GZ_Nußdorf-Debant_2021_05

Mai 2021 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 99. Ausgabe 11 a Die Hinterlassenschaften des Hundes in Parkanlagen, auf Spiel- plätzen, Spazierwegen, Gehstei- gen und in landwirtschaftlich ge- nutzten Feldern sind für die Be- völkerung ein großes Ärgernis. a Daher gilt: Das ordnungsgemäße Entsorgen ist ein wichtiger Bei- trag für ein gutes Zusammenleben und Miteinander! Vor Hundekot ekeln sich Menschen und Weide- vieh, es ist ein Ärgernis in diesen zu treten und in Einzelfällen kön- nen auch Krankheiten übertragen werden. a Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie als verantwortungsbewusste/r Hundehalter/in stets den Hunde- kot aufheben und diesen auch aus- nahmslos über den nächsten Müll- eimer entsorgen. Ein nicht einge- sammelter Hundekot bzw. ein im Sackerl verpackter Hundekot, der erst recht wieder nicht im Müllei- mer landet, belastet die Toleranz gegenüber Hundehaltern empfind- lich. Das Nichtentsorgen von Hundekot ist zudem strafbar. a Für das richtige Entfernen des Hundekots werden Ihnen Ihre Mitmenschen dankbar sein. a Nutzen Sie unsere öffentlichen Hundestationen („Dogstations“), an welchen Sie jederzeit und kos- tenlos Hundesackerln entnehmen können. Diese erhalten Sie auch am Gemeindeamt. Werfen Sie das benutzte Sackerl in einen der Abfallbehälter direkt bei den Hun- destationen oder in einen der zahl- reich vorhandenen (grünen) Müll- eimer. – Danke! „Mein Hund hinterlässt nichts!“ Ganzjährig gilt im gesamten Gemeindegebiet eine Hundekot-Aufnahmepflicht: Hundesackerln bei den Hundestationen kostenlos zu entnehmen oder auch direkt am Gemeindeamt erhältlich!

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