Seite 43 - Gemeindezeitungen

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Virgen
Aktiv
Bürgerservice
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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Ansuchen entsprochen wird. So ein
Verfahren dauert mindestens drei
Monate. Bei bestehenden Gebäuden
im Freiland gelten für Erweiterungen
Sonderregelungen.
• Besteht auf dem gewünschten Bauplatz
ein
Bebauungsplan?
-> Wenn ja, dann
sind bei der Planung die darin festge-
legten Einschränkungen einzuhalten,
bzw. können die dort festgelegten
Möglichkeiten ausgenützt werden.
• Welche
Infrastruktur
ist notwendig?
-> In der Regel ist das Straßenniveau
vorgegeben, ebenso die Abwasserbe-
seitigung (Kanalniveau). Zufahrt (z. B.
Gemeindestraße, Servitute), Abwas-
serbeseitigung (Gemeindekanal) und
Wasserversorgung (Gemeinde oder
Bestätigung einer Genossenschaft)
müssen zweckentsprechend und recht-
lich sichergestellt sein.
• Ist der Bauplatz im Kataster eingetra-
gen und der Bauherr grundbücherli-
cher
Eigentümer?
-> Wenn nicht,
wären entsprechende Schritte (Grund-
teilung, Kaufvertrag, Verbücherung,
Baurecht) einzuleiten.
Die Baubehörde und Gemeinde sind je-
denfalls bemüht, den Wünschen des
Bauherrn /der Bauherrin soweit möglich
entgegenzukommen und Hilfestellung
zu leisten.
BAUPLATZ, wOHNUNG,
HAUS IN VIRGEN?
Die Gemeinde Virgen hilft bei der
Suche! – Auf der Virgen-Homepage
www.virgen.at
(Suchbegriffe „Gemein-
debauplätze“, „Grundstücke und Woh-
nungen“) kann eine Aufstellung abge-
rufen werden, auch ist diese Aufstellung
im Gemeindeamt erhältlich.
Wohnungsmarkt,
Bauplätze
Verfügbare Immobilien
bitte bei der Gemeinde melden,
damit sie in die Liste
aufgenommen werden.
Die Gemeinde ist bemüht, Käufer wie Verkäufer bei ihrer Suche zu unterstützen.
Doch dazu sind wir auf aktuelle Mitteilungen angewiesen, sei es, dass eine
Wohnung oder ein Bauplatz mittlerweile verkauft wurden, sei es, dass ein Ange-
bot neu bekannt gemacht werden soll.