Seite 12 - Gemeindezeitungen

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AUS DEM GEMEINDERAT
Sitzung, am 13. November 2013
Aktienzeichnung an der Lienzer Bergbahnen AG aufgrund der
beschlossenen GAF-Mittelabtretung:
Der Vorstand der Lienzer Bergbahnen AG, Mag. Klaus Hofstätter, teilt dem Gemein-
derat über Ersuchen mit, dass das betreffende Bauprojekt, die Errichtung bzw. Erwei-
terung des Speicherteiches am Zettersfeld, bereits fertiggestellt wurde. Bereits am
Vortag wurde der erste Test zur künstlichen Beschneiung einiger Schipisten positiv
durchgeführt. Die geschätzten Baukosten wurden zu 100 % eingehalten, sodass
keine überschreitung zu genehmigen war. Hinsichtlich der Mitfinanzierung aller be-
teiligten Gemeinden des Planungsverbandes 36 „Lienz und Umgebung“ wurde nach
einem Meeting mit dem Landeshauptmann Platter vereinbart, dass die 15 Gemeinden
über den Gemeindeausgleichfonds (kurz: GAF) insgesamt 600.000 € für dieses Pro-
jekt erhalten, jedoch muss hierzu eine entsprechende Aktienzeichnung durch einen
positiven Gemeinderatsbeschluss erfolgen. Gemäß dem Aktiengesetz kann die Lien-
zer Bergbahnen AG erst nach Eintragung der Beteiligung in das Firmenbuch über die
finanziellen Mittel verfügen und die Baurechnungen bezahlen. Er ersucht daher um
eine positive Beschlussfassung.
Bgm.-Stv. Ing. Bernhard Zanon teilt hierzu mit, dass einige Gemeinderats-Mitglieder nur
deshalb eine GAF-Mittelabtretung abgelehnt haben, weil sie die Vorgehensweise, einer
nachträglichen Zustimmung zum bereits begonnenen Projekt, nicht akzeptieren konn-
ten. Das Projekt selbst wird absolut für in Ordnung befunden. Zudem geht es den Leisa-
cherinnen und Leisachern auch um den alljährlichen Betrieb des Leisacher Liftes. Der
bestehende Vertrag ist jedenfalls einzuhalten. Die Pisten-Präparierung als schwierig zu
bezeichnen und gleichzeitig als Ursache des Problems darzustellen ist der Lienzer Berg-
bahnen AG nicht würdig! Sollte der Betrieb in Leisach von den Bergbahnen nicht mehr
„gewünscht“ werden, entspricht dies einer Vertragsverletzung bzw. -änderung und
muss jedenfalls von der AG mitgeteilt werden. Man kann die Entschädigung auch
anders (siehe Speicherteich Zettersfeld) regeln. Die Gemeinde Leisach erwartet sich
auch für den heurigen Winter einen funktionierenden Betrieb des Leisacher Liftes.
Mag. Hofstätter teilt hierzu mit, dass zur Präparierung des Leisacher Schigebietes
immer Personal abgestellt wurde, wenn die Voraussetzungen zum ordentlichen Be-
trieb dazu gegeben waren. Natürlich sind die bestehenden Verträge einzuhalten. Er
habe jedoch den Auftrag, den Lift möglichst kostengünstig zu betreiben. Abschlie-
ßend teilt er dem Gemeinderat mit, dass auch im kommenden Winter – bei entspre-
chender Witterung – die Pistenpräparierung in Leisach durchgeführt und der Betrieb
gewährleistet werde.
Der Gemeinderat beschließt nach einer längeren Beratung einhellig, eine Aktien-
zeichnung in der Höhe der bereits beschlossenen Geldmittelabtretung aus dem
Gemeindeausgleichsfonds, das sind 28.000 €, an der Lienzer Bergbahnen AG vor-
zunehmen.
Zusatzvertrag zum Talschaftsvertrag KW Strassen-Amlach mit der
TIWAG AG – Beschluss aufgrund der Vertragsentwurfsänderungen:
Bgm.-Stv. Ing. Bernhard Zanon teilt über Ersuchen des Bürgermeisters mit, dass be-
kanntlich der Gemeinderat dem Zusatzvertrag zum Talschaftsvertrag KW Strassen-
Amlach mit der TIWAG AG bereits zugestimmt hat. Nunmehr hat die TIWAG nach
Interventionen eine mehrgliedrige Sockelfinanzierung der Entschädigungsbeträge und
den Passus, dass keine Gemeinde gegenüber der Auszahlung ALT schlechtergestellt
werden darf, in den Vertrag aufgenommen. Für die Gemeinde Leisach bedeutet dies,
dass ab dem heurigen Jahr ein Entschädigungsbetrag in der Höhe von 53.360,45 €
zur Auszahlung gelangt, also eine Erhöhung um rund 18 %.