GZ_Prägraten_2021_11

Seite 4 Impressum: Gemeinde Prägraten a.G., St. Andrä 35a, 9974 Prägraten a.G.; Fotos: R. Mair, L. Steiner, J. Berger, R. Weiskopf, M. Mariacher, S. Maier, M. Wurzacher, www.pixabay.com, Archiv Druck: Oberdruck Digital Medienproduk- tion GesmbH Das Land Tirol gewährt für die Heiz- periode 2021/2022 nach Maßgabe der folgenden Richtlinien einen ein- maligen Zuschuss zu den Heizkosten. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem. § 3 TMSG. Die Formulare liegen im Gemeinde- amt Prägraten a.G. auf und sind im Internet unter https://www.tirol.gv.at/ gesellschaft-soziales/soziales/beihil- fen/hilfswerk/formulare/ abrufbar. Für PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergan- genen Jahr der Antrag auf Heizkos- tenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte Antragstel- lung NICHT erforderlich! DemAnsuchen sind folgende Unterla- gen in Kopie anzuschließen: Sämtliche monatliche Einkommens- nachweise aller im gem. Haushalt gemeldeten Personen, melderecht- liche Bestätigung der Gemeinde am Antragsformular Bei Fragen zur Abwicklung bitte im Gemeindeamt melden unter: Tel. 04877/ 63 63 oder unter Email: gemeinde@praegraten.info Heizkostenzuschuss einmalig 2021/2022 Beantragung noch bis 30.11.2021 Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 15. Oktober 2021 Die Niederschrift der GR-Sitzung vom 09.07.2021 GR/003/2021 (und das nicht öffentliche Protokoll) werden ge - nehmigt und ordnungsgemäß unter- fertigt. (einstimmig) Der Gemeinderat von Prägraten be- schließt Frau Julia Egger, Wallhorn 28b, 9974 Prägraten a.G. als Assis- tenzkraft mit 30 Stunden im Kinder- garten Prägraten a.G. anzustellen. (mehrheitlich) Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Herrn Hans Steiner wohnhaft in Wallhorn 49, 9974 Prägraten a.G. als Gemein- dearbeiter (Vorarbeiter) anzustellen. Das Dienstverhältnis beginnt mit 01.10.2021. Das Beschäftigungsaus- maß beträgt 40 Wochenstunden (Voll- beschäftigung). (mehrheitlich/befangen) Der zwischen der Gemeinde Prägra- ten a.G. und Herrn Markus Steiner, wohnhaft in Hinterbichl 20c, 9974 Prägraten a.G., abgeschlossene Dienstvertrag wird mit Wirksamkeit von 16.11.2021 wie folgt geändert: Das Dienstverhältnis wird auf unbe- stimmte Zeit verlängert. (mehrheitlich/befangen) Frau Hildegard Steiner, wohnhaft in Wallhorn 49, 9974 Prägraten a.G. wird im Kindergarten Prägraten a.G. mit 20 Wochenstunden angestellt. (einstimmig) Auf Antrag des Vorsitzenden be- schließt der Gemeinderat die Über- nahme der Gp. 3207, KG Prägraten a.G. in das Öffentliche Gut. Grundla - ge dafür bildet der Teilungsplan des DI Rudolf Neumayr vom 18.12.2020, GZl. 748/2020. (einstimmig) Der Gemeinderat stimmt dem Ver- kauf einer Teilfläche für den geplan - ten Feldweg (ca. 40 m²) aus der Gp. 2861, KG Prägraten a.G. zu. Der Preis pro m² wird mit € 350,00 festge- legt. Die restliche Fläche gegen Os- ten hin (unwegsames Gelände) soll in diesem Zuge ebenfalls geregelt wer- den. Die Kosten der Vermessung und der Verbücherung gehen zu Lasten des Käufers. (einstimmig) Der Gemeinderat beschließt den vor- gelegten Finanzierungsplan für den Ankauf einer Drehleiter der FF-Matrei i.O. samt der anfallenden Wartungs- und Serviceaufwände. (einstimmig) Auf Antrag von Substanzverwalter Anton Steiner, genehmigt der GR der Gemeinde Prägraten a.G. gemäß § 36 d, Abs. 2 lit. a Tiroler Flurverfassungs- landesgesetz 1996 (TFLG 1996) die Jahresrechnung 2020 sowie den Vor- anschlag 2021 der GGAG Obermau- ern. (einstimmig) Der Gemeinderat beschließt gemäß § 36 d, Abs. 2 lit. a Tiroler Flurver- fassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) die Jahresrechnung 2020 so- wie den Voranschlag 2021 der Ge- meindegutsagrargemeinschaft Gö- riach Bobojacher Alpe. (einstimmig) Der Gemeinderat beschließt gemäß § 36 d, Abs. 2 lit. a Tiroler Flurver- fassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) die Jahresrechnung 2020 so- wie den Voranschlag 2021 der Ge- meindegutsagrargemeinschaft St. Andrä Wald. (einstimmig) Der Gemeinderat beschließt gemäß § 36 d, Abs. 2 lit. a Tiroler Flurver- fassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) die Jahresrechnung 2020 so- wie den Voranschlag 2021 der Ge- meindegutsagrargemeinschaft Nach- barschaft Bobojach. (einstimmig) Der Gemeinderat stimmt der Aufnah- me des Scheibenschlagens in Prägra- ten a.G. in das österreichische Ver- zeichnis immaterielles Kulturerbe zu. Weiters beauftragt der Gemeinderat Herrn Kurt Tschiderer für das Schei- benschlagen in Prägraten den Antrag zu stellen, dass dieses Brauchtum in das österreichische Verzeichnis immaterieller Kulturerben aufgenom- men wird. (einstimmig) Gemäß § 5 Abs. 3 und 5 Tiroler Bau- ordnung 2018 - TBO 2018 erteilt der Gemeindevorstand der Gemeinde Prägraten a.G. als Straßenverwalter die Zustimmung der Überbauung der Gp. 2693, KG Prägraten a.G. lt. Natur- bestandsplan des DI Rudolf Neumayr, GZl. 1698/2021 vom 04.08.2021. (einstimmig)

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