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OBERKÄRNTNER

VOLLTREFFER

18. JÄNNER 2016

CHRONIK

Wochenend-Bereitschaftsdienst der

Ärzte, Zahnärzte und Apotheken

Unter der Ärzte-Service-Nummer

0900/88088 + der jeweiligen

Postleitzahl kommen Sie direkt

zum diensthabenden Arzt.

Mit der Nummer 14844 (ohne Vor-

wahl) können Sie beim Roten Kreuz

einen Krankentransport anfordern.

Zahnärztlicher Notdienst

Welcher Zahnarzt in Ihrer Nähe am

Notarzt

Notruf

141

Apotheker-

dienste

Spittal:

Hubertus Apotheke,

Tiroler Straße 14, Tel. 04762/2333

(bis 23. Jänner, 12 Uhr).

Malchus Apotheke,

Villacher Straße 15, Tel. 04762/4394

(ab 23. Jänner, 12 Uhr).

Wochenende und an Feiertagen

Notdienst leistet, erfahren Sie bei allen

Rot-Kreuz-Dienststellen in Ihrer Nähe.

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Millstatt:

See Apotheke,

Georgsritter-Platz 156, Tel. 04766/2130

(bis 23. Jänner, 12 Uhr).

Möllbrücke:

Teurnia Apotheke,

Mölltalstraße 37, Tel. 04769/2234

(bis 23. Jänner, 12 Uhr).

Greifenburg:

Laurentius Apotheke,

Bahnhofstraße 63, Tel. 04712/288

(ab 23. Jänner, 12 Uhr).

Obervellach:

Adler Apotheke,

Hauptplatz 53, Tel. 04782/2244

(ab 23. Jänner, 12 Uhr).

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Radenthein:

Paracelsus Apotheke,

Paracelsusstraße 2, Tel. 04246/2055

(ab 23. Jänner, 12 Uhr).

Seeboden:

Jakobus Apotheke,

Hauptstraße 50, Tel. 04762/81602

(ab 23. Jänner, 12 Uhr).

Hermagor:

Adler Apotheke,

Hauptstraße 4, Tel. 04282/2066

(18. bis 25. Jänner, 8 Uhr).

Lienz:

Franziskus Apotheke,

Muchargasse 13, Tel. 04852/62665

(23./24. Jänner).

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Friedl

Schmuck

Kommentar von

Die fünfte Jahreszeit

Kein anderes Bundesland zele-

briert den Fasching so hinge-

bungsvoll wie Kärnten. Altüber-

liefertes Brauchtum wird durch

moderne Faschingsaktivitäten

ergänzt. Der Ursprung abson-

derlicher Kärntner Faschings-

bräuche liegt in einst zaube-

rischen und kultischen Handlun-

gen: Faschingsrennen, -treiben

oder -jagen begleitet von Dar-

stellungen bäuerlicher Arbeiten

wechselten mit abergläubischen

Arbeitseinschränkungen

(wie

z. B. dem Verbot zu spinnen) ab.

Weitere Bräuche wie das Block-

ziehen und das Spannen von

Mädchen vor den Pflug sollten

eine gute Ernte bringen. Stroh-

puppen wurden zu Faschings-

bräuten und redegewandte Bür-

ger zu „Schalksnarren“. Heute

lösen eloquente Prangerredner

mit ihren gezielten Pointen die

Spottredner von einst ab. Der

Sinn dieser Faschingsaktivitäten

sind die gleichen geblieben.

Man feiert das Ende des Winters

und freut sich auf den einzie-

henden Frühling. In den Fa-

schingshochburgen

Kärntens

ziehen Narren am Faschings-

dienstag unter Gejohle tausen-

der Schaulustiger durch die

Städte und Dörfer. Das Bedürfnis

der Kärntner, an diesen Tagen

ihre Traurigkeit abzulegen und

gegen Fröhlichkeit, Ausgelassen-

heit und unbändige Lebensfreu-

de einzutauschen ist besonders

ausgeprägt. Kärntner Narr zu

sein, heißt auch: „Sagen, was

man denkt, fühlen, was man

empfindet, und so zu sein, wie

man sein möchte.“ Dabei be-

kommen die meisten Politiker

ihr Fett ab.

Den Autor erreichen Sie unter:

redaktion@volltreffer.co.at

O

BERKÄRNTNER

Wöchentlich besser informiert.

Beachten Sie die heutige Beilage

im Oberkärntner Volltreffer:

38000

ALLES UNTER

DACH UND FACH

(Teilbelegung Oberkärnten)

DIE KRAFT AM LAND

Was wird neu imStraßenverkehr 2016

Anfang 2016 traten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft. Viele betreffen dabei

auch die Autofahrer.

Voraussichtlich im März wird

es bei der theoretischen Fahrprü-

fung neue Fragen und Prüfbilder

geben. Bei der praktischen Fahr-

prüfung sollen in Zukunft noch

mehr besondere Straßenteile be-

fahren werden, also auch Kreis-

verkehre, Eisenbahn- und Fuß-

gängerübergänge, Straßenbahn-

bzw. Bushaltestellen und längere

Steigungen oder Gefälle.

Erleichterungen

beim „Pickerl“

Einfacher ist mit 1. Feber die

Pickerl-Nachprüfung (§ 57a).

Werden bei einer Begutachtung

Mängel festgestellt, die die Aus-

folgung einer Begutachtungspla-

kette verhindern, müssen in Zu-

kunft bei einer Nachprüfung in

derselben Prüf- oder Begutach-

tungsstelle innerhalb eines Zeit-

raumes von vier Wochen und bei

maximal 1.000 zwischenzeitlich

zurückgelegten Kilometern nur

mehr die Mängelpositionen

überprüft werden, eine vollstän-

dige Prüfung ist nicht mehr er-

forderlich.

Strengere Strafen

Mit dem Strafrechtsände-

rungsgesetz 2015 wurden die

Strafen für fahrlässige

Tötung und Körper-

verletzung in be-

stimmten, schweren

Fällen angehoben.

Hat ein Unfall den

Tod mehrerer Men-

schen zur Folge

(also mindestens

zwei Tote), so ist

der Täter mit

Freiheitsstrafe

bis zu zwei Jah-

ren zu bestrafen

(bisher bis zu

einem Jahr). Wer grob fahrlässig

den Tod eines anderen herbei-

führt, ist mit Freiheitsstrafe bis

zu drei Jahren zu bestrafen. Ent-

sprechend angepasst wurde die

Regelung über fahrlässige Kör-

perverletzung (Freiheitsstrafe

bis sechs Monate oder Geldstra-

fe bis 360 Tagessätze bei grober

Fahrlässigkeit). Wer grob fahr-

lässig oder unter Alkoholein uss

den Tod einer größeren Zahl von

Menschen herbeiführt, dem

droht sogar eine Freiheitsstrafe

zwischen sechs Monaten und

fünf Jahren (bisher bis zu drei

Jahren). Wer unter diesen Vor-

aussetzungen schwere Körper-

verletzungen bei einer größeren

Anzahl von Menschen verur-

sacht, ist mit einer Freiheitsstra-

fe bis zu drei Jahren zu bestrafen

(bisher bis zu zwei Jahren).

Künftige

Gesetzesänderungen

Geplant ist ein strengeres Vor-

gehen gegen Handytelefonieren

am Steuer. Derzeit ist für die Be-

strafung eines Verstoßes gegen

das Handyverbot erforderlich,

dass der Polizist den Lenker an-

hält und ein Organmandat aus-

stellt. Neben Telefonieren ohne

Freisprecheinrichtung soll jede

Handhabung des Handys beim

Autofahren verboten werden,

mit Ausnahme der Be-

dienung des Naviga-

tionssystems eines

im Wageninneren

Die orange-farbene

Autobahn-Jahres-

vignette kostet nun

85,70 € (+1,30 €).

Auch die anderen

Vignetten wur-

den um 1,5 %

erhöht.

Foto: FriSch

befestigten Handys. Die Novelle

wird Anfang 2016 im Parlament

behandelt. 2014 ereigneten sich

13.000 Unfälle mit Personen-

schaden aufgrund von Ablen-

kung, 111 Personen starben da-

bei. Ablenkung und Unachtsam-

keit sind bei 14 % der tödlichen

Unfälle Hauptunfallursache.

FriSch