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02/2014
Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24. September 2013
Genehmigung und Fertigung der Sitzungsniederschrift
vom 02.07.2013
Die Sitzungsniederschrift vom 02.07.2013 wird einstimmig
genehmigt und gefertigt.
Beratung und Beschlussfassung betreffend Ankauf „Ass-
linger Sonnen-Scheine“ (Angebot Elektrowerk Assling
vom 05.09.2013)
Das Angebot über die „Asslinger Sonnenscheine“ wird erör-
tert: Ein „Sonnen-Schein“ entspricht einer Kraftwerkskapa-
zität von 2,5 kWp oder in einem durchschnittlichen
Sonnenjahr einer Sonnenstromerzeugungsanlage mit ca. 2.875
kWh.
Nach eingehender Beratung wird beschlossen, einen „Asslin-
ger Sonnen-Schein“ um € 4.500,— inkl. MwSt zu kaufen,
wobei die Finanzierung über die Betriebsmittelrücklage
erfolgt.
Beratung und Beschlussfassung betreffend Lienzer Berg-
bahnen AG; Aktienzeichnung für Projekt „Erweiterung
Speicherteich Lackenboden und Modernisierung
Beschneiungsanlage Zettersfeld“
Der Aufsichtsrat der Lienzer Bergbahnen AG hat die Realisie-
rung des Projektes „Erweiterung Speicherteich Lackenboden
und Modernisierung Beschneiungsanlage Zettersfeld“ mit
einem Investitionsvolumen von € 4.000,000,00 netto unter der
Voraussetzung der Sicherstellung der geplanten Gesamtfinan-
zierung beschlossen.
Von den dafür notwendigen Landesfördermitteln in Höhe von
€ 1.400.00,00 sollen € 600.000,00 aus GAF-Mitteln über die
Talbodengemeinden im Wege einer Gesellschafter-Kapita-
laufstockung (Aktienzeichnung) kommen.
Im Planungsverband 36 „Lienz und Umgebung“ haben die
Bürgermeister der Talbodengemeinden die Aufteilung der
vorgesehenen GAF-Mittel (Bedarfszuweisungsmittel) auf die
15 Talbodengemeinden in Form eines bevölkerungs- und
nächtigungsbezogenen Aufteilungsschlüssels festgelegt,
wobei auf die Gemeinde ein Betrag in Höhe von € 37.000,00
(14.122 Stückaktien à € 2,62) entfällt. Dieser Betrag wird nach
erfolgtem Gemeinderatsbeschluss vom Land Tirol für die
Aktienzeichnung überwiesen und die Gemeinde ist nach
Durchführung der Aktienzeichnung unter Berücksichtigung
ihrer bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Lienzer
Bergbahnen AG mit insgesamt € 65.038,88 (d.s. 24.824 Stück-
aktien à € 2,62) beteiligt.
Die ursprünglich mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.07.2013
geplante Finanzierung über einen „Baukostenzuschuss“ in
Höhe von € 37.000,00 ist mit der Aktienzeichnung hinfällig
und es wird die beschriebene Vorgangsweise einstimmig
beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung betreffend Veräußerung
des Grundstückes 304, KG Thal im Zuge der Sanierung
des Sportplatzes in Thal
Im Zuge der Sanierung des Sportplatzes Thal soll dieser auf
die Mindestnormgröße von 100 x 60 m erweitert werden.
Dazu braucht sie aus dem Gst 304 KG Thal (Öffentliches Gut)
eine Teilfläche von 53 m². Um diesen Bereich zu bereinigen
und an die Gegebenheiten in der Natur anzupassen, sollte eine
Teilfläche von 34 m² an die Stadtgemeinde Lienz und eine
Teilfläche von 56 m² an die Brüder Theurl GmbH veräußert
werden, wobei der Grundpreis in diesem Bereich nach Schät-
zungen des forstfachlichen Sachverständigen maximal €
2,00/m² beträgt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die
Grundflächen zu diesem Preis zu verkaufen, wobei die Union
sämtliche damit verbundenen Kosten zu tragen hat.
Beratung und Beschlussfassung betreffend Ansuchen der
Union Raika Compedal Thal-Assling um Förderung zur
Sanierung des Sportplatzes in Thal
Der 1973-1975 errichtete Sportplatz muss wegen starken Set-
zungen komplett saniert werden. Im Zuge dessen soll der Platz
auf ein Normmaß von 100 x 60 m vergrößert, eine Bereg-
nungsanlage eingebaut und die Verkabelung für die geplante
Beleuchtung verlegt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich
auf ca. € 135.000,00. Die Union ersucht die Gemeinde Assling
daher um eine außerordentliche Unterstützung für die Kredit-
finanzierung in den nächsten Jahren.
Es wird einstimmig beschlossen, das Vorhaben mit 60% der
Gesamtkosten von € 135.000,— zu fördern, jedoch gedeckelt
auf eine maximale Förderung von insgesamt € 80.000,—.
Wenn die Gesamtkosten niedriger ausfallen, reduziert sich der
Beitrag der Gemeinde im Verhältnis zum Prozentsatz. Für
Mehrkosten gibt es keine zusätzlichen Mittel und für die näch-
sten 5 Jahre erhält die Union keine weiteren Förderungen
mehr. Der Sportplatz darf künftig - wenn frei verfügbar - auch
von anderen Vereinen in Anspruch genommen werden.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke
261/4 und 304, KG Thal
Für die Erweiterung des Sportplatzes Thal sind Umwidmun-
gen erforderlich und der Gemeinderat beschließt einstimmig,
die Auflage des folgendes Entwurfes:
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich je einer
Teilfläche der Grundstücke 261/4 und 304 KG Thal von der-
zeit Freiland in künftig Sonderfläche Sportanlage – Fußball-
platz, Training und im Bereich einer Teilfläche des
Grundstückes 266 KG Thal von derzeit Sonderfläche Sportan-
lage – Fußballplatz, Training in künftig Freiland.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Assling im Bereich
des Grundstückes 71/3 KG Oberassling
Für die geplante Erweiterung des bestehenden Bauhofs in
Oberassling sind Umwidmungen erforderlich. Der Gemeinde-
rat beschließt einstimmig die Auflage des folgenden Entwur-
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