GZ_Kals_2022_04

Fodn Nr. 80 10 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 11 denkt, dass man zuerst das Angebot schaffen muss, um die Leute dazu zu bringen, das Auto stehen zu lassen. Weiters fragt Vize-Bgm. Martin Gratz, ob es bereits ein Ansuchen vom Mühlenverein bezüglich Spiel- platz gibt. Es ist am 6. November ein E-Mail vom Mühlenverein versendet worden, dies ist jedoch bisher nicht im Gemeindeamt eingegangen; es hat im Vorfeld schon Gespräche zwischen Vereinsver- tretern und der Gemeindeführung gegeben. Die Bürgermeisterin gibt an, dass dieser Punkt gerne bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung ge- nommen werden kann. Vize-Bgm. Martin Gratz spricht die Lage bezüglich Wasserschäden im Glocknerhaus an. Er hat auch mir Arch. Peter Schneider diesbezüglich schon Gesprä- che geführt. Er hält den Zustand für sehr bedenk- lich. Die Bürgermeisterin merkt an, dass es beim Bau des Glocknerhauses zu einer Planänderung gekommen ist, um Kosten einzusparen – diese war sehr unglücklich und hat viele der Schäden – zu- mindest teilweise – mit bedingt. Es gibt mehrere Va- rianten einer Problemlösung, die Bürgermeisterin schlägt eine Eigentümerversammlung (Raika, TVB, Nationalpark und Gemeinde Kals am Großglockner) vor, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Der Gemeinderat stimmt dem zu. Die Bürgermeisterin verweist auf die Tischvorlage „Broschüre Kulturlandschaftsprojekt“ – es ist dies der Abschluss des Interreg-Projekts. Zusammenfas- send kann gesagt werden, dass die Abwicklung sehr schwierig und aufwändig war, jedoch ist die Kosten- förderung von 80% wirklich sehr hoch. Die Bürgermeisterin bittet GR Georg Oberlohr um ei- nen kurzen Bericht über den aktuellen Stand bezüg- lich Schischule. Dieses Thema beschäftigt die Tou- ristiker seit 5 Wochen sehr intensiv. Zwischenzeitlich gab es einige Rückschläge, jedoch gibt es nun wieder eine positive Entwicklung. Man ist mit Hochdruck da- hinter, eine Lösung zu finden, da es auch schon Stor- nierungen gibt. Keine Schischule in Kals zu haben ist ein Fiasko, aber Georg Oberlohr ist zuversichtlich, dass es zu einer Lösung kommen wird. Zuschuss Loipengerät TVBO Das Loipengerät ist sehr in die Jahre gekommen. Deshalb plant der TVBO den Ankauf eines neuen Gerätes, bzw. wurde es schon bestellt und sollte Ende November, Anfang Dezember geliefert werden. Die Kosten belaufen sich auf 250.000 Euro. Der TVBO hat um eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Kals am Großglockner in der Höhe von 10% ersucht. Der Gemeinderat beschließt nach umfangreicher Diskussion eine Kostenbeteiligung von 10%, also 25.000 Euro, verteilt auf 2 Teilrechnungen zu je € 12.500 im Jahr 2022 und 2023, da diesbezüglich nichts im Budget vorgesehen ist. Beschluss: einstimmig Begrüßung und Genehmigung der Niederschrift Nr. 06 vom 09.11.2021 und 07 vom 01.12.2021 Bgm.in Erika Rogl begrüßt die anwesenden Gemein- deräte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Niederschriften Nr.06 und 07 vom 09.11.2021 bzw. vom 01.12.2021 werden vom Gemeinderat genehmigt und von der Vorsitzenden und 2 weiteren Gemein- deräten unterzeichnet. Flächenwidmungen und Bebauungsplan Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP im Bereich Gst. 3348/1, KG Kals (Unterpeischlach) Geplant ist die Schaffung eines Siedlungsgebietes. Hierfür wurde in der 1. Fortschreibung des ÖROK der bauliche Entwicklungsberiech „W39“ festgelegt. Da zwischenzeitig die Fortschreibung rechtskräftig ist, führt die Änderung des Flächenwidmungsplanes zu keinem Widerspruch. Der Bedarf ist gegeben, da be- reits sich bereits Interessenten mit konkreten Bau- absichten beim Widmungswerber gemeldet haben. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3348/1, KG 85102 Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs. 1, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 164/2021. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP im Bereich Gst. 4601, 4602, 4603 und 4073/1 (Lesach), KG Kals Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglock- ner hat die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gst. 4601, 4602, 4603 und 4073/1, KG 85102 Kals am Großglockner beschlossen. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Sodann teilte diese mit, dass die Änderung des Wid- mungstextes erforderlich ist, da der Begriff „Ferien- wohnung“ aufgrund der in Kraft getretenen Novelle 114/2021 nicht mehr zulässig ist. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 4602, 4603, KG Kals am Großglockner und im Bereich einer Teilfläche des Gst. 4073/2, KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderfläche Gastronomie mit höchstzu- lässig 60 Verabreichungsplätzen, höchstzulässig 7 Apartments mit höchstzulässig 30 Gästebetten und Betreiber- oder Eigentümerwohnung mit Zähler Nr. 50 nach § 43 Abs. 1 sowie im Bereich des Gst. 4601, KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderfläche Beherbergungsbetrieb mit höchstzulässig 60 Gästebetten mit Zähler Nr. 51, alle TROG 2016m LGBl. 101/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 164/2021. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Erlassung eines BBP im Bereich des Gst. 3348/1, KG Kals (Unter- peischlach) Geplant ist die Schaffung eines Siedlungsgebietes. Hierfür wurde in der 1. Fortschreibung des ÖROK der bauliche Entwicklungsberiech „W39“ festgelegt. Da zwischenzeitig die Fortschreibung rechtskräftig ist, führt die Änderung des Flächenwidmungsplanes zu keinem Widerspruch. Der Bedarf ist gegeben, da be- reits sich bereits Interessenten mit konkreten Bau- absichten beim Widmungswerber gemeldet haben. Im Sinne einer geordneten baulichen Entwicklung soll für den gegenständlichen Bereich ein Bebau- ungsplan erlassen werden. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Auflage eines Entwurfes für einen Bebauungsplan im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3348/1, KG 85102 Kals am Großglockner entsprechend dem Planent- wurf von archMAYRro, 9920 Sillian 86. Beschluss: einstimmig Beschlussfassung Voranschlag 2022 für Gemeinde Kals und Gemeinde Kals Immobilien KG und des mit- telfristigen Finanzplanes für die Jahre 2023 bis 2026 Voranschlag 2022 sowie MFP 2023 bis 2026 – GR-Sit- zung vom 21.12.2021 Der VA-Entwurf für das Jahr 2022 wurde in der Zeit vom 24.11.2021 bis einschließlich 09.12.2021 am Ge- meindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt und wurden keine schriftlichen Einwendungen vorge- bracht. Der Voranschlag 2022 sowie die MFP 2023 bis 2026 wurden vom Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 16.12.2021 vorbesprochen. Sitzung am Dienstag, 21. Dezember 2021 OSTTIROL – PLATZ ZUM WEITERDENKEN Die INNOS ist im Auftrag von „Vordenken für Osttirol“ auf der Suche nach Osttirolerinnen und Osttirolern, die ihre Heimatgemeinde verlassen haben, um wo anders zu arbeiten, Karriere zu machen, zu studieren oder die aus anderen Gründen jetzt an den unterschiedlichsten Stellen der Welt leben. Wir suchen jene, die im Herzen immer der Heimatregion verbunden geblieben sind. Unser Ziel ist es, ein Netz von auswärtigen OsttirolerInnen aufzubauen. Wir möchten damit die Möglichkeit geben mit der Heimat Osttirol lose in Kontakt zu bleiben, neue private und berufliche Kontakte aufzubauen oder einfach alte Kontakte aufzufrischen. Sie wohnen nicht mehr in Osttirol oder Sie kennen OsttirolerInnen, die auswärts leben? Wir würden uns sehr freuen, Sie in unser Netzwerk aufnehmen zu können. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: karin.ibovnik@innos.at oder 0664/88233991. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen. Aufruf an auswärtige OsttirolerInnen

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