GZ_Tristach_2021_03

auf der B100 gemäß der rechtlichen Grundlage in der Straßenverkehrsord- nung der Verbesserung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des fließenden Verkehrs sowie der Anhebung der Verkehrsquali- tät im gesamten Lienzer Talboden und in den Osttiroler Anliegergemeinden ent- lang der B 100 dienen. Ausgenommen von diesem Fahrverbot wären natürlich all jene Fahrten, die zum Zwecke der Durchführung von Be- und Entladungen in unserer Region dienen, sowie jene Fahrten, die hier den Ausgangs- oder Endpunkt haben (Ziel- und Quellver- kehr). Dass eine solche Verordnung um- setzbar ist, sehen wir an den Beispielen der Ennstaler- und der Lungauer Lan- desstraße. Somit soll die Bezirkshaupt- mannschaft Lienz ersucht werden, eine entsprechende Verordnung gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z1 der Straßenverkehrsord- nung (StVO) zu erlassen. “ Der Gemeinderat hat den einstimmi- gen Beschluss gefasst, mit der Fa. STW - Spleisstechnik West GmbH, 6065 Thaur, einen - dem Gemeinderat vom Bürger- meister in den wesentlichen Inhalten zur Kenntnis gebrachten - Zusatzvertrag über die unbefristete Verlängerung des beste- henden Vertrages für die Erbringung von Dienstleistungen an der Passiven Breit- bandinfrastruktur (Herstellung von Objek- tanschlüssen und Entstörungsleistungen) mit beiderseitiger Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi- gungsfrist, abzuschließen. Der Gemeinderat hat die Gewährung von zwei Baukostenzuschüssen im Be- trag von € 100,81 und € 131,69, ein- stimmig beschlossen, das sind jew. 30 % des im Zusammenhang mit den diesbe- zügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages. Der Gemeinderat hat die Aus- schüttung der im Haushaltsplan 2020 veranschlagten Landwirt- schaftsförderungsmittel in Höhe von € 3.000,-- beschlossen (Auf- teilungsschlüssel: 50 % nach Flä- che und 50 % nach Tierhaltung). Der Gemeinderat hat die Gewäh- rung von Subventionen an diverse Vereine/Institutionen wie folgt je ein- stimmig beschlossen: • Sportverein Dobernik Tristach: € 5.500,-- (davon € 5.000, ordentliche Subvention 2020 plus € 500,-- finanzielle Unterstützung für die Betreuung des Eislaufplatzes beim Sportplatz Tristach in der Winter- saison 2020/21); • Jugendchor Tristach: € 150,-- für 2020; • Katholische Jung- schar Tristach: € 400,-- für das Schul- jahr 2020/21; • Kirchenchor Tristach: € 900,-- für 2021; • Tiroler Bergwacht: € 150,-- für 2020. Für die Anschaffung von Elektro- Fahrrädern hat der Gemeinderat die Gewährung einer Förderung an zwei Antragsteller in Höhe von je € 75,-- (ge- samt: € 150,--) einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat den vom Ob- mann des Überprüfungsausschusses, GR Christian Koller, vorgetragenen Bericht über die am 16.11.2020 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungs- niederschrift Nr. 03/2020 einhellig zur Kenntnis genommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steuertagebuch mit den Zahlungs- belegen und mit den Buchungen im Sachbuch für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.09.2020 und die dabei vorge- nommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Die Überein- stimmung zwischen dem tatsächlichen und dem buchmäßigen dokumentierten Geldbestand wurde festgestellt. Weiters wurden festgestellte Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 30.349,37 so- wie die diesbezügl. Bedeckung vom Ge- meinderat einstimmig beschlossen. Sitzung vom 25.02.2021 Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 iVm Abs. 3 TROG 2016 die Auflage des Entwurfes und den Beschluss über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Bp. .127, Bp. .195, Gp. 170/1, Gp. 170/2 und Gp. 179/1, alle KG Tristach laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners (GZl. 3125ruv/21 vom 24.02.2021) einstimmig beschlossen. Gem. § 6, Abs. 1 der Tiroler Ge- meindeordnung (TGO) 2001, LGBl. 36/2001, idF LGBl. 116/2020 iVm § 7 Vermessungsgesetz hat der Ge- meinderat einstimmig mit Wirksam- keit zum 01.01.2022 eine Änderung der Katastralgemeindegrenze zwischen der Gemeinde KG 85038 Tristach und der Gemeinde KG 85020 Lienz wie folgt beschlossen: Von KG 85038 Tris- tach nach KG 85020 Lienz: Gp. 609/2 (37 m²; EZ 1239). Von KG 85020 Lienz nach KG 85038 Tristach: Gp. 908/4 (30 m²; EZ 75), Gp. 908/7 (66 m²; EZ 466), Gp. 782/27 (61 m²; EZ 127) und Gp. 1790/5 (14 m²; EZ 236). Die Voraus- setzungen nach § 7 Abs. 2 TGO 2001 liegen vor. In diesem Zusammenhang soll eine vermögensrechtliche Ausein- andersetzung zwischen den betroffenen Gemeinden nicht erfolgen. Diese KG- Grenzänderung ist von der Tiroler Lan- desregierung zu genehmigen. Eine dem Gemeinderat vom Bürgermeister in den wesentlichen Inhal- ten zur Kenntnis gebrachte, im Rahmen der Vertragsraumordnung abzuschließen- de, privatrechtliche Vereinbarung zwi- schen der Gemeinde Tristach und Herrn Arnold Unterluggauer, Dorfstraße 8d, März 2021 GR-Beschlüsse | Danke Sternsingeraktion | Online-Umfrage 5 DANKE! € 7.960,-- Wir möchten allen ein recht herz- liches Vergelt‘s Gott sagen für die großzügige Unterstützung bei der Sternsingeraktion 2021. Jungschar und Pfarre Tristach Online-Umfrage: Biomüllsammlung www . a w v - o s t t i r o l . a t MIT VERLOSUNG!

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