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Rund ums Dorf
12/2014
Aus der Gemeindestube
Sitzung vom 8. Oktober 2014
1. Übernahme von Teilflächen - Bereich
Obere Peinte
Die Gemeinde Obertilliach übernimmt das Teilstück
1 aus der Gp. 2837 (Flächenausmaß 19 m²), das
Teilstück 2 aus der Gp. 2836 (Flächenausmaß 18
m²), das Teilstück 3 aus der Gp. 2839/3
(Flächenausmaß 33 m²) und das Teilstück 5 aus der
Gp. 2839/4 (Flächenausmaß 57 m²). Die Teilstücke
1, 2, 3 und 5 werden dem öffentlichen Gut - Gst.
3294, KG Obertilliach, hinzu geschrieben. Die in
das öffentliche Gut (bestehende Weganlage) übertra-
genen bzw. übernommenen Flächen werden aus-
drücklich dem Gemeingebrauch gewidmet. Dem
Beschluss liegt die Vermessungsurkunde der
Vermessungskanzlei DI Rudolf Neumayr vom
23.07.2014, GZl. 4992/2014, zugrunde.
Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin der
Gp. 2858/1, KG Obertilliach, veräußert die in der
Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr vom
21.08.2014, GZ. 4680/2013 ausgewiesene
Teilfläche 1 mit einem Flächenausmaß von 80 m²
an Herrn Auer Christian, Dorf 68, zum Kaufpreis
von € 43,00 pro m², das sind zusammen € 3.440,00
(in Worten: dreitausendvierhundertvierzig Euro). In
den vorliegenden Kauvertrag (AZ: 3895/Mg.Z/T,
erstellt von Notar Dr. Hans Peter Falkner) ist der
Passus aufzunehmen, mit welchem der Käufer zur
Kenntnis nimmt, dass das Kaufobjekt unmittelbar
im Anschluss an das Obertilliacher Schigebiet ins-
besondere einer am Nachbargrundstück errichteten
Seilbahnanlage liegt und während der hierfür
behördlich erlaubten Zeiten eine künstliche
Beschneiung durch Schneekanonen und stationären
Schneistützpunkte erfolgt. Der Käufer erklärt auch
für seine Rechtsnachfolger im Besitze des
Kaufobjektes diese durch die künstliche
Beschneiung und den Betrieb der Schiliftanlagen
hervorgerufenen Immissionen (Lärm, Sprühschnee
udgl.) zu dulden und des Verzichtes auf den Ersatz
aller Schäden, die durch den Bestand, Betrieb und
Umbau der Seilbahn entstehen sowie des Verzichtes
auf Ansprüche aller Art aus dem Titel des
Lärmschutzes.
2. Kaufvertrag zwischen Gemeinde und Auer
Christian Dorf, 68/1
3. Ausladung des Vordaches - Auer Christian,
Dorf 68
Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin der
Gp. 2858/1, KG Obertilliach, stimmt der Ausladung
des Vordaches (max. 1,75 Meter) beim
Bauvorhaben des Herrn Auer Christian, Dorf 68,
9942 Obertilliach - Errichtung eines Zubaues an der
Westseite des derzeitigen Gebäudebestandes auf der
Gp. 2857 - in das Grundstück 2858/1, KG
Obertilliach, ausdrücklich zu. Festgehalten wird,
dass auf der Gp. 2858/1 Teile des Obertilliacher
Schigebietes insbesondere eine Seilbahnanlage liegt
und während der hiefür behördlich erlaubten Zeiten
eine künstliche Beschneiung durch Schneekanonen
und stationäre Schneistützpunkte erfolgt. Durch die
Ausladung kann es zu keiner Einschränkung der
künstlichen Beschneiung und den Betrieb der
Schiliftanlagen kommen. Der jeweilige Eigentümer
der Gp. 2858/1 übernimmt keinerlei Haftung für
Schäden jeglicher Art und Schadensansprüche
Dritter, welche durch die Ausladung des Vordaches
verursacht werden und ist dahingehend schadlos zu
halten.