Seite 18 - Gemeindezeitungen

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2014
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Das Land Tirol gewährt für die Heizpe-
riode 2014/2015 wieder einen einmali-
gen Heizkostenzuschuss in Höhe von
€ 200,--. Es wird darauf hingewiesen,
dass der antrags- bzw. zuschussberech-
tigte Personenkreis gegenüber dem
Vorjahr ausgeweitet wurde, somit sind
zusätzlich zu PensionistInnen, Pen-
sionsvorschussbezieherInnen, AMS/
NotstandshilfebezieherInnen und Al-
leinerzieherInnen sowie Ehepaare bzw.
Lebensgemeinschaften mit mindestens
einem im gemeinsamen Haushalt le-
benden unterhaltsberechtigten Kind mit
Anspruch auf Familienbeihilfe,
Bezie-
herInnen von Rehabilitationsgeld,
Pflegekarenzgeld und Übergangsgeld
nach Altersteilzeit
antragsberechtigt.
Für PensionistInnen mit Bezug der
Ausgleichszulage, denen im vergange-
nen Jahr einen Heizkostenzuschuss des
Landes gewährt wurde, ist eine geson-
derte Antragstellung nicht erforderlich.
Für Neu- und Folgeantragstellungen
liegen die Antragsformulare im Ge-
meindeamt Gaimberg auf oder können
von der Homepage (
www.sonnendoer-
fer.at
) heruntergeladen werden.
Für die Antragstellung gelten die fol-
genden Netto-Einkommensgrenzen:
€ 840,-- pro Monat für allein stehende
Personen
€ 1.270,-- pro Monat für Ehepaare und
Lebensgemeinschaften
€ 200,-- pro Monat zusätzlich für jedes
im gemeinsamen Haushalt lebende, un-
terhaltsberechtigte Kind mit Anspruch
auf Familienbeihilfe
€ 460,-- pro Monat für die erste weitere
erwachsene Person im Haushalt
€ 310,-- pro Monat für jede weitere er-
wachsene Person im Haushalt
Das monatliche Einkommen ist ohne
Anrechung der Sonderzahlungen (13.
u. 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkom-
men, die nur 12 x jährlich bezogen wer-
den (Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensi-
onsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld),
sind auf 14 Bezüge umzurechnen.
Um die Gewährung des Heizkostenzu-
schusses kann ab sofort bis Ende No-
vember 2014 im Gemeindeamt Gaim-
berg angesucht werden.
D
ie
B
ürgermeisterin
Heizkostenzuschuss des Landes Tirol
E MAIL: ERSTEHILFE@ROTESKREUZ TIROL.AT | TEL.: 057 144 144
B
am Computer, Smartphone oder Tablet
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interaktiv – egal wann, egal wo
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