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Dölsacher Dorfzeitung
August 2014
Das Protokoll der Sitzung vom 22. April 2014 wird
genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-
richtet über folgende Themen:
– Der
Tag der offenen Tür
war eine gelungene Ver-
anstaltung, die fachlich gut organisiert war. Die Be-
sucher zeigten sich begeistert. Der Dank gilt allen
Beteiligten.
– Die
Schwimmbadsaison
hat gut begonnen.
– Die Gemeinde Iselsberg-Stronach saniert derzeit den
Stronacher Weg, die Umleitung führt über Dölsach.
– Der Baubeginn des
Gemeindezentrum NEU
ver-
zögert sich. Die Seniorenstube wird nicht durch die
Wohnbauförderung gefördert, dadurch entstehen er-
hebliche Mehrkosten. Diesbezüglich haben schon
Gespräche stattgefunden.
– Durch die Agrar Lienz wurde die
Oberflächenent-
wässerung Obergöriach
projektiert. Die Kosten
werden zu 70 % von der Gemeinde Iselsberg-Stro-
nach und zu 30 % von der Gemeinde Dölsach ge-
tragen. Ein realistischer Baubeginn kann erst 2016
erfolgen.
– Ebenso in Planung ist die Sanierung des
Blasisker-
weges
(Baubeginn 2015) und die
Hoferschließung
zum Anwesen vulgo Strasser (Zolgar).
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 251/2, 669/5 und 678/1, KG
Göriach (Martin Gasser/Gemeinde Dölsach).
Herr Martin Gasser plant auf seiner Gp. 251/2, KG
Göriach, diverse Zubauten. Um für diese Zubauten
eine baubehördliche Bewilligung zu erhalten ist es
erforderlich, dass der Bauplatz eine einheitliche
Widmung aufweist. Nachstehende Änderung des
Flächenwidmungsplanes ist daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 27. Mai
2014, Zahl 707r251-2FWP.dwg, über die Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach
im Bereich der Grundstücke Nr. 251/2, 669/5 und
678/1, KG Göriach, durch vier Wochen hindurch, und
zwar vom 17. Juni bis einschließlich 16. Juli 2014, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich
einer Teilfläche des Grundstückes 251/2, KG Göriach,
von derzeit Kenntlichmachung als öffentliche Ver-
kehrsfläche in künftig „Wohngebiet“ gemäß § 38 TROG
2011 sowie im Bereich je einer Teilfläche der Grund-
stücke 669/5 und 678/1, KG Göriach, von derzeit Wohn-
gebiet in künftig „Kenntlichmachung als öffentliche Ver-
kehrsfläche“ gemäß § 53 Abs. 1 TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes und Er-
lassung eines Bebauungsplanes im Bereich der
Gp. 882/1, 883/1 und 883/2, KG Görtschach-
Gödnach (Robert Moser).
Herr Robert Moser plant auf seiner Gp. 882/1, KG
Görtschach-Gödnach, die Errichtung einer Einfrie-
dungsstützmauer. Um für diese Einfriedungsmauer
eine baubehördliche Bewilligung zu erhalten ist es
erforderlich, dass der Bauplatz eine einheitliche
Widmung aufweist. Nachstehende Änderung des
Flächenwidmungsplanes ist daher erforderlich. Auf-
grund der Ausweitung des Baulandes in die Gefah-
renzone Wildbach rot „WR“ ist auch die Erlassung
eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 10. Juni
2014, Zahl 707r882-1FWP.dwg, über die Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach
im Bereich der Grundstücke Nr. 882/1, 883/1 und
883/2, KG Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 30. Juni bis einschließlich 29.
Juli 2014, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich je einer Teilfläche der Grundstücke 882/1, 883/1
und 883/2, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit
Freiland in künftig „Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1
TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
MONTAG, 16. JUNI 2014