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27. MAI 2011
CHRONIK
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Neues Campingplatz-
gesetz für Gemeinden
Landeshauptmann Gerhard Dörfler teilte am Dienstag,
24. Mai, mit, dass in der Sitzung der Kärntner Landes-
regierung eine Änderung des Kärntner Campingplatz-
gesetzes beschlossen wurde. Diese wurde aufgrund
der Dienstleistungsrichtlinie der EU notwendig, die eine
Vereinfachung fordert.
Entsprechend der EU-Dienst-
leistungsrichtlinie sollen die
derzeit bestehenden doppelten
Genehmigungserfordernisse in
Form einer Errichtungs- und
einer Benützungsbewilligung
von Campingplätzen abge-
schafft und die bisherige Benüt-
zungsbewilligung künftig durch
eine Fertigstellungsanzeige er-
setzt werden. Im Zuge der Ge-
setzesänderung wird darüber
hinaus auch eine Ausnahmeer-
mächtigung für temporäre Cam-
pingplätze im Zuge von Groß-
veranstaltungen
vorgesehen.
„Bislang gab es bei Großveran-
staltungen wie dem Beachvol-
leyball Grand Slam oder dem
GTI-Treffen keine Möglich-
keit, vorübergehend zusätzliche
Camping ächen zur Verfügung
zu stellen. Mit der vorgesehenen
Ausnahmeermächtigung kön-
nen nun aber die Gemeinden
während Großveranstaltungen
für die Dauer von maximal zwei
Wochen mittels Verordnung für
bestimmte Gebiete Ausnahmen
für das Errichten von Camping-
plätzen erteilen“, fasst Dör er
die Änderung zusammen.
Damit wird das bisher viel-
fach tolerierte „wilde“ Campen
durch per Verordnung erlaubtes
Campen, bei dem auch Umwelt-
und Hygieneerfordernisse be-
achtet werden, ersetzt. „Somit
wird für die Gemeinden eine
rechtliche Grundlage und damit
Rechtssicherheit geschaffen“,
so Dör er.
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Künftig
soll die
Genehmi-
gung für
Camping
leichter
funktio-
nieren.
Foto:
bele