Ansuchen zuzustimmen und legt den Kauf-
preis für den beanspruchten Gemeindegrund mit € 45,00 je m² fest. Alle Verhandlungen
mit den anderen Grundstückseigentümern werden von Herrn Obkircher geführt.
3: Personalangelegenheiten:
Die Stelle als Kindergarten-Assistentin wird an Frau Obkircher Sarah vergeben.
4: Finanzierung zur Quellsanierung Oberholz
Finanzierungsplan:
WLF-Darlehen
€ 30.000,00
Eigenmittel (Deckungsmittel o.HH)
€ 10.000,00
Summe Mittelaufbringung
€ 40.000,00
Daraus ergibt sich, dass ein Wasserleitungsfonds-Darlehen im Ausmaß von 75 % der Bau-
summe – das sind 30.000 Euro – aufgenommen werden kann.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme eines Wasserleitungsfonds-Darlehens
in Höhe von € 30.000,00 zur teilweisen Finanzierung der Quellsanierung Oberholz.
Weiters wird der Finanzierungsplan genehmigt.
Der Bürgermeister berichtet noch kurz darüber, dass die Gemeinde auch alle Rechnungen
betreffend Brugger-Brücke (auch jene des Landes Tirol) vorausfinanzieren muss und daher
trotz der Bedarfszuweisungen der finanzielle Handlungsspielraum gering ist. Weiters hat
uns die Raiffeisenbank Defereggental sofort nach Einlangen der Bedarfszuweisungen den
Kontokorrentkredit wieder „storniert“, sodass ein Überziehen des Kontos wieder nicht mög-
lich ist. Umso wichtiger ist die Sicherstellung der Quellsanierung Oberholz durch das WLF-
Darlehen.
5: Gemeindegutsagrargemeinschaften:
a) grundsätzliche Beratung über weitere Vorgehensweise
Der Bürgermeister berichtet, dass es nach den neuen Bestimmungen des Tiroler Flurverfas-
sungslandesgesetzes mehrere Möglichkeiten gibt, wie in Zukunft die „Zusammenarbeit“
zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaften funktionieren kann.
Es gibt die Möglichkeit eines Bewirtschaftungsübereinkommens sowie eines Auseinander-
setzungsverfahrens (mit verschiedenen Varianten).
Es kommt auch der Vorschlag, dass die „kleinen Agrargemeinschaften“ in typische Agrar-
gemeinschaften umgewandelt werden, wo die Gemeinde Mitglied ist.
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