Seite 42 - Gemeindezeitungen

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Virgen
Aktiv
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I
Bürgerservice
Strom oder Wasser ausfallen oder man
aus verschiedenen Gründen das Haus
nicht verlassen kann, ist es wichtig, für
den Fall materiell gerüstet zu sein, um
Engpässe überbrücken zu können.
Selbstschutz verlangt Eigeninitiative, da
man sich bestimmte Kenntnisse und
Verhaltensweisen aneignen muss, um
diese im Ernstfall sofort anwenden zu
können, um so wertvolle Zeit zu sparen.
Zu diesen gehöre u. a.:
• Kenntnisse in Erste Hilfe bzw. lebens-
rettenden Sofortmaßnahmen
• Kenntnisse der Warn- und Alarmsig-
nale und der dementsprechenden
Verhaltensweisen
• das Führen eines vernünftigen Vorrats
mit allen notwendigen Gütern des täg-
lichen Bedarfs, wie z. B. Getränke und
Nahrungsmittel, Hausapotheke, Doku-
mentenmappe, Hygieneartikel u.v.m.
Das Wissen über solche Eigenhilfemaß-
nahmen und deren Anwendung gibt uns
Sicherheit und Selbstvertrauen. Damit
verhindern wir, im Ernstfall in Panik
auszubrechen bzw. falsch zu handeln.
Selbstschutz befähigt uns außerdem
dazu, anderen die Hilfe zu bieten, die
wir selbst gerne hätten.
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Oberste Priorität des Zivilschutzes sind
der Schutz und die Sicherheit der Bürger
und Bürgerinnen vor drohenden bzw.
laufenden Gefahren sowie in Notsitua-
tionen unterschiedlicher Art.
Selbstschutz ist im Zivilschutz ein ent-
scheidender Faktor und richtet sich an
jede/n Einzelne/n von uns, mit dem
Ziel, unsere Selbsthilfetätigkeit zu sensi-
bilisieren und uns zum Handeln zu
motivieren. Selbstschutz bedeutet näm-
lich, für die eigene Sicherheit vorzusor-
gen und in der Lage zu sein, sich selbst
und anderen im Notfall helfen zu kön-
nen, bis professionelle Hilfe eintrifft.
Auch wenn Österreich zu den sichersten
Ländern gehört und auf unsere Einsatz-
organisationen Verlass ist, kommt es
immer auf die individuelle Situation an,
wie schnell Hilfe eintreffen kann und
wie lange man auf sich allein gestellt ist.
Unvorhergesehene Ereignisse wie Krank-
heit oder Unfall, Auswirkungen von
Natur- oder anderen Katastrophen, die
unter Umständen zu Verzögerungen der
Hilfeleistung von Einsatzorganisationen
führen können, machen eine Auseinan-
dersetzung mit demThema Selbstschutz
für alle notwendig.
Ganz sicher ist: im Ernstfall ist ein
rasches und korrektes Verhalten beson-
ders wichtig, um Schaden zu vermin-
dern oder zu vermeiden. Aber auch im
Alltag haben sich Gefahrenprävention
und Vorsorge bewährt. Wenn z. B. im
Eigenheim Selbstverständlichkeiten wie
Die Tiroler Bauordnung mit den ganzen
Nebenverordnungen, Richtlinien und
Normen ist mittlerweile derart komplex
geworden, dass sie für alle Beteiligten
eine fachliche und zeitliche Herausfor-
derung geworden ist. Dabei prallen ge-
setzliche Notwendigkeiten, zeitliche Er-
wartungshaltungen und auch ökonomi-
sche Interessen der Bauherren, Planer
und Behörden aufeinander.
Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig mit
einer Handskizze ein
Gespräch mit der
Gemeinde
(Bauamt, Bürgermeister) zu
suchen, um allenfalls notwendige be-
sondere Verfahrensschritte rechtzeitig zu
erkennen (Flächenwidmungsplanände-
rungen etc.). Zudem ist es heutzutage
auch nicht mehr möglich, ohne frühzei-
tige
Heranziehung eines mit den Tiro-
ler Gesetzen vertrauten erfahrenen
Planers
ein Bauansuchen vorzubereiten.
Erfreulicherweise können in Virgen in der
überwiegenden Mehrzahl der Fälle Bau-
verfahren in relativ kurzer Zeit und ohne
größere Komplikationen durchgeführt
werden. Dies liegt zum einen in der Tole-
ranz der Virgerinnen und Virger sowie
den guten Nachbarschaften begründet,
zum anderen auch in der Bereitschaft der
Bauherren bzw. der guten Arbeit der Bau-
sachverständigen und der Planer. So hat es
bislang auch noch keinen Einspruch
gegen eine Baubewilligung gegeben, die
vor dem Verwaltungsgericht – der neuen
Berufungsbehörde anstelle des Gemeinde-
vorstandes – gelandet wäre.
In Einzelfällen kommt es aber doch vor,
dass es zu Unstimmigkeiten zwischen
der Gemeinde und dem Bauherren/der
Bauherrin kommt, z. B. Fehleinschät-
zungen über die Dauer von Bauverfah-
ren oder Enttäuschung wenn ein Keller
nicht ohne Hebeanlage an den Kanal an-
geschlossen werden kann, etc.
Aus diesem Grunde sollen nochmals
einige Eckpunkte angesprochen werden:
• Ist der gewünschte Bauplatz
als Bau-
land gewidmet?
-> Wenn nicht, kann
beim Gemeinderat eine Umwidmung
beantragt werden, soweit dies dem
Raumordnungskonzept oder Gefah-
renzonenplänen nicht widerspricht
und ohne Anspruch darauf, dass dem
Zivilschutz ist Selbstschutz
Das Bauansuchen – Schritte
auf demWeg zum Ziel