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OSTTIROLER BOTE

DONNERSTAG, 22. MäRZ 2018

BAUEN UND WOhNEN

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Zeitgemäßwohnen - richtig finanzieren.

Unsere Berater finden die richtige

Finanzierung und Förderung für Sie.

Unsere Wohnbauberater haben hunderte

Finanzierungen abgewickelt, abgestimmt auf

die aktuelle Wohnbauförderung und auf die

typische Situation in Osttirol.

Egal ob Sie einen Neubau in Angriff nehmen,

einen Um- und Ausbau oder eine Sanierung

planen – Sie erfahren in klaren Worten, wie

Sie zur optimalen Finanzierung und Förderung

kommen.

Info Tel.: 05 0100 - 33538

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langfristig

günstige

Finanzierung

sichern.

9386

Wer wird gefördert?

Österreichische Staatsbürger,

EU-Bürger oder ihnen gleich-

gestellte Personen

Was wird gefördert?

• Eigenheim – ein Eigenheim ist

ein Wohnhaus mit höchstens

zwei Wohnungen

• Verdichtete Bauweise – Dop-

pel-, Reihenhäuser bzw. Woh-

nungen als Teil einer Anlage;

durchschnittlicher Grundver-

brauch höchstens 400 m² pro

Wohnung; angemessene

Grund- und Baukosten.

• Wohnung ohne weiteren

Grundverbrauch – Errichtung

einer Wohnung ohne weiteren

Grundverbrauch (z. B. durch

den Einbau einer Wohnung

in einen Dachboden)

• Erwerb/Fertigstellung – Erwerb:

mindestens zehn Jahre alte,

nicht wohnbaugeförderte

Wohnungen und Wohnhäuser zu

einem angemessenen Preis; Fer-

tigstellung: nicht wohnbaugeför-

derte Wohnungen, Wohnhäuser.

Welche Voraussetzungen

müssen gegeben sein?

Gebäudebezogene

Voraussetzungen

• Nutzfläche: Mindestens 30 m² und

höchstens 150 m² pro Wohnung

• Energiekennzahlen: Der Nach-

weis erfolgt über den heizwär-

mebedarf (hWB) oder über den

Gesamtenergieeffizienzfaktor

(fGEE). Entweder errichtet man

ein sehr gut gedämmtes haus

oder installiert – bei guter Däm-

mung – eine ökologische haus-

technik (z. B. Solar, Photovoltaik).

• hocheffiziente alternative Ener-

giesysteme: Dazu zählen unter

anderem Biomasseheizungen

(z. B. Pellets-, hackgut-, holz-

vergaserkessel mit mindestens

1.000 Liter Pufferspeicher),

Wärmepumpen, Anschluss an

Fernwärme aus mindestens 80 %

erneuerbarer Energie, Abwärme.

Personenbezogene

Voraussetzungen

• Eigentümer oder Bauberech-

tigter des Baugrundstückes

• Österreichische Staatsbürger-

schaft oder Gleichstellung

• Wohnbedarf: Künftiger haupt-

wohnsitz in der geförderten

Wohnung (ganzjährige, regel-

mäßige Benutzung); das Eigen-

tums- oder Nutzungsrecht an

anderen Wohnungen ist spätes-

tens sechs Monate nach Bezug

des Eigenheimes oder der

Wohnung aufzugeben.

• Einkommensgrenzen: Familien-

einkommen (1/12 des jährlichen

Nettoeinkommens zuzüglich

Unterhaltszahlungen, Kinder-

betreuungsgeld, etc.).

• 1 Person Obergrenze 2.850 €;

2 Personen Obergrenze 4.650 €;

3 Personen Obergrenze 5.000 €;

4 Personen Obergrenze

5.350 €; für jede weitere

Person jeweils 350 € mehr.

Ein

bedarfs-

gerech-

ter, leist-

barer

und

quali-

täts-

voller

Wohn-

raum ist

Ziel der

Wohn-

bauför-

derung.

Foto:

Thorben

Wen-

gert/

pixelio.

de