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ISELSBERGER

GEMEINDEBOTE

Ausgabe 36 | Dezember 2016

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Gemeinden gebe, dass generelle Verordnungen

diesbezüglich erlassen werden. Er schlägt aber vor,

dass imGR ein Beschluss gefällt werden sollte, dass

für den Fall, dass Grundstückseigentümer ihre

Flächen verwildern lassen, diese aufgefordert

werden könnten, dieselbigen ordnungsgemäß

abzumähen und sauber zu halten. Er weist auch

a u f d e n v o r b e u g e n d e n B r a n d s c h u t z

(Silvesterfeuerwerke usw.) hin.

Sitzung, am04.10.2016

Der Gemeinderat berät über das Ansuchen der

F a m i l i e G r e e n a u f E r r i c h t u n g e i n e r

Gemeindestraße und den Tausch bzw. die

Ab t r e t u n g v o n G r u n d  ä c h e n b e i d e n

Grundstücken Gp. 188/5, 188/6 und 618/1, alle KG

Iselsberg. Laut der Planunterlage des BM DI David

Köll würden somit 31 m² der Gp. 618/1 (Öffentliches

Gut) zur Gp. 188/5 (Green Heidemarie u.

Germana) hinzukommen und im Gegenzug 97 m²

von den Gp. 188/5 (Green Heidemarie und

Germana) und 188/6 (Green Germana) zur Gp.

618/1 (Öffentliches Gut) hinzukommen. Dadurch

würde eine Wegbreite von ca. 3,50 m entstehen.

Ersatz-GR Mayerl meint, dass eine Straßenbreite

von ca. 3,50 m schon wegen der Schneeräumung

und der Befahrung mit landwirtschaftlichen

Geräten problematisch sei. GR Gumpitsch

verlangt, dass die Straße unbedingt eine

Mindestbreite von 5 m aufweisen müsse und

zudem von der obersten Straßenächenkante zur

Grenze der Großglockner Straße B107 ausgehen

müsse. Der Bürgermeister verweist darauf, dass

seitens der Gemeinde das BBA Lienz um

Stellungnahme gebeten wurde und er diese

An t wo r t auch abwa r t en möch t e . De r

G e m e i n d e r a t b e s c h l i e ß t , d a s s e i n e

Gemeindestraße nach dem Tiroler Straßengesetz

nur übernommen werde, wenn diese eine Breite

von 5 m aufweise, ausgehend von der obersten

Straßenächenkante zur Großglockner Straße B107

hin, eine Übertragung als eigene Parzelle erfolge

und eine positive Stellungnahme des BBA Lienz

vorliege.

Der Bürgermeister berichtet über die Besprechung

am Sportplatz vom 09.09.2016 gemeinsam mit

Vereinsfunktionären bezüglich der Errichtung einer

Flutlichtanlage. Den Gemeinderäten werden die

von der Sportunion bereits eingeholten Angebote

vorgelegt. Die Kosten samt Installationsarbeiten

würden sich demnach auf ca. € 16.200,00

belaufen. Zudem wird ein TIRIS-Auszug vom

Sportplatz vorgelegt, auf welchem die zwei neuen

Beleuchtungsanlagen bereits eingezeichnet

wu rden . Laut dem hochbautechn i schen

Amtssachverständigen müsse lediglich eine

B a u a n z e i g e v o n d e r G e m e i n d e a l s

Grundeigentümerin eingebracht werden. Laut der

Sportunion würden sie auch eine Förderung von

der Landesunion bekommen. Die Sportunion bittet

die Gemeinde, dass sie als Grundeigentümerin die

Arbeiten erlaube, die Bauanzeige einbringe und

die Kosten für die Erdarbeiten in Höhe von ca.

€ 2.500,00 übernehme. Der Gemeinderat

beschließt, dass seitens der Sportunion schlüssige

Unterlagen vorgelegt werden sollen, damit eine

ordnungsgemäße Bauanzeige eingebracht

werden kann, dass die Sportunion sodann auf

Gemeindegrund die neuen Beleuchtungen

errichten darf und dass die Gemeinde das Ganze

mit € 2.500,00 fördernwird.

Der Bürgermeister bringt den Gemeinderäten

aktuelle Fotos von der Baustelle am Moserweg zur

Kenntnis. Zudem berichtet er über die bisher

e n t s t ande n e n K o s t e n , de n ge t ä t i g t e n

Materialeinsatz und dem zügigen Baufortschritt

aufgrund des guten Wetters. Er erläutert auch die

Arbeiten, welche bis zum Ende des Jahres noch

vorgenommenwerden sollen.

Der Bürgermeister berichtet über die derzeitige

Situation bei der Müllsammelstelle und verweist auf

das Schreiben des Umweltberaters Gerhard Lusser

v om 1 6 . 0 9 . 2 0 1 6 . Z u dem b r i n g t e r de n

Gemeinderäten die neuen Plakate bei der

Sammelstelle zur Kenntnis und erläutert die

Beschilderungen. Der Bürgermeister erklärt, dass

der Abfallberater bei der Sammelstelle war und

leider festgestellt wurde, dass sich die Fehlwürfe

enorm erhöht haben. Der Abfallberater hat

schriftlich mitgeteilt, dass er nun vermehrt

Kontrollen bei der Sammelstelle durchführen

werde und zudem hat er die Gemeinde auch

explizit darauf hingewiesen, dass bei Ausforschung

der Müllsünder, diese bei der BH Lienz ausnahmslos

anzuzeigen sind. Der Bürgermeister berichtet auch

von der Sitzung des Abfallwirtschaftsverbandes

am 30.09.2016, in welcher ein Modell aus

Oberösterreich vorgestellt wurde, bei welchem

nicht mehr in jeder Gemeinde Sammelstellen

aufgestellt werden, sondern an zentralen Orten für

mehrere Gemeinden große, an den Werktagen

geöffnete, Sammelstellen errichtet wurden. Der

Bürgermeister sagt, es könne jedenfalls nicht sein,

dass der Gemeindearbeiter stundenlang, in

widerrechtlich abgelagerten Restmüllsäcken bei

der Sammelstelle herumwühlen müsse und dann

auch noch die Mülltrennung, welche eigentlich

von den Bürgern gemacht werden sollte,

übernehmen müsse. In anderen Gemeinden in

Osttirol gebe es auch die Variante, dass die

Müllsammelstelle überhaupt versperrt ist und

lediglich für zwei bis drei Stunden in der Woche

geöffnet werde. Dies funktioniere dort auch. Auf