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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
4. APRIL 2016
CHRONIK
Wochenend-Bereitschaftsdienst der
Ärzte, Zahnärzte und Apotheken
Unter der Ärzte-Service-Nummer
0900/88088 + der jeweiligen
Postleitzahl kommen Sie direkt
zum diensthabenden Arzt.
Mit der Nummer 14844 (ohne Vor-
wahl) können Sie beim Roten Kreuz
einen Krankentransport anfordern.
Zahnärztlicher Notdienst
Welcher Zahnarzt in Ihrer Nähe am
Notarzt
Notruf
141
Apotheker-
dienste
Spittal:
Apotheke zur Hygiea,
Hauptplatz 4, Tel. 04762/5607
(bis 9. April, 12 Uhr).
Hubertus Apotheke,
Tiroler Straße 14, Tel. 04762/2333
(ab 9. April, 12 Uhr).
Wochenende und an Feiertagen
Notdienst leistet, erfahren Sie bei allen
Rot-Kreuz-Dienststellen in Ihrer Nähe.
Millstatt:
See Apotheke,
Georgsritter-Platz 156, Tel. 04766/2130
(ab 9. April, 12 Uhr).
Möllbrücke:
Teurnia Apotheke,
Mölltalstraße 37, Tel. 04769/2234
(ab 9. April, 12 Uhr).
Greifenburg:
Laurentius Apotheke,
Bahnhofstraße 63, Tel. 04712/288
(bis 9. April, 12 Uhr).
Obervellach:
Adler Apotheke,
Hauptplatz 53, Tel. 04782/2244
(bis 9. April, 12 Uhr).
Radenthein:
Paracelsus Apotheke,
Paracelsusstraße 2, Tel. 04246/2055
(bis 9. April, 12 Uhr).
Seeboden:
Jakobus Apotheke,
Hauptstraße 50, Tel. 04762/81602
(bis 9. April, 12 Uhr).
Hermagor:
Gailtal Apotheke,
Gösseringlände 47, Tel. 04282/25381
(4. bis 11. April, 8 Uhr).
Nußdorf-Debant
: Dolomitenapotheke,
Glocknerstraße 20b, Tel. 04852/62665
(9./10. April).
Maria
Spitaler
Kommentar von
Selfie-Wahn
Eigentlich ist es kein „Selfie“, das
Foto vom Entführer des EgyptAir-
Flugzeuges letzte Woche mit einer
Geisel. Einer Geisel, die fröhlich in
die Kamera grinst. Eine Geisel, die
eine Stewardess gebeten hatte, ein
Bild mit ihm und dem Entführer zu
machen. Also kein Selfie. Dennoch
fragt man sich, was die Geisel, Ben
Innes, dazu bewogen hat, sich mit
dem Entführer ablichten zu lassen
und – noch fragwürdiger – das Bild
gleich ins Internet zu stellen. Noch
vor dem zum Glück unblutigen
Ende der Geiselnahme kursierte
das Foto im weltweiten Netz. Es
sollte „das beste Selfie aller Zeiten
werden“, rechtfertigte sich Innes.
Natürlich ist die Selbstdarstellung
keine Erfindung der sozialen Medi-
en. Über Selbstportraits bekannter
und weniger bekannter Künstler
freut man sich ebenso wie über
Familien- oder Urlaubsfotos, auf
denen dank Selbstauslöser auch
der Fotograf auf dem Bild ist. Aber
wenn man sich ansieht, wie sich
die Selbstdarstellung in den letzten
Jahren entwickelt hat, kann man
mitunter nur den Kopf schütteln.
Glaubt so mancher wirklich, dass
es seine (2.000) Freunde interes-
siert, was er gerade isst, wie seine
neuen Klamotten aussehen oder
wie die Frisur sitzt? Dennoch sind
solche Selfies eigentlich harmlos.
Schlimmer wird es, wenn Touristen
im Selfie-Wahn ein gestrandetes
Delphinbaby sterben lassen, Men-
schen sich aufs Gleis setzen und
ein Selfie machen, wenn hinter
ihnen ein Zug auftaucht oder sie
über eine Klippe stürzen, weil sie
beim Fotografieren nicht auf den
Abgrund geachtet haben. Doch ein
Foto von sich und einem Entführer
zu machen, dabei noch breit zu
grinsen – damit erreicht der Selfie-
wahn einen neuen Höhepunkt.
Die Autorin erreichen Sie unter:
redaktion@volltreffer.co.atMindestsicherung ist
letztes soziales Fangnetz
In Kärnten beziehen 5.700 Menschen die Mindestsicherung, 5.500 waren es noch Ende
Dezember. Rund 700 davon sich Asylberechtigte, 160 sind subsidiär schutzberechtigt.
Subsidiär
schutzberechtigt
sind Menschen, deren Asylan-
trag zwar abgewiesen wurde, de-
ren Leben oder Gesundheit im
Herkunftsland bedroht wird. Be-
droht von Folter, unmensch-
licher Behandlung oder infolge
systematischer oder allgemeiner
Menschenrechtsverletzung. Im
Bezirk Spittal beziehen 25 subsi-
diär Schutzberechtigte und acht
Asylberechtigte, im Bezirk Her-
magor lediglich zwei Asylbe-
rechtigte die Mindestsicherung.
Diese soziale Absicherung be-
ziehen also mehrheitlich Öster-
reicher. Insgesamt sind das in
Kärnten derzeit 5.700 Menschen
oder 0,91 % der Gesamtbevölke-
rung. „Das sind Frauen, die Be-
treuungsp ichten haben, ebenso
Menschen die chronisch oder
psychisch krank sind, die sozial
ausgegrenzt sind“, erklärt Sozi-
alreferentin LH-Stv. Beate Prett-
ner. „In Kärnten wurden im ver-
gangenen Jahr 14,2 Mio Euro
für die Mindestsicherung ausge-
geben und nicht wie immer wie-
der kolportiert 22 bzw. über 30
Mio Euro. Im Vergleich zum
Gesamtbudget sind es 0,6 Pro-
zent des Budgets“, so die Sozial-
referentin.
Übergangslösung
Prettner betonte auch, dass
Kärnten mit seinem Mindestsi-
cherungsprogramm erfolgreich
sei. „Wir haben Beschäftigungs-
und Eingliederungsprojekte und
geben dafür 681.000 Euro aus,
um Menschen, die in der Min-
destsicherung sind, wieder in
Beschäftigung zu bringen“, so
Prettner. Die Bezugsdauer, sie
beträgt derzeit im Schnitt sechs
Monate, sei eine kurze. Kärnten
biete mit seinem Modell und den
nanziellen Mitteln den Bezie-
hern Sicherheit und Stabilität.
„Mit ihm wird garantiert, dass
das Geld für Miete, Kleidung
und die Existenzsicherung zu
100 % in Kärnten ausgegeben
wird und bleibt“, betont Prettner.
Wenn die Menschen diese Un-
terstützung nicht hätten, würden
sie aus der Gesellschaft hinaus-
gedrängt, auf die Straße und in
die Kriminalität. Kärnten wolle
auch künftig in diesem Bereich
Stabilität. „Wichtig dabei ist es,
Menschen in Beschäftigung zu
bringen, Wiedereinstieghilfen
wie den Grundschul- und
P ichtschulabschluss bzw. den
Lehrabschluss zu forcieren und
damit die Menschen letztendlich
wieder in den Arbeitsmarkt inte-
grieren. Somit ist die Mindestsi-
cherung auch ein Armutsschutz,
für die betroffenen Menschen
vielfach das letzte soziale Fang-
netz, das wir bieten können“, er-
klärte die Sozialreferentin.
Bevor man die Mindestsicherung
bekommt, muss das eigene Ver-
mögen aufgebraucht werden, bis
nur mehr 4.188,80 Euro (2016)
übrig sind. Ausnahmen sind die
als Hauptwohnsitz genutzte
Eigentums-Wohnung und die
Wohnungseinrichtung. Wer ein
Auto besitzt, muss dieses verkau-
fen – außer das Gefährt ist be-
rufs- bzw. behinderungsbedingt
notwendig.
Anspruch haben Personen, die
hilfsbedürftig sind, d. h. deren
Haushaltseinkommen unter den
Mindeststandards der Bedarfs-
orientierten Mindestsicherung
liegen, ihren Hauptwohnsitz bzw.
ihren dauernden Aufenthalt in
Österreich haben, deren jewei-
liger Bedarf nicht durch eigene
Mittel gedeckt werden kann und
bei denen Bereitschaft zum Ein-
satz der eigenen Arbeitskraft be-
steht.
Die Bedarfsorientierte Mindest-
sicherung besteht aus zwei Tei-
len: 628,32 Euro Grundbetrag
und 209,44 Euro Wohnkostenan-
teil pro Monat. Zusammen sind
das 837,76 Euro. Personen in
Lebensgemeinschaften bekom-
men 1.256,64 Euro. Für Kinder
gibt es jeweils 150,80 Euro, in
manchen Bundesländern gibt es
eine Anpassung dieser Leistung
ab dem vierten Kind. Einkom-
men, Arbeitslosengeld, Unter-
haltszahlungen u. ä. werden
jeweils angerechnet und redu-
zieren den Anspruch.
Quelle: AK