Koflkurier Nr. 50

6 GR-Beschlüsse Juni 2022 tach, von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 2. Lt. Verordnungsplan vom 19.05.2022, Planungsnummer 732- 2022-0002, hat der Gemeinderat folgende Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Tristach einstimmig beschlossen: Umwidmung im Bereich der Gp. 98/1 und 98/2, bei- de KG Tristach, von derzeit „Freiland“ § 41 in künftig „Sonderfläche Hofstel- le mit Objekten auf mehreren, nicht zusammenhängenden Grundflächen § 44.12 mit Erhöhung der zul. Wohn- nutzfläche 44.2 oder sonstiger Sonder- bestimmung insb. gem. § 44.11 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] - SLH-3a – Wohngebäude“ sowie im Bereich der Gp. .8, 95, 96 und 97, alle KG Tristach, von derzeit „Freiland“ gem. § 41 in künftig „Sonderfläche Hofstelle mit Objekten auf mehreren, nicht zusammenhängenden Grundflächen § 44.12 mit Erhöhung der zul. Wohnnutzfläche 44.2 oder sonstiger Sonderbestimmung insb. gem. § 44.11 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] - SLH- 3b - Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit Nebenanlagen und gewerblicher Vermie- tung in höchstens 5 Ferienwohnungen mit max. 20 Gästebetten“. Der Bürgermeister hat dem Ge- meinderat das Projekt „Schulzentrum Lienz-Nord – Neustrukturierung“ samt diesbezüglicher Kosten- und Finanzie- rungspläne vorgestellt. Die aktuellen Baupreiserhöhungen haben zu einer empfindlichen Kostensteigerung geführt. Die vorläufigen Gesamtkosten belaufen sich auf € 26.848.000,--. Der Anteil der Gemeinde Tristach an den Gesamtbau- kosten beläuft sich auf € 1.504.090,30; diese Mittel werden wie folgt aufgebracht: Darlehen (anteilig): € 907.948,94; Be- darfszuweisungsmittel: € 422.600,--; Schulbauförderung: € 168.051,56; Schulische Tagesbetreuung € 5.453,80. Mit einem Kostenrahmen von gesamt € 1.042.000,-- wird eine Container- schule als Ausweichquartier errichtet. Ein sozialverträgliches Grundstück im Bereich Wasserweg wurde an den Wun- schinteressenten des Grundeigentümers mit einstimmigem Beschluss vergeben. Der Gemeinderat hat die von den Pächtern Anni und Roman Kraler bean- tragte, die reguläre Kündigungsfrist um 3 Monate verkürzende Beendigung des Pachtvertrages betr. die „Dorfstube“ im Gemeindezentrum zum 01.07.2022 einstimmig genehmigt. Weiters wurde beschlossen, diverse Einrichtungsgegen- stände, Geräte und Geschirr im Wert von ca. € 30.000,-- von den Pächtern zu übernehmen. Der Bürgermeister hat dem Gemein- derat ein Leader-Projekt für Kleinbetriebe Gastronomie vorgestellt, welches für die Gemeinde bzw. den neuen Pächter der „Dorfstube“ von Interesse sein könnte. Das dzt. noch nicht final aufbereitete Pro- jekt soll vor Eintritt in die konkrete Umset- zungsphase ggf. nochmals im Gemeinde- rat beraten werden (Kostenbeitrag f. d. Gemeinde lt. dzt. Stand: ca. € 1.000,--). Der Gemeinderat hat folgende Personalangelegenheiten beschlos- sen: a) Der Gemeinderat hat die Ge- währung einer Leistungszulage für den Gemeindearbeiter Hr. Kersch- baumer Fabian im Betrag von mtl. € 100,-- netto einstimmig beschlossen. Diese Entschädigung soll jew. eine jähr- liche Steigerung in jenem prozentuellen Ausmaß erfahren, in dem die Löhne und Gehälter der Gemeindevertragsbediens- teten jew. angehoben werden. b) Der Gemeinderat hat einstimmig beschlos- sen, dass der GWA DI (FH) de Jel Se- bastian rückwirkend ab 01.05.2022 ein erhöhtes Km-Geld in Höhe von € 0,52 pro km (normaler Satz: € 0,42) abrechnen kann (zwangsläufig sind Fahr- ten auf Forstwegen mit einem erhöhtem PKW-Reparaturaufwand verbunden). c) Der Gemeinderat hat die Mitteilung der Kindergartenleiterin, Fr. Sabine Hopfgart- ner betr. Absage ihres Sabbaticals einhel- lig zur Kenntnis genommen. Die Aufrol- lung ihres Gehaltes ist im § 49 b G-VBG 2012 gesetzlich geregelt. Der Leiter der Volksschule Tristach hat der Gemeinde geänderte Schul- öffnungszeiten lt. Schulkonferenz vom 04.05.2022 mitgeteilt, wonach die Schule morgens bereits um 07:45 Uhr (15 Min. früher) beginnen soll, die „be- wegte große Pause“ von 25 Min auf 15 Min. gekürzt wird. Das sich daraus er- gebende frühere Schulende um 11:20 Uhr kann problematisch für Familien mit berufstätigen Eltern derart sein, als das Kind früher nach Hause kommt und dann bis zum Eintreffen des/der Erziehungsbe- rechtigten eine bestimmte Zeit zu Hause unbeaufsichtigt ist. Mit der Schulleitung sind diesbezügl. Abklärungen, primär hinsichtl. einer möglichen Beaufsichti- gung der Schüler/-innen in der Schule ab Ende der 4. Stunde (11:20 Uhr) bis ca. 11:45 Uhr zu treffen. GR Armin Zlöbl - zuständig für touristische Angelegenheiten in der Gemeinde - hat den Lienzer Talboden- Rundwanderweg vorgestellt. Der Ge- meinderat hat dem geplanten Weg- verlauf auf Tristacher Gemeindegebiet einhellig zugestimmt. Auf einem Wegab- schnitt östlich von Bad Jungbrunn ist ein Themenweg „Jagd“ geplant. Der Gemeinderat hat dem Ansuchen um Anschluss der Gp. 1898, KG Tris- tach, an das Gemeindetrinkwasserlei- tungsnetz einstimmig stattgegeben. Der Erwachsenenschule Tris- tach wurde für das Jahr 2022 eine finanzielle Subvention in Höhe von € 800,-- mit mehrheitlichem Beschluss gewährt. Die Gewährung von Förderungen für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern (Pedelecs) an 6 Antragsteller/-innen im Betrag von je € 75,-- (gesamt: € 450,--) wurde einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat den Bericht über die am 05.05.2022 für den Zeit- raum 01.01.2022 bis 31.03.2022 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 01/2022 einhellig zur Kenntnis ge- nommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steu- ertagebuch mit den Zahlungsbelegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den eingangs erwähnten Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab kei- ne Mängel. Weiters wurden festgestell- te Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 7.258,36 sowie die diesbezügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei einer Haushaltsstelle in Höhe von € 11.309,-- einstimmig genehmigt. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, zu einem Anf. Sept. 2022 geplanten Ministrantenausflug nach Bay- ern einen finanziellen Zuschuss in Höhe von € 30,-- pro teilnehmendem Kind zu leisten.

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