Seite 5 - Gemeindezeitungen

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Rund ums Dorf
12/2014
Die Schneeräumung für die Ortschaften "Dorf" und
"Rodarm" wird aufgrund des Angebotes (Erf-Nr. E-
2014-656) bis zum Ende der Winterperiode
2015/2016 an Herrn Ebner Friedrich, Rodarm 3/2,
vergeben. Mit Herrn Ebner Friedrich wird der
Gemeindevorstand den Vertrag ausarbeiten und die
Monatspauschale, die Stundensätze und sonstige
Bedingungen fixieren.
4. Schneeräumung
5. Zuschuss
Dem Verein "Curatorium pro Agunto" wird für das
Jahr 2014 ein Betrag von € 141,40 als Zuschuss
gewährt (pro Einwohner € 0,20 - 707 endgültige EW
zum 31.10.2011).
6. Baukostenzuschuss
An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw.
Antragsteller werden folgende Baukostenzuschüsse
gewährt:
Mitterdorfer Stephanie
Pirker Gerhard, Dorf 27 € 3.593,00
Klammer Thomas, Dorf 25 € 469,00
Klammer Thomas, Dorf 25 € 341,00
7. Verlängerung der Frist für die
Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes
Seitens der Gemeinde Obertilliach wird beim Amt
der Tiroler Landesregierung der Antrag auf
Verlängerung der Frist (um zumindest fünf Jahre)
für die Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes gestellt. Grundlage hierfür
bilden die vom beauftragen Raumplaner Dr. Thomas
Kranebitter, 9900 Lienz, Albin Egger-Straße 10,
abgegebene Stellungnahme vom 22.09.2014, GZ.
1146ruv/14 und die Baulandbilanz.
8. Geschäftsordnung -
Gemeindeeinsatzleitung
Der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung für
die Gemeindeeinsatzleitung der Gemeinde
Obertilliach wird als Verordnung genehmigt und tritt
mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
9. Grundkauf - Gemeinde
Die Gemeinde Obertilliach erwirbt das Grundstück
3459, KG Obertilliach, aus der EZ 135 (Eigentümer
Land Tirol - Landesstassenverwaltung) zum
Kaufpreis von € 6,00 pro m². Im Zuge dieser
Grundstückstransaktion wird der bestehende
Uferbegleitweg (Flächenanteil aus Grundstück 3459
- 333 m² und Flächenanteil aus Grundstück 2979 -
160 m²) in das öffentliche Wassergut übertragen. Die
Teilfläche aus dem Grundstück 2979 kann von der
kaufgegenständlichen Fläche des Grundstückes
3459 als Tauschfläche in Abzug gebracht werden
(Verkehrswert € 6,00 pro m²)
10. Übertrag in das Öffentliche Gut
Die Gemeinde Obertilliach übernimmt das Teilstück
2 aus der Gp. 2858/1, Flächenausmaß 1.014 m² und
schreibt dieses Teilstück dem öffentlichen Gut -
bestehende Weganlage Gp. 3289, KG Obertilliach,
hinzu. Die in das öffentliche Gut übertragene bzw.
übernommene Fläche wird ausdrücklich dem
Gemeingebrauch gewidmet. Dem Beschluss liegt
der Teilungsplan des DI Rohracher, 9900 Lienz,
vom 17.06.2014, GZl. 9113/2013, zugrunde.