Seite 6 - Gemeindezeitungen

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Rund ums Dorf
12/2014
Weiters bringt der Bürgermeister dem Gemeinderat
den Entwurf (DI Bodner, datiert mit 02.10.2014)
über die Neuanlegung der Winterparkplätze im
Bereich "Himbeergoll" zur Kenntnis. Dieser wird
vom Gemeinderat zur Kenntnis und die Realisierung
der Errichtung der Winterparkplätze in Angriff
genommen.
Die Gemeinde Obertilliach kauft bei der Fa.
Kahlbacher, Kitzbühel, die Frässchleuder - KFS
950/2600 Traktor (3-Punkt) mit Auswurfkamin und
zusätzlichem Steuerkreis zum Angebotspreis von €
33.000,00 (netto) - € 39.600,00 (brutto). Die
Zahlung erfolgt Mitte Jänner 2015.
11. Neue Schneefräse
Information für Vereine und sonstige Institutionen,
welche Veranstaltungen im Sinne des Tiroler
Veranstaltungsgesetzes abhalten
Das Gesetz vom 2. Juli 2003 (Tiroler
Veranstaltungsgesetz 2003 - TVG), mit dem das
Veranstaltungswesen in Tirol geregelt wird hat im
Jahr 2014 eine Novellierung erfahren. Einen wesent-
lichen Punkt der Novelle umfasst der § 6 des cit.
Gesetzes, welcher die Anmeldung von
Veranstaltungen näher regelt.
> Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Behörde
schriftlich anzumelden;
> Die Anmeldung muss bei Veranstaltungen, zu
denen mehr als 1.000 Personen gleichzeitig erwartet
werden, spätestens sechs Wochen, ansonsten vier
Wochen vor dem geplanten Beginn der
Veranstaltung bei der Behörde eingelangt sein.
Veranstaltungsgesetz Anmeldung
Die Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung hat
alle Angaben und Unterlagen zu enthalten, die für
die Beurteilung der Veranstaltung erforderlich sind.
Die Anmeldung hat aber jedenfalls zu enthalten:
> den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, die
Adresse sowie nach Möglichkeit die Telefax
Nummer und die e-mail-Adresse des Anmelders (bei
juristischen Personen des Geschäftsführers, sowie
die Bezeichnung des Rechtsträgers);
> eine genaue Beschreibung der Art, des Ortes, der
Zeit und der Dauer der geplanten Veranstaltung;
> die Angabe, ob eine Betriebsanlage verwendet
werden soll und gegebenenfalls genaue Angabe
(über die Art, Lage, Ausgestaltung und das
Fassungsvermögen der Betriebsanlage) sowie der
Nachweis des Verfügungsrechtes hierüber;
Für die Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung
kann das im Gemeindeamt Obertilliach aufliegende
Formular verwendet werden.
Erhaltung und Pflege wertvoller
Bausubstanz
Historische Bausubstanz ist ein wertvoller Teil der
Geschichte unseres Landes. Sie ist nicht nur
Zeitzeuge sondern prägt auch als ein
Identifikationsmerkmal besonders die Landschaft
und unsere Gemeinden. Es gilt, sie zu erhalten und
zu pflegen.
Mit dem Verlust der alten Gebäude verlieren die
Gemeinden an Attraktivität und Charakter. Immer
öfter steht alte Bausubstanz leer und verfällt oder
wird abgetragen, während am Orts-rand Neubauten
entstehen. Auch gut gemeinte aber unsachgemäße
Sanierung verursacht Schäden an diesen Gebäuden.
Sensibler Umgang mit alter Bausubstanz schließt
Wohnkomfort und zeitgemäße Architektur nicht aus.
Die Dorferneuerung hilft durch Förderung
von Konzepten, Beratungen, Planungen und
Umsetzungen diese wertvollen Gebäude zu
erhalten und zu revitalisieren.