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OBERKÄRNTNER

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27. MAI 2011

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Neues Campingplatz-

gesetz für Gemeinden

Landeshauptmann Gerhard Dörfler teilte am Dienstag,

24. Mai, mit, dass in der Sitzung der Kärntner Landes-

regierung eine Änderung des Kärntner Campingplatz-

gesetzes beschlossen wurde. Diese wurde aufgrund

der Dienstleistungsrichtlinie der EU notwendig, die eine

Vereinfachung fordert.

Entsprechend der EU-Dienst-

leistungsrichtlinie sollen die

derzeit bestehenden doppelten

Genehmigungserfordernisse in

Form einer Errichtungs- und

einer Benützungsbewilligung

von Campingplätzen abge-

schafft und die bisherige Benüt-

zungsbewilligung künftig durch

eine Fertigstellungsanzeige er-

setzt werden. Im Zuge der Ge-

setzesänderung wird darüber

hinaus auch eine Ausnahmeer-

mächtigung für temporäre Cam-

pingplätze im Zuge von Groß-

veranstaltungen

vorgesehen.

„Bislang gab es bei Großveran-

staltungen wie dem Beachvol-

leyball Grand Slam oder dem

GTI-Treffen keine Möglich-

keit, vorübergehend zusätzliche

Camping ächen zur Verfügung

zu stellen. Mit der vorgesehenen

Ausnahmeermächtigung kön-

nen nun aber die Gemeinden

während Großveranstaltungen

für die Dauer von maximal zwei

Wochen mittels Verordnung für

bestimmte Gebiete Ausnahmen

für das Errichten von Camping-

plätzen erteilen“, fasst Dör er

die Änderung zusammen.

Damit wird das bisher viel-

fach tolerierte „wilde“ Campen

durch per Verordnung erlaubtes

Campen, bei dem auch Umwelt-

und Hygieneerfordernisse be-

achtet werden, ersetzt. „Somit

wird für die Gemeinden eine

rechtliche Grundlage und damit

Rechtssicherheit geschaffen“,

so Dör er.

94387

Künftig

soll die

Genehmi-

gung für

Camping

leichter

funktio-

nieren.

Foto:

bele