GZ_Kals_2021_12

Fodn Nr. 79 6 Informationen aus der Gemeinde Kalser Gemeindezeitung 7 Begrüßung und Genehmigung der Niederschrift Nr. 004 vom 15.06.2021 Bgm. in Erika Rogl begrüßt die anwesenden Gemein- deräte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Niederschrift 04/2021 vom 15.06.2021 wird vom Ge- meinderat genehmigt und von der Vorsitzenden und 2 weiteren Gemeinderäten unterzeichnet. Vorstellung Raumplaner Dr. Thomas Kranebitter Dr. Thomas Kranebitter wurde als neuer Raumplaner eingeladen sich dem Gemeinderat vorzustellen und sein Leistungsspektrum zu beschreiben. Im Vorfeld wurde ein Angebot über seine Leistungen eingeholt. Dr. Kranebitter stellt sich selbst kurz vor. Bgm. in Erika Rogl begrüßt den neuen Raumplaner und betont, dass sie ihn von diversen Fortbildungen bereits seit Jahren kennt. Wichtig ist ihr auch, dass die personelle Aufstellung in seinem Büro (gesamt 6 Personen) auch in seiner Abwesenheit die Betreu- ung der Gemeinde sicherstellt. Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Tlf. des Gst. 3816/2, Großdorf, KG Kals Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglock- ner hat in seiner Sitzung vom 15.06.2021 unter Vor- behalt der positiven Stellungnahme der Agrar Lienz die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich einer Teilfläche des Grundstücks 3816/2, KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderfläche sonstiges land- oder forstwirtschaftliches Gebäude – Unterstand für Ge- räte und Maschinen – Zähler Nr. 13 nach § 47, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016, in der Fassung des Geset- zes LGBl. 116/2020, beschlossen. Mit Schreiben vom 06.07.2021 wurde der Gemeinde Kals am Großglockner die positive Stellungnahme über die betriebswirtschaftliche Erforderlichkeit von der Agrar Lienz übermittelt. Innerhalb der Stellungnahmefrist langte im Ge- meindeamt eine Stellungnahme ein, welche von insgesamt 6 Personen unterzeichnet wurde. Diese befürchten Beeinträchtigungen des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes durch die Errichtung eines Unterstandes, welcher teilweise in Massivbauweise ausgeführten werden soll. Ebenso wird die Notwen- digkeit eines solchen Unterstandes als auch die Ge- fahrenzone (Lawine Gelb) in Frage gestellt. Von Seiten der Gemeinde Kals am Großglockner wurden daher entsprechende Stellungnahmen ein- geholt (örtlicher Raumplaner, WLV). Die Bürgermeisterin bringt die Stellungnahmen den Gemeinderäten zur Kenntnis und fasst zusammen, dass diese sowohl von der betriebswirtschaftlichen Erforderlichkeit, der Sicherheit und den raumpla- nerischen Erfordernissen eine Zulässigkeit bestäti- gen. Aus Sicht der WLV ist sogar mit einer Verbesse- rung der Sicherheit für die Unterlieger verbunden. Ebenso berichtet sie über Gespräche mit dem Wid- mungswerber, der eine ortsbildverträgliche Bauwei- se anstrebt. Ein Gemeinderat schlägt die Vorlage einer vollstän- digen Planung als Grundlage für eine Entscheidung vor, damit die Zustimmung der Anrainer eingeholt werden kann. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Stellung- nahme des örtlichen Raumplaners vom 20.07.2021, der Agrar Lienz vom 06.07.2021 und der WLV vom 14.09.2021 die Erlassung des vom Planer AB Architek- tur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurfs vom 14.06.2021 über Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Kals am Großglockner im Bereich der Grundstücke 3816/2, KG 85102 Kals am Großglockner. Beschluss: mehrheitlich angenommen (8 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen) Beratung und Beschlussfassung Änderung FWP Tlfl. des Gst. 3984, Glor-Berg, KG Kals Im Bereich der Hofstelle vlg. „Luckner“ ist die Errich- tung einer Solaranlage im Ausmaß von ca. 40 m² in unmittelbarer Nähe des Wohngebäudes geplant. Da gegenständlicher Bereich im aktuellen Flächenwid- mungsplan der Gemeinde Kals am Großglockner im „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 einliegt und hierbei gem. § 41 Abs. 2 i TROG 2016 lediglich „ … Nebenge- bäude und Nebenanlagen mit Ausnahme von Son- nenkollektoren und … Photovoltaikanlagen mit ei- ner Kollektorfläche von mehr als 20 m² … “ errichtet werden dürfen, ist eine Änderung des Flächenwid- mungsplanes in „Sonderfläche Solaranlage“ gem. § 43.1 TROG 2016 erforderlich. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 3984 KG Kals am Großglockner von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 in künftig „Sonder- fläche Solaranlage“ gem. § 43.1 TROG 2016 entspre- chend den Ausführungen des eFWP. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Änderung BBP Gste. 4637 und 3765, Unterburg, KG Kals Im gegenständlichen Bereich gilt ein Bebauungs- plan mit Plandatum vom 10.03.2016. Dieser wurde im Zuge der Widmung als gemischtes Wohngebiet erlassen, damit eine gewerbliche Gästevermietung möglich ist. Im Jahr 2020 erfolgte ein Eigentümer- wechsel und beabsichtigten diese nun diverse Zu- und Umbauten vorzunehmen. Im gültigen Bebauungsplan ist der höchste Punkt des Gebäudes mit 1341,20 m ü.MS festgelegt und 2 oberirdischen Geschoßen. Der höchste Punkt des Gebäudes ist jedoch zu gering bemessen, weshalb die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks 3765 (gebildet aus Grundstücken 3765 und 4637 – Grundbuchsbeschluss NGB 174/2021 TZ 918/2021 vom 17.03.2021), KG Kals begehrt wird. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat des Gemeinde Kals am Großglockner die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks 3765 (gebildet aus den Grundstücken 3765 und 4637), KG Kals am Großglockner, entspre- chend dem Planentwurf von archMAYRro, 9920 Sil- lian 86. Beschluss: einstimmig Beratung und Beschlussfassung Änderung BBP und erg. BBP GSte. 4073/1, 4601, 4602 und 4603, Lesach, KG Kals Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglock- ner hat in seiner Sitzung vom 15.06.2021 die Auflage des Entwurfs eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 4601, 4602, 4603, alle KG 85102 Kals am Großglockner, und im Bereich einer Teilfläche des Grundstücks 4073/2, KG 85102 Kals am Großglockner, und eines ergänzenden Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 4602, 4603, beide KG 85102 Kals am Großglockner, und im Bereich einer Teilfläche des Grundstücks 4073/2, KG 85102 Kals am Großglockner, entsprechend dem Planentwurf von archMAYRro, 9920 Sillian 86, beschlossen. Die 4-wöchige Auflage erfolgte vom 16.06.2021 bis 15.07.2021. Im Bebauungsplan wurde jedoch die höchstzulässi- ge Höhe des Gebäudes im Bereich der Grundstücke 4602 und 4603, KG Kals am Großglockner mit 1309,50 m ü. MS. festgelegt, im Bereich des Grundstücks 4601, KG Kals am Großglockner, mit 1308,00 m ü. MS.. Diese Festlegungen entsprechen ungefähr den Ein- gangshöhen (Café Tyrol, Haus Regenbogen). Nun wird im Bereich des Grundstücks 4602, KG Kals am Großglockner, eine Höhenlage festgelegt und deshalb der Planungsbereich nochmals geteilt, d.h. die Planungsbereiche entsprechen den betroffenen Grundstücken bzw. dem vorgeschlagenen, künftigen Bauplatz für das Café Tyrol. Die zulässige Anzahl der oberirdischen Geschoße ist damit nicht umsetzbar. Um diesen Widerspruch zu berichtigen, dient der nunmehr geänderte Entwurf für den Bebauungs- plan. Aufgrund der zwischenzeitig vorliegenden Pla- nung für das Haus auf Grundstück 4602, KG. Kals am Großglockner, erfolgt eine Anpassung des Maximal- baukörpers im Westen und Süden, wobei die erfor- derlichen Grenzabstände zur offenen Bauweise hin mit dem 0,4-fachen der Höhe jeden Punktes, min- destens 3,0m, eingehalten werden. Dadurch werden keine Nachbarinteressen beeinträchtigt. Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft also le- diglich den höchstzulässigen Punkt des Gebäudes und im Bereich des Grundstücks 4602, KG Kals am Großglockner, die Festlegung der Höhenlage. Die Änderung des Maximalbaukörpers (Anpassung an die Planung) betrifft lediglich das Grundstück 4602, KG Kals am Großglockner. Dabei werden die Maxi- malbaukörper teilweise auf Geschoßzahlen und bauliche Anlagen eingeschränkt. Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kals am Großglockner ein- stimmig die Auflage eines geänderten Entwurfs für Gemeinderatssitzungen Sitzung am Dienstag, 14. September 2021 Auszug aus den

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