OSTTIROLER BOTE
DONNERSTAG, 22. MäRZ 2018
BAUEN UND WOhNEN
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Zeitgemäßwohnen - richtig finanzieren.
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Finanzierung und Förderung für Sie.
Unsere Wohnbauberater haben hunderte
Finanzierungen abgewickelt, abgestimmt auf
die aktuelle Wohnbauförderung und auf die
typische Situation in Osttirol.
Egal ob Sie einen Neubau in Angriff nehmen,
einen Um- und Ausbau oder eine Sanierung
planen – Sie erfahren in klaren Worten, wie
Sie zur optimalen Finanzierung und Förderung
kommen.
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Wer wird gefördert?
Österreichische Staatsbürger,
EU-Bürger oder ihnen gleich-
gestellte Personen
Was wird gefördert?
• Eigenheim – ein Eigenheim ist
ein Wohnhaus mit höchstens
zwei Wohnungen
• Verdichtete Bauweise – Dop-
pel-, Reihenhäuser bzw. Woh-
nungen als Teil einer Anlage;
durchschnittlicher Grundver-
brauch höchstens 400 m² pro
Wohnung; angemessene
Grund- und Baukosten.
• Wohnung ohne weiteren
Grundverbrauch – Errichtung
einer Wohnung ohne weiteren
Grundverbrauch (z. B. durch
den Einbau einer Wohnung
in einen Dachboden)
• Erwerb/Fertigstellung – Erwerb:
mindestens zehn Jahre alte,
nicht wohnbaugeförderte
Wohnungen und Wohnhäuser zu
einem angemessenen Preis; Fer-
tigstellung: nicht wohnbaugeför-
derte Wohnungen, Wohnhäuser.
Welche Voraussetzungen
müssen gegeben sein?
Gebäudebezogene
Voraussetzungen
• Nutzfläche: Mindestens 30 m² und
höchstens 150 m² pro Wohnung
• Energiekennzahlen: Der Nach-
weis erfolgt über den heizwär-
mebedarf (hWB) oder über den
Gesamtenergieeffizienzfaktor
(fGEE). Entweder errichtet man
ein sehr gut gedämmtes haus
oder installiert – bei guter Däm-
mung – eine ökologische haus-
technik (z. B. Solar, Photovoltaik).
• hocheffiziente alternative Ener-
giesysteme: Dazu zählen unter
anderem Biomasseheizungen
(z. B. Pellets-, hackgut-, holz-
vergaserkessel mit mindestens
1.000 Liter Pufferspeicher),
Wärmepumpen, Anschluss an
Fernwärme aus mindestens 80 %
erneuerbarer Energie, Abwärme.
Personenbezogene
Voraussetzungen
• Eigentümer oder Bauberech-
tigter des Baugrundstückes
• Österreichische Staatsbürger-
schaft oder Gleichstellung
• Wohnbedarf: Künftiger haupt-
wohnsitz in der geförderten
Wohnung (ganzjährige, regel-
mäßige Benutzung); das Eigen-
tums- oder Nutzungsrecht an
anderen Wohnungen ist spätes-
tens sechs Monate nach Bezug
des Eigenheimes oder der
Wohnung aufzugeben.
• Einkommensgrenzen: Familien-
einkommen (1/12 des jährlichen
Nettoeinkommens zuzüglich
Unterhaltszahlungen, Kinder-
betreuungsgeld, etc.).
• 1 Person Obergrenze 2.850 €;
2 Personen Obergrenze 4.650 €;
3 Personen Obergrenze 5.000 €;
4 Personen Obergrenze
5.350 €; für jede weitere
Person jeweils 350 € mehr.
Ein
bedarfs-
gerech-
ter, leist-
barer
und
quali-
täts-
voller
Wohn-
raum ist
Ziel der
Wohn-
bauför-
derung.
Foto:
Thorben
Wen-
gert/
pixelio.
de