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OBERKÄRNTNER

VOLLTREFFER

4. APRIL 2016

CHRONIK

Wochenend-Bereitschaftsdienst der

Ärzte, Zahnärzte und Apotheken

Unter der Ärzte-Service-Nummer

0900/88088 + der jeweiligen

Postleitzahl kommen Sie direkt

zum diensthabenden Arzt.

Mit der Nummer 14844 (ohne Vor-

wahl) können Sie beim Roten Kreuz

einen Krankentransport anfordern.

Zahnärztlicher Notdienst

Welcher Zahnarzt in Ihrer Nähe am

Notarzt

Notruf

141

Apotheker-

dienste

Spittal:

Apotheke zur Hygiea,

Hauptplatz 4, Tel. 04762/5607

(bis 9. April, 12 Uhr).

Hubertus Apotheke,

Tiroler Straße 14, Tel. 04762/2333

(ab 9. April, 12 Uhr).

Wochenende und an Feiertagen

Notdienst leistet, erfahren Sie bei allen

Rot-Kreuz-Dienststellen in Ihrer Nähe.

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Millstatt:

See Apotheke,

Georgsritter-Platz 156, Tel. 04766/2130

(ab 9. April, 12 Uhr).

Möllbrücke:

Teurnia Apotheke,

Mölltalstraße 37, Tel. 04769/2234

(ab 9. April, 12 Uhr).

Greifenburg:

Laurentius Apotheke,

Bahnhofstraße 63, Tel. 04712/288

(bis 9. April, 12 Uhr).

Obervellach:

Adler Apotheke,

Hauptplatz 53, Tel. 04782/2244

(bis 9. April, 12 Uhr).

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Radenthein:

Paracelsus Apotheke,

Paracelsusstraße 2, Tel. 04246/2055

(bis 9. April, 12 Uhr).

Seeboden:

Jakobus Apotheke,

Hauptstraße 50, Tel. 04762/81602

(bis 9. April, 12 Uhr).

Hermagor:

Gailtal Apotheke,

Gösseringlände 47, Tel. 04282/25381

(4. bis 11. April, 8 Uhr).

Nußdorf-Debant

: Dolomitenapotheke,

Glocknerstraße 20b, Tel. 04852/62665

(9./10. April).

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Maria

Spitaler

Kommentar von

Selfie-Wahn

Eigentlich ist es kein „Selfie“, das

Foto vom Entführer des EgyptAir-

Flugzeuges letzte Woche mit einer

Geisel. Einer Geisel, die fröhlich in

die Kamera grinst. Eine Geisel, die

eine Stewardess gebeten hatte, ein

Bild mit ihm und dem Entführer zu

machen. Also kein Selfie. Dennoch

fragt man sich, was die Geisel, Ben

Innes, dazu bewogen hat, sich mit

dem Entführer ablichten zu lassen

und – noch fragwürdiger – das Bild

gleich ins Internet zu stellen. Noch

vor dem zum Glück unblutigen

Ende der Geiselnahme kursierte

das Foto im weltweiten Netz. Es

sollte „das beste Selfie aller Zeiten

werden“, rechtfertigte sich Innes.

Natürlich ist die Selbstdarstellung

keine Erfindung der sozialen Medi-

en. Über Selbstportraits bekannter

und weniger bekannter Künstler

freut man sich ebenso wie über

Familien- oder Urlaubsfotos, auf

denen dank Selbstauslöser auch

der Fotograf auf dem Bild ist. Aber

wenn man sich ansieht, wie sich

die Selbstdarstellung in den letzten

Jahren entwickelt hat, kann man

mitunter nur den Kopf schütteln.

Glaubt so mancher wirklich, dass

es seine (2.000) Freunde interes-

siert, was er gerade isst, wie seine

neuen Klamotten aussehen oder

wie die Frisur sitzt? Dennoch sind

solche Selfies eigentlich harmlos.

Schlimmer wird es, wenn Touristen

im Selfie-Wahn ein gestrandetes

Delphinbaby sterben lassen, Men-

schen sich aufs Gleis setzen und

ein Selfie machen, wenn hinter

ihnen ein Zug auftaucht oder sie

über eine Klippe stürzen, weil sie

beim Fotografieren nicht auf den

Abgrund geachtet haben. Doch ein

Foto von sich und einem Entführer

zu machen, dabei noch breit zu

grinsen – damit erreicht der Selfie-

wahn einen neuen Höhepunkt.

Die Autorin erreichen Sie unter:

redaktion@volltreffer.co.at

Mindestsicherung ist

letztes soziales Fangnetz

In Kärnten beziehen 5.700 Menschen die Mindestsicherung, 5.500 waren es noch Ende

Dezember. Rund 700 davon sich Asylberechtigte, 160 sind subsidiär schutzberechtigt.

Subsidiär

schutzberechtigt

sind Menschen, deren Asylan-

trag zwar abgewiesen wurde, de-

ren Leben oder Gesundheit im

Herkunftsland bedroht wird. Be-

droht von Folter, unmensch-

licher Behandlung oder infolge

systematischer oder allgemeiner

Menschenrechtsverletzung. Im

Bezirk Spittal beziehen 25 subsi-

diär Schutzberechtigte und acht

Asylberechtigte, im Bezirk Her-

magor lediglich zwei Asylbe-

rechtigte die Mindestsicherung.

Diese soziale Absicherung be-

ziehen also mehrheitlich Öster-

reicher. Insgesamt sind das in

Kärnten derzeit 5.700 Menschen

oder 0,91 % der Gesamtbevölke-

rung. „Das sind Frauen, die Be-

treuungsp ichten haben, ebenso

Menschen die chronisch oder

psychisch krank sind, die sozial

ausgegrenzt sind“, erklärt Sozi-

alreferentin LH-Stv. Beate Prett-

ner. „In Kärnten wurden im ver-

gangenen Jahr 14,2 Mio Euro

für die Mindestsicherung ausge-

geben und nicht wie immer wie-

der kolportiert 22 bzw. über 30

Mio Euro. Im Vergleich zum

Gesamtbudget sind es 0,6 Pro-

zent des Budgets“, so die Sozial-

referentin.

Übergangslösung

Prettner betonte auch, dass

Kärnten mit seinem Mindestsi-

cherungsprogramm erfolgreich

sei. „Wir haben Beschäftigungs-

und Eingliederungsprojekte und

geben dafür 681.000 Euro aus,

um Menschen, die in der Min-

destsicherung sind, wieder in

Beschäftigung zu bringen“, so

Prettner. Die Bezugsdauer, sie

beträgt derzeit im Schnitt sechs

Monate, sei eine kurze. Kärnten

biete mit seinem Modell und den

nanziellen Mitteln den Bezie-

hern Sicherheit und Stabilität.

„Mit ihm wird garantiert, dass

das Geld für Miete, Kleidung

und die Existenzsicherung zu

100 % in Kärnten ausgegeben

wird und bleibt“, betont Prettner.

Wenn die Menschen diese Un-

terstützung nicht hätten, würden

sie aus der Gesellschaft hinaus-

gedrängt, auf die Straße und in

die Kriminalität. Kärnten wolle

auch künftig in diesem Bereich

Stabilität. „Wichtig dabei ist es,

Menschen in Beschäftigung zu

bringen, Wiedereinstieghilfen

wie den Grundschul- und

P ichtschulabschluss bzw. den

Lehrabschluss zu forcieren und

damit die Menschen letztendlich

wieder in den Arbeitsmarkt inte-

grieren. Somit ist die Mindestsi-

cherung auch ein Armutsschutz,

für die betroffenen Menschen

vielfach das letzte soziale Fang-

netz, das wir bieten können“, er-

klärte die Sozialreferentin.

Bevor man die Mindestsicherung

bekommt, muss das eigene Ver-

mögen aufgebraucht werden, bis

nur mehr 4.188,80 Euro (2016)

übrig sind. Ausnahmen sind die

als Hauptwohnsitz genutzte

Eigentums-Wohnung und die

Wohnungseinrichtung. Wer ein

Auto besitzt, muss dieses verkau-

fen – außer das Gefährt ist be-

rufs- bzw. behinderungsbedingt

notwendig.

Anspruch haben Personen, die

hilfsbedürftig sind, d. h. deren

Haushaltseinkommen unter den

Mindeststandards der Bedarfs-

orientierten Mindestsicherung

liegen, ihren Hauptwohnsitz bzw.

ihren dauernden Aufenthalt in

Österreich haben, deren jewei-

liger Bedarf nicht durch eigene

Mittel gedeckt werden kann und

bei denen Bereitschaft zum Ein-

satz der eigenen Arbeitskraft be-

steht.

Die Bedarfsorientierte Mindest-

sicherung besteht aus zwei Tei-

len: 628,32 Euro Grundbetrag

und 209,44 Euro Wohnkostenan-

teil pro Monat. Zusammen sind

das 837,76 Euro. Personen in

Lebensgemeinschaften bekom-

men 1.256,64 Euro. Für Kinder

gibt es jeweils 150,80 Euro, in

manchen Bundesländern gibt es

eine Anpassung dieser Leistung

ab dem vierten Kind. Einkom-

men, Arbeitslosengeld, Unter-

haltszahlungen u. ä. werden

jeweils angerechnet und redu-

zieren den Anspruch.

Quelle: AK