GZ_Assling_2022_03

Bsp.: Einfamilienhaus: A/V-Verhältnis von 0,8; lc von 1,25 Anforderung HWB Ref, RK = 34 kWh/m²a Bsp.: mehrgeschossiger Wohnbau: A/V-Verhältnis von 0,4; lc von 2,5 - Anforderung HWB Ref, RK = 22 kWh/m²a der Anforderungswert ist mit 22 kWh/m²a gedeckelt - ist ein Gebäude noch kompakter (lc > 2,5) verschärft sich die HWB-Anforderung nicht weiter. Das Heizsystem muss ausschließlich auf erneuerbare Ener- gien zurückgreifen. Für Betriebsgebäude sind sinngemäße Vereinbarungen jeweils abzustimmen. * Hinweis Kompaktheit: lc = charakteristische Länge; A/V- Verhältnis = Oberflä-che zu Volums-verhältnis; lc = 1 / A/V- Verhältnis  Energieförderungen über Erschließungskostenrücker- stattung A 10% Grundförderung (energieunabhängig) B 5% für das Erreichen eines spezifischen Heizwärmebe- darfs (HWB Ref RK) gemäß Fertigstellungsenergieausweis von maximal 25 KWh/m²a ( Der HWB bezieht sich gemäß OIB Richtlinie 6 auf die Bruttogrundfläche und auf das Refe- renzklima, der HWB von 25 KWh/m²a gilt unabhängig von der Kompaktheit – A/V-Verhältnis – des Gebäudes) C 5% für die ausschließliche Verwendung von ökologischen Dämmstoffen für die Fassaden- und Dachdämmung. Geför- dert werden Dämmstoffe auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen wie bspw. Holz, Hanf, Zellulose, Schafwolle, Flachs, etc. (Die Kellerdämmung ist ausgenommen) D 5% wenn die Gebäudeheizung überwiegend über einen Fernwärmeanschluss oder ein Zentralheizungssystem, in bei- den Fällen auf Basis erneuerbarer Energien, erfolgt. (Stück- holzkessel, Holzvergaser, Pelletsheizung, Hackschnitzel-hei- zung, Sole-Wärmepumpe, Grundwasser-Wärmepumpe, Flachkollektor-Wärmepumpe, Luftwärmepumpe nur bei kom- binierter Umsetzung mit Punkt B)  Ansuchen Zimmerei Stocker GmbH um anteilige Rückerstattung Erschließungskosten Neubau Pro- duktionshalle Die Fa. Zimmerei Stocker GmbH hat für den Neubau der Pro- duktionshalle um Rückerstattung der Erschließungskosten laut Förderrichtlinie der Gemeinde Assling angesucht. Das Ansu- chen wurde von der Energie Tirol anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft und festgestellt, dass eine Rückerstattung in Höhe von 20 % gewährt werden kann. Dies wird einstim- mig beschlossen.  Ansuchen Br. Theurl GmbH um anteilige Rük- kerstattung Erschließungskosten Neubau des Büro- gebäudes Die Fa. Br. Theurl GmbH hat für den Neubau des Bürogebäu- des um Rückerstattung der Erschließungskosten laut Förder- richtlinie der Gemeinde Assling angesucht. Das Ansuchen wurde von der Energie Tirol anhand der vorliegenden Unterla- gen geprüft und festgestellt, dass eine Rückerstattung in Höhe von 15 % gewährt werden kann. Dies wird einstimmig beschlossen.  Änderung Flächenwidmungsplan Gste 172, 175, 176/1 und 176/3, KGThal - FeuerwehrzentrumAssling Der Flächenwidmungsplan wird im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 172 KG Thal von derzeit Sonderfläche Feu- erwehr mit Zähler Nr. 10 nach § 43 in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs. 1, im Bereich zweier Teilfläche des Grundstük- kes 172 KG Thal, weiters im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 175 KG Thal von derzeit Sonderfläche Feuer- wehr mit Zähler Nr. 10 nach § 43 in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs. 1 sowie im Bereich je einer Teilfläche der Grund- stücke 176/1 und 176/3 KG Thal von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs. 1, alle TROG 2016, geändert.  Erlassung Bebauungsplan Gst 171, 172, 173, 174, 175, 176/1, 176/3 und 382, KG Thal - Feuerwehrzen- trum Assling Im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 171, 172, 173, 174, 175 und 176/1 sowie im Bereich der Grundstücke 176/3 und 382, alle KG Thal, wird die Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan beschlossen.  Änderung Flächenwidmungsplan Gst 602 KG Bannberg - Marion Hils, Alexander Grauvogl Der Flächenwidmungsplan wird im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 602 KG Bannberg von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche sonstiges land- oder forstwirt- schaftliches Gebäude - Feldstall und Feldstadel – mit Zähler Nr. 14 nach § 47, beide TROG 2016 geändert.  Änderung landwirtschaftliche Vorsorgeflächen Gste 59/1 und 59/5 KGUnterassling - Andreas Passler Die Grundstücksgrenzen beim Wohnhaus auf Grundstück 59/5 KG Unterassling sollen an den baulichen Bestand ange- passt werden, wodurch die einheitliche Bauplatzwidmung ver- loren geht. Im örtlichen Raumordnungskonzept ist die gegen- ständliche Fläche als Freihaltefläche Landwirtschaft (FL) fest- gelegt. Zudem ist in dem Bereich auch eine landwirtschaftli- che Vorsorgefläche verordnet. Entsprechend ist eine Heraus- nahme der Fläche aus dem Raumordnungsprogramm zu bean- tragen, um einen Widerspruch zu den überörtlichen Festlegun- gen zu vermeiden. Der Gemeinderat beschließt, beim Amt der Tiroler Landesre- gierung den Antrag auf Änderung der landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen im Bereich der Grundstücke 59/1 und 59/5 KG Unterassling zu stellen.  Änderung Flächenwidmungsplan und Erlassung Bebauungsplan Gste 12/12, 59/1, 59/5 KG Unterass- ling - Andreas Passler Die Änderung des Flächenwidmungsplans im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 12/12 und 59/1 KG Unterassling Seite 5 03/2022 Fortsetzung nächste Seite Fortsetzung von Seite 4

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