Achse Nr. 266

 Festsetzung der Hebesätze, Steuern, Gebühren, Bei- träge und Entgelte Bei den Erschließungskosten wird die Rückvergütung (bis- her 25% lt. GR-Beschlüssen aus 17.08.2005, 25.04.2006, 11.12.2012 und 18.12.2018) folgende Änderung, gültig ab 01.01.2023, beschlossen: Der Rückvergütung der Erschließungskosten wird eine Ener- giebasisförderung von 10% zugrunde gelegt, und kann 30 % erreichen, wenn folgende Kriterien erfüllt werden: Energiebasisförderung 10% Heizwärmebedarf max. 25 kWh/m²a 10% Verwendung ökologischer Dämmstoffe 5% Umstellung/Einbau Heizsystem auf Basis erneuerbare Energien 5% Seite 4 03/2023 Fortsetzung nächste Seite Aus dem Gemeinderat Beschlüsse der Sitzung vom 12.12.2022 Hinweis: Die Gemeinderatsprotokolle (öffentlicher Teil) fin- den sich in voller Länge auf der Gemeindehomepage www.assling.at unter Politik/Informationen/ Beschlüsse.

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