GZ_Kals_2021_12

Fodn Nr. 79 8 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 9 einen Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 4601, 4602, 4603, KG Kals am Großglockner und im Bereich einer Teilfläche des Grundstücks 4073/2, KG Kals am Großglockner, und eines geänderten Ent- wurfs für einen ergänzenden Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 4602, 4603, KG Kals am Großglockner und im Bereich einer Teilfläche des Grundstücks 4073/2, KG Kals am Großglockner, ent- sprechend dem Planentwurf von archMAYRro, 9920 Sillian 86. Bericht Überprüfungsausschuss Kassaprüfung Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG Dazu übergibt die Bürgermeisterin das Wort an den Obmann des Überprüfungsausschusses Josef Außersteiner, Überprüfungszeitraum: 01.04.2021 bis 30.06.2021. Die Überprüfung der Einhaltung des Haushaltsplanes 2021 hat Überschreitungen in Höhe von € 105.180,55 ergeben und ersucht der ÜPA diese mit Nachtragsbeschluss zu genehmigen. Gemeinde Kals Immobilien KG: Weiter wurde im Zuge dieser Kassaprüfung die Ge- meinde Kals Immobilien KG überprüft und zwar von Beleg-Nr. 17/2021 bis 35/2021, siehe hiezu beiliegen- den Tagesabschluss vom 31.03.2021. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Verlängerung Mietvertrag Tembler Isabell hat um Verlängerung ihres Mietver- trages für den Nebenraum bei der Ordination an- gesucht. Die Nachfrage bei Dr. Oblasser hat ergeben, dass dies für ihn keine Störung bedeutet (Raum ist während seiner Öffnungszeiten verfügbar). Da das bisherige Mietverhältnis für beide Seiten bestens verlaufen ist, wird eine Verlängerung empfohlen. Die Verlängerung des Mietvertrages mit Isabell Tem- bler in Ködnitz 15 (Ordination) endet mit 01.09.2021 und sollte mit Nachtrag zum Mietvertrag für weitere 3 Jahre verlängert werden. Alle anderen Konditionen bleiben gleich. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Kanalgebührenordnung Mit Schreiben vom 26.7.2021 teilt die Abt. Gemein- den, Amt der Tiroler Landesregierung mit, dass die Verordnungsprüfung ergeben hat, dass die Ände- rung zur Kenntnis genommen wird. Sie merkt je- doch an, dass empfohlen wird, den gesamten Ver- ordnungstext (konsolidierte Fassung) noch einmal neu zu beschließen. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner ein- stimmig die konsolidierte Fassung der Kanalgebüh- renordnung der Gemeinde Kals am Großglockner lt. ausgegebener Tischvorlage. Beratung und Beschlussfassung Löschungserklärung Vorkaufsrecht EZ 316 Mit Eingabe 2. Aug. 2021 hat Notar Hausberger um Löschungserklärung des Vorkaufsrechtes zugunsten der Gemeinde für Robert Kerer für die Liegenschaft EZ 316, KG 85102 ersucht. Die Übergabe an seinen Sohn ist geplant und sollte diese lastenfrei erfolgen. Das Vorkaufsrecht stammt noch aus der Zeit der Errichtung des Hauses in den 60iger Jahren. Dem Wunsch nach Löschung wurde bei anderen Über- tragungen in der Vergangenheit immer entsprochen und sollte dies auch hier erfolgen. Beschluss: mehrheitlich (1 Enthaltung Befangenheit) Beratung und Beschlussfassung Ansuchen Beiträge für Postpartnerschaft M-Preis Mit Schreiben vom 7.7.2021 hat die Fa. M-Preis Waren- vertriebs GmbH angekündigt zukünftig als Postpart- ner fungieren zu wollen. Da ein kostendeckender Betrieb für sie nur möglich ist, wenn die Gemeinde monatlich € 500,00 zuzahlt, ergeht die Anfrage, ob dies auf Dauer der Postpartnerschaft möglich ist. Die Schließung der Poststelle ist bekannter weise nicht wunschgemäß verlaufen und sieht die Bürger- meisterin daher auch die Post in der Verantwortung. Mehrfachen Gespräche mit der Post, Herrn Mond- schein, der angekündigt hat für die spezielle Kalser Situation finanzielle Mittel bereitzustellen, sollten zu einer Lösung führen. Er hat vorgeschlagen, eine jähr- liche Sonderzahlung für M-Preis in Höhe von € 3.000 beizutragen, das wären 50 % der geforderten Summe. Dass keine Poststelle und kein Postpartner seit län- gerer Zeit besteht, ist vor allem für ältere und nicht mobile Personen ein großer Nachteil. Aus sozialen Gründen und als Bekundung eines Interesses der Ge- meinde an Errichtung einer Postpartnerstelle sollte daran gedacht werden einen Beitrag zu leisten. Der Gemeinderat beschließt einmalig einen Beitrag bis zu € 3.000 zu leisten. Im Zuge der Gespräche soll- te angeregt werden das Angebot der Fa. M-Preis zu verbessern, z. B. im Bereich Frischfleisch und Wurst- waren und äußeres Erscheinungsbild. Beschluss: einstimmig Information und Beschlussfassung Kraftwerk Haslach Im Jahr 2010 wurde das Projekt Kraftwerk Haslach bei der Behörde zur Bewilligung eingereicht. Zwischen- zeitlich hat die langwierige Ausweisung Natura 2000 mit Anerkennung durch die EU stattgefunden. Die Projektstrecke liegt nicht in der ausgewiesenen Flä- che. Die naturschutzfachliche Amtssachverständige der Abt. Umweltschutz hat im Rahmen der Natur- verträglichkeitserklärung eine Stellungnahme ver- fasst und zum Parteiengehör übermittelt, in der aus ihrer Sicht eine erhebliche Beeinträchtigung des Natura 2000 Gebietes Osttiroler Gletscherflüsse Isel, Schwarzach und Kalser Bach besteht. Dies muss nun von uns widerlegt werden. Dazu haben wir aufgrund eines bereits positiv gefassten GR-Beschlusses über die Fortführung unsere Sachverständige sowie Büro Schönherr, Dr. Schmelz mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme beauftragt. Im Zuge der Erhebung des Projektstandes und der lang zurückliegenden Projekterstellung sowie vieler nachträglich angeforderter Stellungnahmen wurde empfohlen ein „konsolidiertes Einreichoperat“ zu erstellen. Damit wurde Büro Ing. Robert Trenkwal- der beauftragt. Die Bürgermeisterin bringt anhand von PPT Folien allen Gemeinderäten den aktuellen Planstand zur Kenntnis. Insgesamt sind drei Verfahren zu führen: Naturverträglichkeit, Naturschutz und Wasserrecht. Bei der Bescheid Erstellung wird auch das öffentliche Interesse dieses Kraftwerkes auch im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele Rücksicht genom- men. Daher wurde das Büro e3 Consult mit der Er- arbeitung eines Gutachtens beauftragt. Von örtlichen Organisationen, den Fischereiberechtigten in Kals, den Bergbahnen, etc. wurde dankenswerter Weise bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben. Ebenso wurde die Standortagentur der WK Tirol um Abgabe einer positiven Erklärung gebeten. Die Zustimmung aller Grundeigentümer wurde erst im letzten Jahr erneuert. Diese wurde auch erteilt, weil Planung, Errichtung und Erlöse dieses Projektes zu 100 % der Gemeinde Kals am Großglockner zuge- schrieben werden können. Der Gemeinderat beschließt, die Umsetzung der Kraftwerkspläne weiterhin zu betreiben auch wenn eine negative Stellungnahme der Sachverständigen von der Abt. Umweltschutz im Rahmen des NVP Ver- fahrens vorliegt. Die Realisierung des Kraftwerks Haslach ist für Kals und die zukünftigen Generationen enorm wichtig, der Gemeinderat steht geschlossen hinter der Fort- führung des Genehmigungsverfahrens und dem ge- samten Projekt. Die bereits getätigten Investitionskosten für Pro- jekterstellung und Gutachten sollten nicht umsonst sein. Die zu erwartenden Kosten (Schätzung) für die drei Genehmigungen samt möglicherweise Ver- fahren vor Gericht werden von der Bürgermeisterin vorgetragenen und wird sie beauftragt die Verfahren weiter zu führen. Beschluss: einstimmig Information und Beschlussfassung Erschließung Bauplätze in Unterpeischlach Wie im ÖROK beschlossen wird auf dem Grundstück von Hannes Riepler ein Baufeld erschlossen. Dazu haben mehrere Gespräche mit dem Raumplaner so- wie der Besitzerin des angrenzenden Grundstückes stattgefunden. Wie in der Vergangenheit hat man Ing. Trenkwalder und BM DI Peter Mayer gebeten ein Projekt für die wasser-, forst- und naturschutz- rechtliche Genehmigung für die Erschließung von Wasser, Kanal, Glasfaser sowie Straßenprojekt aus- zuarbeiten, ebenso ein Rodungsansuchen für die beanspruchte Fläche. Der Raumplaner hat eine privatrechtliche Vereinba- rung zwischen dem Grundeigentümer und der Ge- meinde ausgearbeitet. Darin wird u. a. die Vergabe der Bauplätze sowie die Kostenübernahme für den Straßenkörper bis Feinplanie geregelt. Möglichst bald sollten dann die ersten Plätze gewidmet und mit einem Bebauungsplan versehen werden. GR Hannes Riepler berichtet, dass für mehrere Plätze schon Interesse bekundet wurde. Mit der behördlichen Einreichung sowie Planung für die Erschließung mit Wasser, Kanal, Glasfaser und Straßenkörper mit Abwasser wird Büro Ing. Trenk- walder und DI Peter Mayer beauftragt. Der Gemein- derat nimmt die privatrechtliche Vereinbarung zur Kenntnis, ebenso die bisherige Planungsgrundlage für die Erschließung. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Erlassung Saalmiete Stüdlsaal Verein Glocknerklänge Die Obfrau des Vereines Glocknerklänge hat ein An- suchen um Erlass der Saalmiete gestellt. Anlässlich des Jubiläums der Glocknerkapelle Kals findet eine Festveranstaltung statt. Der Erlös wird dem SOS Dorf

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