Seite 7 - Gemeindezeitungen

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EMEINDE
Sammelaktionen der genannten Art sind gesetzwidrig
und daher verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden! Neben
den Sammlern können auch die Liegenschaftseigentümer
verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden,
wenn sie ihre Siedlungsabfälle nicht in die öffentliche Abfuhr
einbringen bzw. gefährliche Abfälle einem nicht berechtigten
Sammler übergeben.
Schon mehrere Bezirkshauptmannschaften stellten dazu fest,
dass es sich bei derartigen Sammelaktionen zweifelsfrei um
Abfallsammelaktionen handelt. Dem steht nicht entgegen, dass
vermerkt wird: „Bitte keinen Sperrmüll oder Abfall“, zumal
sich die Sammlung ausdrücklich auf alles bezieht, „was nicht
gebraucht“ wird.
Entgegen der Meinung, dass durch solche Sammlungen die
Gemeinden Entsorgungskosten sparen, ist eher das Gegenteil
Ist in den „Plastik-Containern“ der Gewichtsanteil der „NICHT-
VERPACKUNGEN“ höher als 5 % werden die Container in
Zukunft als Restmüll entsorgt und verrechnet.
Wer seine Abfälle nicht richtig getrennt entsorgt verursacht
sich und der Allgemeinheit zusätzliche Kosten, die über die
Abfallgebühren wieder verrechnet werden. Damit kann sich
in Gemeinden mit schlechter Mülltrennung die Müllgebühr
verdoppeln, ja sogar verdreifachen.
Der Abfallwirtschaftsverband wird daher verstärkt Kontrollen
bei den Recyclinghöfen und Sammelinseln durchführen. Zusätz-
INFORMATIONEN
Keine oder falsche Abfalltrennung erhöht Müllgebühr
Schwarze Säcke mit Wegwerfwindeln oder Fußbodenresten, Teppichrollen, Autobatterien, alten Reifen,
Schlachtabfälle etc., kamen bei Entleerungen von Containern für die Verpackungssammlung zutage. Wer glaubt
sich damit Müllgebühren zu ersparen unterliegt einem Irrtum.
lich werden verschiedene Sammelinseln überwacht.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei den Sammelinseln
nur haushaltsübliche Mengen an Verpackungen angeliefert
werden dürfen. Betriebe mit größeren Mengen an Verpackungen
sollten eine direkte Abholung beantragen oder diese bei der Fa.
Rossbacher direkt anliefern (gratis)!
Weitere Informationen über Abfalltrennung und -entsorgung
erhalten Sie beim Gemeindeamt oder über die Abfallberatung
des AWVO Tel.: 04852/69090-13.
Euer Umweltberater Gerhard Lusser
lllegale Abfallsammlungen
In den letzten Monaten wurden in einigen Gemeinden des Bezirkes Lienz per Flugzettel Sammlungsaktionen
ausländischer Staatsbürger (z.B. „Ungarische Kleinmaschinenbrigade“) angekündigt und zum Teil auch
durchgeführt, wobei im Flugblatt vermerkt wird, dass „alles, was nicht gebraucht wird“, übernommen wird.
Das Verbrennen von Müll ist besonders problematisch und wird
in seinen Auswirkungen nicht selten unterschätzt. Oft steckt aber
auch keine böse Absicht, sondern Unwissenheit dahinter. So ist
beispielsweise Altholz in den meisten Fällen mit Lösemitteln
behandelt, beschichtet oder verunreinigt und damit Abfall.
Ausschließlich naturbelassenes Holz verwenden
In Holzöfen dürfen nach Tiroler Heizungsanlagenverordnung nur
„naturbelassenes“ Holz mit einem Wassergehalt von unter 25 %
sowie hochwertige Holz- und Rindenbriketts, die der ÖNORM
entsprechen, verbrannt werden.
Müllverbrennung ist strafbar
Wer also Plastikabfälle, Hausmüll oder belastetes Altholz
verbrennt, vergiftet Luft und Boden mit gefährlichen Substanzen
wieSalzsäuregasen, FormaldehydundkrebserregendenDioxinen.
Die Giftstoffe werden eingeatmet oder können über den Garten
in den Nahrungskreislauf gelangen. Auch das Verbrennen von
Müllverbrennung gefährdet die Gesundheit
Schadstoffarm, klimafreundlich und kostengünstig können Holzfeue-
rungen nur mit hochwertigem Brennmaterial betrieben werden. Wer Abfall
verbrennt, gefährdet sich und seine unmittelbare Umgebung.
Kartonagen, Holzsteigen und bedrucktem Papier setzt Giftstoffe
frei.
Müllverbrennung ist nachweisbar
Wer Abfall verbrennt, ruiniert die eigene Heizanlage und muss
mit hohen Sanierungskosten rechnen. Experten erkennen
Müllverbrennung an der Asche (die Holzasche soll fein und
hellgrau bis weiß sein, nicht dunkel und verunreinigt) und
Heizanlage und können diese mit einem Schnelltest rasch vor
Ort nachweisen.
Nähere Informationen und ein Film unter
www.tirol.gv.at/
richtigheizen
oder bei Energie Tirol unter der Servicenummer
0512-589913 bzw. per e-mail office@energie-tirol.at.
„Richtig heizen mit Holz“ ist eine Initiative von Land Tirol
und Energie Tirol in Zusammenarbeit mit den Gemeinden
zur Verbesserung der Luftqualität.
der Fall. Oft werden Gegenstände, die für die Sammler nicht
von Wert sind, stehen gelassen oder die gesammelten Stücke
werden auf einem Parkplatz oder Waldstück aussortiert und nicht
Brauchbares einfach liegen gelassen.
Nach mehreren Berichten aus verschiedenen Gemeinden
verschwinden dabei auch andere brauchbare Geräte wie
Rasenmäher und ähnliches, was im Garten und sonst wo frei
herumsteht. 
Sollten Sie daher solche Ankündigungen im Briefkasten oder
sonst von einem „Abholtermin“ erfahren, so verwahren Sie die
brauchbaren Dinge besser in den Gerätehütten, Gartenhäuschen,
Garagen oder dort, wo diese sonst sicher sind.
Weitere Informationen unter
www.awv-osttirol.at
und
Abfallberatertelefon 04852 69090-13.