Gemeindezeitung - page 31

Das Neue Jahr bringt’s: Höhere För-
derungen für nachhaltige Wohnbau-
und Sanierungsvorhaben. Die ein-
kommensunabhängige Sanierungsof-
fensive
wird
verlängert.
Sonderförderung für den Austausch
alter Raumheizgeräte
Wer im neuen Jahr beschlossen hat, seine Wohnsituation zu
verbessern, für den gibt es gute Nachrichten. Denn mit 1. Jän-
ner 2015 sind einige Neuerungen in der Wohnbauförderung in
Kraft getreten. Die Tiroler Landesregierung hat Ende des Vor-
jahres ein Maßnahmenpaket geschnürt, das die Einführung
neuer sowie eine Erhöhung und Verlängerung bereits beste-
hender erfolgreicher Fördermaßnahmen beinhaltet. Diese
Neuerungen in der Wohnbauförderung stellen einen wichti-
gen Schritt am „Tiroler Weg für leistbares Wohnen“ dar.
Seit Jahresbeginn gilt:

Eine Vereinfachung und Erhöhung der Förderung vom
Neubau von Eigenheimen eine Erhöhung der Einkommens-
grenzen für eine Neubauförderung von
4000 auf
4500 pro
Zwei-Personen Haushalt

Erhöhung des Umweltzuschusses bei Neubauten

eine Erhöhung der Förderung für verdichtete Bauweise
um bis zu 40
/m²

Verbesserung der Wohnstarthilfe – Zuschuss bis zu
16.000 Euro.
Verbesserung der Förderung für energetische und
umweltfreundliche Maßnahmen wie z.B. Fenstertausch
oder Heizungserneuerung
Energetisches, umweltfreundliches und verdichtetes Bauen
wird seitens des Landes noch stärker subventioniert als bisher.
Auch im Rahmen der Wohnhaussanierung wird die Nachver-
dichtung von Wohnobjekten besonders gefördert. So wird bei
Vergrößerungen eines Wohnobjektes der Kostensatz von 700
Euro auf 1.400 Euro pro Quadratmeter zusätzlicher, förderba-
rer Nutzfläche erhöht.
Moderne Holzfeuerungsanlagen
sind klimaneutral und
schadstoffarm. Aus diesem Grund gewährt das Land Tirol ab
1. Jänner 2015 eine Förderung für Haushalte, die sich für den
Austausch ihres alten Raumheizgerätes für Festbrennstoffe
(z.B. Kohle, Holz) entscheiden. Bis zu 1.500 Euro in Form
eines einmaligen Zuschusses! Das Gesamtfördervolumen ist
allerdings begrenzt. Wer den Austausch plant, sollte sich vor
der Umsetzung informieren und nach dem erfolgten Aus-
tausch ein Ansuchen bei den zuständigen Wohnbauförde-
rungsstellen einbringen.
Nähere Informationen und Details zu den aktuellen Wohnbau-
fördermaßnahmen finden Sie auf
und
Seite 31
02/2015
Wohnbauförderung NEU: Tirols Weg zu leistbarem
und umweltschonendem Wohnen
auszumerzen. Die Ausmerzung wird durch eine Ausmerzprä-
mie von € 40,00 aus Landesmitteln gefördert, wenn eine vom
Tierarzt ausgestellte Schlachtbestätigung dem zuständigen
Amtstierarzt vorgelegt wird.
Gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung
2009 müssen all Schafe mit amtlichen Ohrmarken gekenn-
zeichnet sein.
Der Bürgermeister
Impressum:
Die ACHSE ist das Informationsblatt der Gemeinde Assling
Herausgeber und Verleger: Gemeinde Assling
Verlagsort: Unterassling 28, A-9911 Assling,
Druck: Druckerei A. Weger; Brixen/Südtirol
Redaktion: Redaktionsausschuss der Gemeinde Assling,
vertreten durch Schriftleiter Josef Wurzer,
Unterassling 55,A-9911 Assling , E-Mail:
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Vor 130 Jahren:
Pustertaler Bote vom 13.11.1885
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