GZ_Assling_2022_03

 Jahresvoranschlag der Gemeinde Assling für das Rechnungsjahr 2022 Der Haushaltsplan der Gemeinde Assling für das Rechnungs- jahr 2022 hat in der Zeit vom 29.11.2021 bis einschließlich 13.12.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen, Stel- lungnahmen sind keine eingelangt. Er wurde mit folgenden Zahlen beschlossen: NETTOERGEBNIS ERGEBNISHAUSHALT: EUR -110.700,00 GELDFLUSS AUS DER VORANSCHLAGSWIRKSAMEN GEBARUNG: EUR 0,00  Festsetzung Unterschiedsbetrag nach § 106 Abs 1 der Tiroler Gemeindeordnung Das Ausmaß der Abweichung bzw. des Unterschiedes zwi- schen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Haushalts- plan) und der in der Jahresrechnung ausgewiesenen Beträge im Sinne des § 106 Abs 1 TGO, LGBl Nr 36/2001 wird mit € 25.000,00 festgesetzt.  Änderung von e5-Vereinbarungen Bezüglich der e5 Bestimmungen sind unterschiedliche Richtli- nien beschlossen worden. So ist zB bei den Erschließungsko- sten der Grenzwert des HWB mit 25 festgelegt. Bei Umwid- mung/Verkauf/Erstellung Bebauungsplan wurde der Grenz- wert des HWB mit 22 festgelegt. Die Empfehlung der Energie Tirol lautet, die Energieförderrichtlinie für Einheitlichkeit und Vermeidung von nicht nachvollziehbaren Einzelfällen anzu- passen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende Energieför- derungen beginnend mit 01.01.2022 zu gewähren:  Energieauflagen für Bauleute – privatrechtliche Ver- einbarung bei Umwidmung und Bebauungsplanänderung Grundsätzliches a) Die e5-Gemeinde Assling ist bestrebt, beispielgebend und unterstützend auf eine Senkung des Energieverbrauchs ihrer Bürger/innen und Betriebe einzuwirken. b) Dies bezieht sich insbesondere auf jene Bereiche, in denen die Gemeinde als Behörde oder Vertragspartner Rahmenbe- dingungen gestalten kann. Beschluss  Erfolgt von der Gemeinde die Umwidmung in Bauland oder die Erstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans für ein Grundstück, so ist mittels „Garantieerklärung“ ein Mindest- standard zur möglichen Bebauung festzusetzen. Ein Wohngebäude muss dabei den Heizwärmebedarf je nach Kompaktheit* unterschreiten: HWB Ref, RK = 10 x (1 + 3,0 / lc), jedoch maximal 34 kWh/m²a Bsp.: Einfamilienhaus: A/V-Verhältnis von 0,8; lc von 1,25 Anforderung HWB Ref, RK = 34 kWh/m²a Bsp.: mehrgeschossiger Wohnbau: A/V-Verhältnis von 0,4; lc von 2,5 - Anforderung HWB Ref, RK = 22 kWh/m²a  der Anforderungswert ist mit 22 kWh/m²a gedeckelt - Ist ein Gebäude noch kompakter (lc > 2,5) verschärft sich die HWB-Anforderung nicht weiter.  Das Heizsystem muss ausschließlich auf erneuerbare Energien zurück-greifen  Für Betriebsgebäude sind sinngemäße Vereinbarungen jeweils abzustimmen. * Hinweis Kompaktheit: lc = charakteristische Länge; A/V- Verhältnis = Oberfläche zu Volums-verhältnis; lc = 1 / A/V- Verhältnis  Energieauflagen für Bauleute – privatrechtliche Ver- einbarung bei Verkauf Grundsätzliches Die e5-Gemeinde Assling ist bestrebt, beispielgebend und unterstützend auf eine Senkung des Energieverbrauchs ihrer Bürger/innen und Betriebe einzuwirken. Dies bezieht sich insbesondere auf jene Bereiche, in denen die Gemeinde als Behörde oder Vertragspartner Rahmenbedin- gungen gestalten kann. Beschluss Verkauft, verpachtet oder tauscht die Gemeinde in ihrem Eigentum befindlichen bebaubaren Grund, so wird ein den Käufer/Pächter bindender energetischer Mindeststandard zur Bebauung in den entsprechenden Vertrag aufgenommen. Ein Wohngebäude muss dabei den Heizwärmebedarf je nach Kompaktheit* unterschreiten: HWB Ref, RK = 10 x (1 + 3,0 / lc), jedoch maximal 34 kWh/m²a Seite 4 03/2022 Fortsetzung von Seite 3 Fortsetzung nächste Seite

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