Seite 23 - Gemeindezeitungen

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August 2014
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 23
GZ. 3763B/2012 werden die Teilflächen „16“ und
„18“ im Ausmaß von insgesamt 2 m² dem Öffent-
lichen Gut Gp. 304, KG Stribach, zugeschrieben und
die Teilflächen „13“, „14“, „15“ und „17“ im Ausmaß
von insgesamt 71 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp.
304, KG Stribach, ausgeschieden. Sämtliche mit der
Durchführung der Grenzänderung entstehenden
Kosten gehen zu Lasten der Betreiber. Als Ablöse
wird ein Grundpreis von 11,00 € je m² festgelegt.
b)
Ausscheiden von Teilflächen aus dem Öffent-
lichen Gut Gp. 811, KG Dölsach, und Gp.
1324/1, KG Görtschach-Gödnach (Raafat/Ge-
meinde Dölsach).
Die Eheleute Eleonore und Hassan Raafat haben um
Grundkauf aus dem Öffentlichem Gut im Bereich
ihrer Gp. 1014/4, KG Görtschach-Gödnach, ersucht.
Demnach wird die Teilfläche „1“ aus der Gp. 811, KG
Dölsach, und die Teilfläche „2“ aus der Gp. 1324/1,
KG Görtschach-Gödnach, ausgeschieden. Trotz der
Abschreibung der Teilflächen ist eine Mindestweg-
breite von 6,00 m gegeben und wird dadurch die Ver-
kehrssituation nicht verschlechtert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 29. Jänner
2014, GZ. 3818/2013GG wird die Teilfläche „1“ im
Ausmaß von 46 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp.
811, KG Dölsach (EZ 40), und die Teilfläche „2“ im
Ausmaß von 16 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp.
1324/1, KG Görtschach-Gödnach (EZ 101), ausge-
schieden. Sämtliche mit der Durchführung der Grenz-
änderung entstehenden Kosten gehen zu Lasten der
Antragsteller. Als Ablöse wird ein Grundpreis von
44,00 € je m² festgelegt.
c)
Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen
Gut Gp. 1316/3, KG Görtschach-Gödnach
(Markus Santner/Gemeinde Dölsach).
Im Bereich des Bauplatzes Gp. 788, KG Görtschach-
Gödnach, ist entlang des Gemeindeweges eine Grenz-
bereinigung vorgesehen. Demnach werden die
Teilflächen „2“, „3“ und „4“ dem Öffentlichen Gut
Gp. 1316/3, KG Görtschach-Gödnach, zugeschrieben
und die Teilfläche „1“ wird dem Bauplatz Gp. 788,
KG Görtschach-Gödnach, zugeschrieben. Durch die
Grenzänderung wird der Gemeindeweg auf der Gp.
1316/6, KG Görtschach-Gödnach, auf eine Mindest-
breite von 6,00 m verbreitert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Neumayr, Lienz, vom 25. April 2014, GZ.
4712/2014 werden die Teilflächen „2“, „3“ und „4“
im Ausmaß von insgesamt 177 m² dem öffentlichen
Gut Gp. 1316/3, KG Görtschach-Gödnach, zuge-
schrieben. Die Restfläche aus der Gp. 784
(Teilfläche „1“ im Ausmaß von insgesamt 53 m²) wird
dem Bauplatz Gp. 788, KG Görtschach-Gödnach, zu-
geschrieben. Sämtliche mit der Durchführung der
Grenzänderung entstehenden Kosten gehen zu Lasten
des Antragsstellers. Als Ablöse wird ein Grundpreis
von 44,00 € je m² festgelegt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachfolgen-
den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.
d)
Übernahme in bzw. Ausscheiden aus der Gp.
1329 (Öffentliches Gut EZ 101), KG Görtschach-
Gödnach (Stefan Köferle).
Im Zuge des Neubaues Stefan Köferle auf der Gp. 917/5,
KG Görtschach-Gödnach, wurde die Einfriedungsmau-
er geringfügig auf das Öffentliche Gut Gp. 1329 gebaut.
Dadurch wird eine Grenzbereinigung erforderlich. Da
nördlich dieses Gemeindeweges ebenfalls eine Grenz-
veränderung anhängig ist und dadurch der Weg nach
Norden verschoben werden kann, wird die Verkehrs-
situation in diesem Bereich nicht verschlechtert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanzlei
DI Neumayr, Lienz, vom 4. Februar 2014, GZ. 2839A/
2011 werden die Teilflächen „1“ und „2“ im Ausmaß von
insgesamt 1 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 1329, KG
Görtschach-Gödnach, zugeschrieben und die Teilfläche
„2“ im Ausmaß von 1 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp.
1329, KG Görtschach-Gödnach, ausgeschieden. Sämt-
liche mit der Durchführung der Grenzänderung entste-
henden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat ein
Schreiben des
RMO – Regionalmanagement Ost-
tirol
– zur Kenntnis. Vorrangig geht es darum die Fi-
nanzierung der Leaderperiode 2014 bis 2020 sicher-
zustellen. Dazu sind von allen Osttiroler Gemeinden
gleichlautende GR-Beschlüsse erforderlich. Nach Dis-
kussion und einigen Wortmeldungen gelangt der Ge-
meinderat zu folgendem einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Mitgliedschaft beim
Verein Regionsmanagement Osttirol für die EU-För-
derperiode 2014 bis 2020 (Ausfinanzierung bis 2023)
vorbehaltlich einer positiven Bewerbung um den
LEADER/CLLD-Status im Rahmen der diesbezüg-
lichen Ausschreibung.