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Dölsacher Dorfzeitung
August 2014
Die Gemeinde verpflichtet sich zur Aufbringung des
festgesetzten Eigenmittelanteils für das LAG-Mana-
gement entsprechend dem Finanzplan der lokalen Ent-
wicklungsstrategie für die gesamte Förderperiode, das
ist bis zum 31. Dezember 2023. Der jährliche Mit-
gliedsbeitrag der Gemeinde beträgt ab dem Jahr 2015
1,75 € je Einwohner. Jährliche Indexierungen bzw.
Anpassungen des Mitgliedsbeitrags sind vorgesehen.
Die diesbezüglichen Beschlüsse fasst die Vollver-
sammlung des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag bein-
haltet auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
mit Südtirol und Belluno im Rahmen von CLLD.
Die finanzielle Zustimmung des Gemeinderats über den
Mitgliedsbeitrag von 1,75 € je Einwohner ist gegeben.
Der Gemeinderat überträgt den Vereinsorganen die
Entscheidung zur inhaltlichen Zustimmung der bis
Herbst 2014 zu erarbeitenden Lokalen Entwick-
lungsstrategie (LES) und deren allfällige Adaptierung
für die finale Einreichung im Zuge des Auswahlpro-
zesses und für die laufende Weiterentwicklung und
Umsetzung der LES bis zum Abschluss der EU-För-
derperiode bis zum 31. Dezember 2023.
Im Zuge der
Verkehrsberuhigung
an der Göd-
nacher Straße wurde ein Mast der TINETZ versetzt
und auf der Gp. 1337/1, KG Görtschach-Gödnach
(Öffentliches Gut), neu errichtet. Seitens der Ge-
meinde Dölsach wird dem vorliegenden Nachtrag
zum Dienstbarkeitsbestellungsvertrag vom 12. De-
zember 1957 einstimmig zugestimmt.
Der Bürgermeister berichtet, dass für die
Stromver-
sorgung
der Firma LIOT Kunststofftechnik GmbH. in
Dölsach durch die TINETZ Grabungsarbeiten im Be-
reich der Bahnhofsstraße durchgeführt werden und im
Bereich des Betriebsgebäudes der Fa. LIOT eine neue
Trafostation errichtet werden muss. Für die Bean-
spruchung von Straßengrund (Gpn. 405/3, 832, 850/1,
904 und 903, KG Dölsach) liegt ein Ansuchen um Zu-
stimmung für den Sondergebrauch vor. Der Gemein-
derat stimmt dem vorliegenden Dienstbarkeitszu-
sicherungsvertrag einstimmig zu.
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Die Behandlung nachstehender Punkte wird einstim-
mig genehmigt.
– GR Johannes Weingartner informiert, dass das k.u. k.
Gebirgsartillerieregiment Ende August/Anfang
September in Aguntum eine
Ausstellung
zum The-
ma „Dölsach zwischen Revolution und Katastro-
phe“ abhalten wird. Die Kosten dafür belaufen sich
auf ca. 12.000,00 €. Bei der nächsten GR-Sitzung
wird ein entsprechendes Förderansuchen vorliegen.
– Der Bürgermeister informiert, dass derzeit die
Schallerbauer-Brücke
durch die Fa. Plankensteiner
saniert wird.
– GR Oswald Klocker leitet eine Bitte weiter, im Be-
reich Kollnig-Bergmann-Köck zur
Verkehrsbe-
ruhigung
Plastikschweller anzudenken. Aufgrund
von Folgewirkungen steht der Bürgermeister diesem
Wunsch eher kritisch gegenüber.
In den letzten Monaten wurden in einigen Gemeinden
des Bezirkes Lienz per Flugzettel Sammlungsaktionen
ausländischer Staatsbürger (z. B. „Ungarische Klein-
maschinenbrigade“) angekündigt und zum Teil auch
durchgeführt, wobei im Flugblatt vermerkt wird, dass
„alles, was nicht gebraucht wird“, von dieser Brigade
übernommen wird.
Sammelaktionen der genannten Art sind gesetzwidrig
und daher verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden! Ne-
ben den Sammlern können auch die Liegenschafts-
eigentümer verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwor-
tung gezogen werden, wenn sie ihre Siedlungsabfäl-
le nicht in die öffentliche Abfuhr einbringen bzw. ge-
fährliche Abfälle einem nicht berechtigten Sammler
übergeben.
Schon mehrere Bezirkshauptmannschaften stellten da-
zu fest, dass es sich bei derartigen Sammelaktionen
zweifelsfrei um Abfallsammelaktionen handelt.
Dem steht nicht entgegen, dass vermerkt wird: „Bitte
keinen Sperrmüll oder Abfall“, zumal sich die Samm-
llegale Abfallsammlungen
lung ausdrücklich auf alles bezieht, „was nicht ge-
braucht“ wird.
Entgegen der Meinung, dass durch solche Sammlungen
die Gemeinden Entsorgungskosten sparen, ist eher das
Gegenteil der Fall. Oft werden Gegenstände, die für die
Sammler nicht von Wert sind, stehen gelassen oder die
gesammelten Stücke werden auf einem Parkplatz oder
Waldstück aussortiert und nicht Brauchbares einfach
liegen gelassen. Nach mehreren Berichten aus ver-
schiedenen Gemeinden verschwinden dabei auch an-
dere brauchbare Geräte wie Rasenmäher und ähnliches,
was im Garten und sonst wo frei herumsteht.
Sollten Sie daher solche Ankündigungen im Brief-
kasten oder sonst von einem „Abholtermin“ erfahren,
so verwahren Sie die brauchbaren Dinge besser in den
Gerätehütten, Gartenhäuschen, Garagen oder dort, wo
diese sonst sicher sind.
Weitere Informationen unter www.awv-osttirol.at und
Abfallberatertelefon 04852/69090-13.
Euer Umweltberater