Seite 17 - Gemeindezeitungen

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Wer ein Reisedokument ver-
liert und es später wiederfin-
det, muss dies bei der zustän-
digen Passbehörde melden,
sonst kann es zu Komplikati-
onen bei der Ein- und Ausrei-
se kommen.
Wer ein Reisedokument ver-
liert - in der Regel den Rei-
sepass - muss den Verlust der
Passbehörde melden, um ein
neues Dokument beantragen
zu können. Verlorene Doku-
mente werden im Schenge-
ner Informationssystem (SIS)
und in den Datenbanken von
Interpol zur Fahndung ausge-
schrieben. Alle ausgeschrie-
benen Dokumente sind für
die Grenzbeamten weltweit
abrufbar.
Oft findet der Verlustträger
das ursprüngliche Reisedoku-
ment wenige Tage später wie-
der, teilt dies aber der Behör-
de nicht mit. Das als verloren
gemeldete Dokument bleibt
in den internationalen Fahn-
dungsdatenbanken
ausge-
schrieben. Wer sein wieder-
gefundenes Dokument dann
bei der Ein- oder Ausreise
verwendet, kann in Schwie-
rigkeiten geraten.
In der Interpol-Fahndungsda-
tenbank
Besonders bei Reisen außer-
halb der Europäischen Union
(EU) werden die Dokumente
routinemäßig mit der Inter-
pol-Datenbank abgeglichen.
Wird dabei festgestellt, dass
die verwendete Urkunde zur
Fahndung ausgeschrieben ist,
zieht das weitere Überprü-
fungen nach sich. Das kann
dauern und für den Reisenden
zu Zeitverlust und Kosten
führen. Im schlimmsten Fall
wird die Einreise in das Gast-
land nicht gestattet und die
Rückreise muss angetreten
werden.
Das gilt übrigens nicht nur für
verlorene oder verlegte Rei-
sedokumente, sondern auch
für gestohlene und später
wiedergefundene. Ein Dieb-
stahl muss auf jeden Fall der
nächsten Polizeidienststelle
gemeldet werden; ebenso das
Wiederauffinden eines als ge-
stohlen gemeldeten Reisedo-
kuments.
Eigenes Reisedokument für
Kinder
Zur Erinnerung: Jedes Kind,
egal wie alt es ist, benötigt
seit 15. Juni 2012 für Aus-
landsreisen einen eigenen
Pass oder - sofern es nach
den Einreisebestimmungen
des Gastlandes zulässig ist -
einen Personalausweis. Die
Eintragung im Reisepass ei-
nes Elternteils gilt nicht mehr
- auch dann nicht, wenn der
Pass noch länger gültig sein
sollte.
Informationen zum Reisepass
finden Sie auf der Homepage
des Innenministeriums
www.
bmi.gv.at
.
Verlorene oder gefundene Reisedokumente melden
Foto: Alexander Tuma (BM.I)
„Schwarze Säcke mit Weg-
werfwindeln oder Fußbo-
denresten, Teppichrol len,
Autobatterien, alten Reifen,
Schlachtabfälle etc.“, kamen
bei Entleerungen von Con-
tainern für die Verpackungs-
sammlung zutage. Wer glaubt,
sich damit Müllgebühren zu
ersparen, unterliegt einem
Irrtum.
Ist in den „Plastik-Contai-
nern“ der Gewichtsanteil der
„NICHTVERPACKUNGEN“
höher als 5%, werden die Con-
tainer in Zukunft als Restmüll
entsorgt und verrechnet.
Wer seine Abfälle nicht richtig
getrennt entsorgt, verursacht
sich und der Allgemeinheit
zusätzliche Kosten, die über
die Abfallgebühren wieder
ver rechnet werden. Damit
kann sich in Gemeinden mit
schlechter Mülltrennung die
Müllgebühr verdoppeln, ja
sogar verdreifachen.
Der Abfallwirtschaftsverband
wird daher verstärkt Kontrol-
len bei den Recyclinghöfen
und Sammelinseln durch-
führen. Zusätzlich werden
verschiedene Sammelinseln
überwacht. Außerdem wird
darauf hingewiesen, dass
bei den Sammelinseln nur
haushaltsübliche Mengen an
Verpackungen angeliefer t
werden dürfen.
Betriebe mit größeren Men-
gen an Verpackungen sollten
eine direkte Abholung bean-
tragen oder diese bei der Fa.
Rossbacher direkt anliefern
(gratis)!
Weitere Informationen über
Abfal lt rennung und -ent-
sorgung erhalten Sie beim
Gemeindeamt oder über die
Abfallberatung des AWVO
(Tel.: 04852/69090-13).
I
hr
U
mweltberater
G
erhard
L
usser
Keine oder falsche Abfalltrennung
erhöht die Müllgebühr!
Fotos: Abfallwirtschaftsverband Osttirol