Seite 3 - VO_2012_06

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Oberkärntner
VOlltreffer
13. feber 2012
CHrOnIk
vate in die Pleite. So wurden im
vergangenen Jahr um etwa 5 %
mehr Privatkonkurse eröffnet
als noch im Jahr 2010. Öster­
reichweit sieht es jedoch nicht
viel besser aus: So gelten laut
aktuellen Zahlen der Statistik
Austria 12 % der Österreicher
als armutsgefährdet und sechs
Prozent als arm. Doch ab wann
gilt man als „armutsgefährdet“?
„Armutsgefährdet“ ist man,
wenn man weniger als 60 % des
Durchschnittseinkommens zur
Verfügung hat. Bei Haushalten
erhöht sich die Armutsschwelle
für jeden Erwachsenen um die
Hälfte und für jedes Kind um
ein Drittel. Eine Alleinerziehe­
rin mit Kind ist armutsgefähr­
det, wenn sie weniger als 1.290
Euro zur Verfügung hat, ein
Vierpersonenhaushalt, wenn er
mit weniger als 2.085 Euro das
Auslangen finden muss.
Privatkonkurs
Inzwischen sind zahlreiche
Haushalte in Kärnten überschul­
det oder kämpfen mit massiven
Schuldenproblemen. Für viele
ist der Privatkonkurs die einzige
Möglichkeit, den Schuldenberg
aus eigener Kraft zu bewältigen.
Um ein Privatkonkursverfahren
beim zuständigen Bezirksge­
richt eröffnen zu können, müs­
sen Schuldner bestimmte recht­
liche Voraussetzungen erfüllen.
So darf der Antragsteller nur
eine unselbstständige erwerbs­
tätige Person sein. Das heißt,
es darf sich um keinen Unter­
nehmer handeln. Der Schuld­
ner muss zudem zahlungsunfä­
hig sein und in den vergangenen
zehn Jahren keinAbschöpfungs­
verfahren hinter sich gebracht
haben. Außerdem muss er nach­
weisen, dass er die Kosten des
Verfahrens zumindest innerhalb
von drei Jahren bezahlen kann.
Abgesehen von den recht­
lichen Voraussetzungen müs­
sen Schuldner auch die prak­
tischen Voraussetzungen für den
Privatkonkurs erfüllen. Dazu
zählt eine stabile Lebenssituati­
on. Darunter versteht man, dass
der Schuldner seine Fixkosten
bezahlen kann. Darüber hinaus
muss es Personen, die in Privat­
konkurs gehen wollen, möglich
sein, für die Dauer des Verfah­
rens vom Existenzminimum zu
leben.
Schwerwiegende Folgen
Wichtig ist, dass während
dem Privatkonkurs keine neuen
Schulden gemacht werden dür­
fen. Sind all diese Vorausset­
zungen erfüllt, kann der Schuld­
ner beim Bezirksgericht schrift­
lich oder mündlich einen Antrag
auf Privatkonkurs stellen.
Die Eröffnung des Privatkon­
kursverfahrens ist jedoch mit
zahlreichen Folgen behaftet.
Dazu gehören unter anderem die
Veröffentlichung im Internet, die
Verständigung der Gläubiger,
des Arbeitsgebers und der kon­
toführenden Bank sowie even­
tuell die Bestellung eines Mas­
severwalters. Auch die Sperrung
des Kontos und ein teilweises
Verbot für den Schuldner, ge­
wisse Rechtsgeschäfte und Zah­
lungen abzuschließen, gehören
zu den Folgen. In manchen Fäl­
len wird auch das angemeldete
Handy gesperrt. Bei der Kon­
kurseröffnung bei Gericht muss
der Schuldner eine vollständige
Übersicht über sein Einkom­
men, sein Vermögen und seine
Schulden vorlegen.
Droht Kärnten bei zu hohen Schulden der Ausverkauf der heimischen
Landschaft?
Fotos: bele
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FISCHEREIREVIER-VERPACHTUNG
Für den Zeitraum vom
01.04.2012
bis zum
31.03.2017
gelangt im landschaftlich schönen
Untertilliach, Osttirol, im Offertweg unter Vorbehalt
des Zuschlages das Fischereirevier
Revier Nr. 9242 - Gail
(Gemeindegebiet Untertilliach)
zur Verpachtung.
Lage des Reviers 9242: Osttirol, Gemeinde Unter-
tilliach, Gailbach von derWinklertalbrücke (ehemals
Gasthaus Tilliacher Hof) bis zur Kärntner Landes-
grenze samt allen Nebenbächen - Forellenregion.
Gewässerlänge ca. 5,5 km
Interessenten sind eingeladen, Offerte
bis spätestens Ende Februar 2012
schriftlich zu legen.
Nähere
Informationen:
Diözese
Bozen-Brixen,
Forstverwaltung
Brunogasse 10
I-39042 Brixen, Südtirol
Tel. +39/0472/831272
Mobil:
+39/335/6078090
Fax: +39/0472/837595
E-Mail:
dioezese.forst@alice.it
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Schnelle Hilfe für
frierende Kärntner
Sozialreferent Landesrat Mag. Christian Ragger kündigte
am Montag, 6. Feber, an, dass ein sofort wirksames,
aber auch langfristiges Kärntner Sozialpaket gegen
die beißende Kälte umgesetzt werde. Dieses sieht eine
Soforthilfe für Heizmittel von 50.000 Euro vor, die bei
Notwendigkeit auch aufgestockt werden kann.
„Haushalte mit zwei und mehr
Personen bis zu einem Einkom­
men von maximal 1.200 Euro
netto und Einpersonenhaushalte
bis maximal 800 Euro netto kön­
nen bei Nachweis einer existenz­
bedrohenden Notlage diesen Zu­
schuss für die Heizkosten bean­
tragen“, so Ragger. Zu solchen
Notlagen zählt beispielsweise,
wenn die Stromversorgung nicht
mehr gegeben ist oder es keine
Möglichkeit zur Deckung der
erforderlichern Heizkosten gibt.
Die Vergabe der Förderungen er­
folgt erst nach einer Prüfung der
Notlage. Es werden zwei Beträ­
ge ausbezahlt: 100 Euro für Ehe­
paare und 50 Euro für Alleinste­
hende. Betroffene Personen kön­
nen sich in der Sozialabteilung
des Landes Kärnten bei Rai­
mund Schnablegger unter Tel.
050536/14645 melden. Ragger
wies darauf hin, dass er mit den
wichtigsten Stromanbietern ein
sozial verträgliches Tarifmodell
entwickeln möchte. Es soll vor
allem der Strompreis für sozial
Bedürftige und Niedrigeinkom­
mensbezieher auf einem verträg­
lichen Tarif eingefroren werden.
„Die sozial Schwachen müssen
entlastet werden“, so Ragger.