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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
18. JÄNNER 2016
CHRONIK
Wochenend-Bereitschaftsdienst der
Ärzte, Zahnärzte und Apotheken
Unter der Ärzte-Service-Nummer
0900/88088 + der jeweiligen
Postleitzahl kommen Sie direkt
zum diensthabenden Arzt.
Mit der Nummer 14844 (ohne Vor-
wahl) können Sie beim Roten Kreuz
einen Krankentransport anfordern.
Zahnärztlicher Notdienst
Welcher Zahnarzt in Ihrer Nähe am
Notarzt
Notruf
141
Apotheker-
dienste
Spittal:
Hubertus Apotheke,
Tiroler Straße 14, Tel. 04762/2333
(bis 23. Jänner, 12 Uhr).
Malchus Apotheke,
Villacher Straße 15, Tel. 04762/4394
(ab 23. Jänner, 12 Uhr).
Wochenende und an Feiertagen
Notdienst leistet, erfahren Sie bei allen
Rot-Kreuz-Dienststellen in Ihrer Nähe.
Millstatt:
See Apotheke,
Georgsritter-Platz 156, Tel. 04766/2130
(bis 23. Jänner, 12 Uhr).
Möllbrücke:
Teurnia Apotheke,
Mölltalstraße 37, Tel. 04769/2234
(bis 23. Jänner, 12 Uhr).
Greifenburg:
Laurentius Apotheke,
Bahnhofstraße 63, Tel. 04712/288
(ab 23. Jänner, 12 Uhr).
Obervellach:
Adler Apotheke,
Hauptplatz 53, Tel. 04782/2244
(ab 23. Jänner, 12 Uhr).
Radenthein:
Paracelsus Apotheke,
Paracelsusstraße 2, Tel. 04246/2055
(ab 23. Jänner, 12 Uhr).
Seeboden:
Jakobus Apotheke,
Hauptstraße 50, Tel. 04762/81602
(ab 23. Jänner, 12 Uhr).
Hermagor:
Adler Apotheke,
Hauptstraße 4, Tel. 04282/2066
(18. bis 25. Jänner, 8 Uhr).
Lienz:
Franziskus Apotheke,
Muchargasse 13, Tel. 04852/62665
(23./24. Jänner).
Friedl
Schmuck
Kommentar von
Die fünfte Jahreszeit
Kein anderes Bundesland zele-
briert den Fasching so hinge-
bungsvoll wie Kärnten. Altüber-
liefertes Brauchtum wird durch
moderne Faschingsaktivitäten
ergänzt. Der Ursprung abson-
derlicher Kärntner Faschings-
bräuche liegt in einst zaube-
rischen und kultischen Handlun-
gen: Faschingsrennen, -treiben
oder -jagen begleitet von Dar-
stellungen bäuerlicher Arbeiten
wechselten mit abergläubischen
Arbeitseinschränkungen
(wie
z. B. dem Verbot zu spinnen) ab.
Weitere Bräuche wie das Block-
ziehen und das Spannen von
Mädchen vor den Pflug sollten
eine gute Ernte bringen. Stroh-
puppen wurden zu Faschings-
bräuten und redegewandte Bür-
ger zu „Schalksnarren“. Heute
lösen eloquente Prangerredner
mit ihren gezielten Pointen die
Spottredner von einst ab. Der
Sinn dieser Faschingsaktivitäten
sind die gleichen geblieben.
Man feiert das Ende des Winters
und freut sich auf den einzie-
henden Frühling. In den Fa-
schingshochburgen
Kärntens
ziehen Narren am Faschings-
dienstag unter Gejohle tausen-
der Schaulustiger durch die
Städte und Dörfer. Das Bedürfnis
der Kärntner, an diesen Tagen
ihre Traurigkeit abzulegen und
gegen Fröhlichkeit, Ausgelassen-
heit und unbändige Lebensfreu-
de einzutauschen ist besonders
ausgeprägt. Kärntner Narr zu
sein, heißt auch: „Sagen, was
man denkt, fühlen, was man
empfindet, und so zu sein, wie
man sein möchte.“ Dabei be-
kommen die meisten Politiker
ihr Fett ab.
Den Autor erreichen Sie unter:
redaktion@volltreffer.co.atO
BERKÄRNTNER
Wöchentlich besser informiert.
Beachten Sie die heutige Beilage
im Oberkärntner Volltreffer:
38000
ALLES UNTER
DACH UND FACH
(Teilbelegung Oberkärnten)
DIE KRAFT AM LAND
Was wird neu imStraßenverkehr 2016
Anfang 2016 traten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft. Viele betreffen dabei
auch die Autofahrer.
Voraussichtlich im März wird
es bei der theoretischen Fahrprü-
fung neue Fragen und Prüfbilder
geben. Bei der praktischen Fahr-
prüfung sollen in Zukunft noch
mehr besondere Straßenteile be-
fahren werden, also auch Kreis-
verkehre, Eisenbahn- und Fuß-
gängerübergänge, Straßenbahn-
bzw. Bushaltestellen und längere
Steigungen oder Gefälle.
Erleichterungen
beim „Pickerl“
Einfacher ist mit 1. Feber die
Pickerl-Nachprüfung (§ 57a).
Werden bei einer Begutachtung
Mängel festgestellt, die die Aus-
folgung einer Begutachtungspla-
kette verhindern, müssen in Zu-
kunft bei einer Nachprüfung in
derselben Prüf- oder Begutach-
tungsstelle innerhalb eines Zeit-
raumes von vier Wochen und bei
maximal 1.000 zwischenzeitlich
zurückgelegten Kilometern nur
mehr die Mängelpositionen
überprüft werden, eine vollstän-
dige Prüfung ist nicht mehr er-
forderlich.
Strengere Strafen
Mit dem Strafrechtsände-
rungsgesetz 2015 wurden die
Strafen für fahrlässige
Tötung und Körper-
verletzung in be-
stimmten, schweren
Fällen angehoben.
Hat ein Unfall den
Tod mehrerer Men-
schen zur Folge
(also mindestens
zwei Tote), so ist
der Täter mit
Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jah-
ren zu bestrafen
(bisher bis zu
einem Jahr). Wer grob fahrlässig
den Tod eines anderen herbei-
führt, ist mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren zu bestrafen. Ent-
sprechend angepasst wurde die
Regelung über fahrlässige Kör-
perverletzung (Freiheitsstrafe
bis sechs Monate oder Geldstra-
fe bis 360 Tagessätze bei grober
Fahrlässigkeit). Wer grob fahr-
lässig oder unter Alkoholein uss
den Tod einer größeren Zahl von
Menschen herbeiführt, dem
droht sogar eine Freiheitsstrafe
zwischen sechs Monaten und
fünf Jahren (bisher bis zu drei
Jahren). Wer unter diesen Vor-
aussetzungen schwere Körper-
verletzungen bei einer größeren
Anzahl von Menschen verur-
sacht, ist mit einer Freiheitsstra-
fe bis zu drei Jahren zu bestrafen
(bisher bis zu zwei Jahren).
Künftige
Gesetzesänderungen
Geplant ist ein strengeres Vor-
gehen gegen Handytelefonieren
am Steuer. Derzeit ist für die Be-
strafung eines Verstoßes gegen
das Handyverbot erforderlich,
dass der Polizist den Lenker an-
hält und ein Organmandat aus-
stellt. Neben Telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung soll jede
Handhabung des Handys beim
Autofahren verboten werden,
mit Ausnahme der Be-
dienung des Naviga-
tionssystems eines
im Wageninneren
Die orange-farbene
Autobahn-Jahres-
vignette kostet nun
85,70 € (+1,30 €).
Auch die anderen
Vignetten wur-
den um 1,5 %
erhöht.
Foto: FriSch
befestigten Handys. Die Novelle
wird Anfang 2016 im Parlament
behandelt. 2014 ereigneten sich
13.000 Unfälle mit Personen-
schaden aufgrund von Ablen-
kung, 111 Personen starben da-
bei. Ablenkung und Unachtsam-
keit sind bei 14 % der tödlichen
Unfälle Hauptunfallursache.
FriSch