Seite 13 - Gemeindezeitungen

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AUS DEM GEMEINDERAT
Der Gemeinderat beschließt hierzu nach kurzer Beratung, das Vertragsangebot der
TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG über die Neuordnung der Gemeindeverträge „Tal-
schaftsvertrag Kraftwerk Strassen-Amlach“ anzunehmen und dem neuen Gemeinde-
vertrag Kraftwerk Strassen-Amlach 2013 zuzustimmen.
Beratung und Grundsatzbeschlussfassung über die Kostenaufschlüsse-
lung von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung in Leisach:
Der Gemeindevorstand bringt hierzu den Antrag ein, der Gemeinderat möge grund-
sätzlich eine Kostenaufschlüsselung für Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenver-
bauung in Leisach festlegen. So sollten die privat beteiligten Anrainer bei
Wildbachverbauungsprojekten 70 % und die Gemeinde Leisach 30 % des Restbetra-
ges (anteilig der betroffenen Grundflächen) übernehmen.
Bgm.-Stv. Ing. Bernhard Zanon erläutert über Anfrage, dass alle betroffenen Privaten,
die Grundstücke in der gelben Gefahrenzone besitzen, bei Schutzbauten ihren Bei-
trag leisten sollten, der ohnehin sehr gering ausfallen wird. Sein Vorschlag geht nun
dahin, dass von den verbleibenden Restkosten (maximal 20 % der Projektkosten) die
Gemeinde Leisach die Hälfte übernimmt und der Restbetrag auf die privat beteiligten
Anrainer, anteilig der betroffenen Grundflächen, aufgeteilt wird. Bei diesen Grund-
stücken, die nach dem gültigen örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde
Leisach in Freiland einliegen, sollte jedoch wiederum nur die Hälfte des Kosten-
beitrages vorgeschrieben werden. Jedoch stellt sich nunmehr grundsätzlich die Frage
an den Gemeinderat, ob eine Kostenaufteilung an privat beteiligte Grundeigentümer
vorgenommen werden soll.
Nach einer längeren Debatte wird der Antrag des Vorsitzenden, grundsätzlich keine
Kostenaufschlüsselung von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung in
Leisach an Private vorzunehmen, mehrheitlich abgelehnt.
Weiters beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, die Kosten, die weder vom Bund
AUS DEM GEMEINDEARCHIV:
Blick vom Pfarrhof Richtung
Spitzkofel
Bei unserer Dorflinde dürfte es sich
um eine sogenannte „Kaiserlinde“
handeln. Diese Bezeichnung tragen
Linden, welche zu herausragenden
Ereignissen im Zusammenhang mit
dem Kaiser gepflanzt wurden. Sehr
häufig war dies das 50-jährige
Regierungsjubiläum Kaiser Franz
Josef I. am 18. August 1898.
Laut Schätzung des Gemeindewald-
aufsehers Manfred Huber ist die
Linde auf dem Bild rund 20 Jahre
alt. Die Datierung des Fotos wäre
somit auf rund 1920.