Seite 41 - Gemeindezeitungen

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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Vom 1. Juli bis 30. November 2014 kann wieder umHeizkostenzuschuss angesucht werden.
Das Land Tirol gewährt für die Heizpe-
riode 2014/2015 nach Maßgabe der fol-
genden Richtlinien einen einmaligen
Zuschuss zu den Heizkosten.
Antrags- bzw. Zuschuss-
berechtigte sind
• PensionistInnen mit Bezug der gelten-
den Ausgleichszulage/Ergänzungszulage,
• BezieherInnen von Pensionsvorschüssen,
• BezieherInnen von Notstandshilfe (AMS),
• AlleinerzieherInnen mit mindestens
einem im gemeinsamen Haushalt le-
benden unterhaltsberechtigten Kind
mit Anspruch auf Familienbeihilfe,
• Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften
mit mindestens einem im gemein-
samen Haushalt lebenden unterhalts-
berechtigten Kind mit Anspruch auf
Familienbeihilfe
Für die Antragstellung
gelten folgende Netto-
Einkommensgrenzen
840,00 €
pro Monat für allein ste-
hende Personen
1.270,00 €
pro Monat für Ehepaar
und Lebensgemeinschaften
200,00 €
pro Monat zusätzlich für
jedes im gemeinsamen Haushalt le-
bende unterhaltsberechtigte Kind mit
Anspruch auf Familienbeihilfe
460,00 €
pro Monat für die
erste wei-
tere
erwachsene Person im Haushalt
310,00 €
pro Monat für
jede weitere
erwachsene Person im Haushalt
Das monatliche Einkommen ist ohne
Anrechnung der Sonderzahlungen (13.
und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkom-
men, die nur 12 x jährlich bezogen wer-
den (Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensions-
vorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind
auf 14 Bezüge umzurechnen.
Heizkostenzuschuss
2014/2015
Höhe des
Heizkostenzuschusses
Die Höhe des Heizkostenzuschusses be-
trägt einmalig
200,00 € pro Haushalt.
Verfahren
Um die Gewährung eines Heizkosten-
zuschusses ist unter Verwendung des
vorgesehenen Antragsformulars im Zeit-
raum vom
1. Juli bis 30. November
2014
bei der jeweils
zuständigen
wohnsitzgemeinde
anzusuchen.
Die Gemeinden leiten diese Anträge
nach Prüfung auf Vollständigkeit der An-
gaben und deren Bestätigung an das Amt
der Tiroler Landesregierung, Abteilung
Soziales, Bereich Unterstützung hilfsbe-
dürftiger TirolerInnen, Michael-Gaismair-
Straße 1, 6020 Innsbruck, weiter.
Für PensionistenInnen mit Bezug der
Ausgleichzulage,
die im vergangenen
Jahr einen Antrag gestellt und einen
Heizkostenzuschuss des Landes bezogen
haben, ist eine
gesonderte Antragstel-
lung nicht
erforderlich. Für diesen Per-
sonenkreis stellt die Verwaltung des Lan-
des der zuständigen Gemeinde eine ent-
sprechende Personenliste zur Verfügung.
Die Gemeinden haben die Richtigkeit
der Angaben und die Anspruchsberech-
tigung für den Heizkostenzuschuss hin-
sichtlich der in der Liste angeführten
Personen entsprechend den Vorgaben
dieser Richtlinien zu prüfen und die
Liste mit der entsprechenden Bestäti-
gung dem Land zu retournieren.
Diese Dienststelle nimmt nach Prüfung
der Anträge und Angaben die Auszah-
lung vor.
Dem Ansuchen sind
folgende Unterlagen in
Kopie anzuschließen:
• Einkommensnachweis (aktueller Pensi-
onsbescheid, aktueller Lohn- oder Ge-
haltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung –
AMS, TGKK, Unterhalt, Alimente)
• Nachweis über den Bezug der Famili-
enbeihilfe (bei Kindern)
• Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
am Antragsformular
Bei Bezug von Holz als Brennmittel
wird von der Gemeinde auch heuer
wieder im Sinne des Umweltschutzes
und als Förderung heimischer Res-
sourcen zusätzlich 150 kg Holz eines
einheimischen Erzeugers zur Verfügung
gestellt.