GZ_Tristach_2021_03

4 GR-Beschlüsse | Ferialjobs März 2021 Bericht aus der Gemeindestube Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates Sitzung vom 17.12.2020 Der Gemeinderat hat die Gebühren, Steuern und Abgaben mit Wirksam- keit ab 01.01.2021 mit einstimmigem Beschluss neu festgesetzt bzw. eine Verordnung über Gebühren- und Index- anpassungen erlassen (Siehe Gemeinde- homepage www.tristach.gv.at → Menü „Bürgerservice“ → „Gebühren, Steuern & Abgaben“). Der Gemeinderat hat den Unter- schiedsbetrag zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Soll) und der veranschlagten Beträge im Rechnungsjahr 2021 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der VRV (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) mit € 10.000,-- mit einstimmigem Beschluss festgesetzt. Der Gemeinderat hat den vom Bürgermeister vorgetragenen Voran- schlag 2021 zum Beschluss erhoben. Der Ergebnis- und Finanzierungshaus- halt stellen sich wie folgt dar: Er- gebnisvoranschlag: Summe Erträge: € 2.736.600,00; Summe Aufwen- dungen; € 2.921.600,00; Summe Haushaltsrücklagen: € 0,00; Nettoer- gebnis: € -185.000,00. Finanzierungs- voranschlag: Summe Einzahlungen operative Gebarung: € 2.736.600,00; Summe Auszahlungen operative Ge- barung: -2.351.500,00 € ; Summe Einzahlungen investive Gebarung: € 22.500,00; Summe Auszahlungen investive Gebarung: € -461.800,00; Summe Einzahlungen aus der Finanzie- rungstätigkeit: € 55.300,00; Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstä- tigkeit: € -100.700,00; Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung: € -99.600,00. Die vom Bürgermeister erörterte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Tris- tach zum 01.01.2020 wurde mit ein- stimmigem Beschluss wie folgt festge- setzt: AKTIVA: Langfristiges Vermögen € 16.628.037,27 plus Kurzfristiges Vermögen € 194.413,83 ergibt Sum- me Aktiva: € 16.822,451,10. PASSI- VA: Nettovermögen € 15.599.978,24 plus Sonderposten Investitionszuschüsse € 345.763,21 plus Langfristige Fremd- mittel € 870.877,74 plus Kurzfristige Fremdmittel € 5.831,91ergibt Summe Passiva: € 16.822.451,10. Lt. Verordnungsplan Planungs-Nr. 732-2020-00002 vom 11.12.2020, hat der Gemeinderat eine Flächen- widmungsplanänderung im Bereich der Grundstücke Gp. 1717/1, 904/1 und 902 (künftige Gp. 904/1, 1880, 1881, 1882 und 1883), alle KG Tris- tach, wie folgt einstimmig beschlossen: • Umwidmung Grundstück 1717/1 KG Tristach (rund 8 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Be- fristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 1; • weiters Grundstück 902 KG Tris- tach (rund 18 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Be- fristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 1; • weiters Grundstück 904/1 KG Tristach (rund 2.765 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Be- fristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 1. Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 iVm Abs. 3 TROG 2016 die Auflage des Entwurfes und den Beschluss über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Gp. 902, 1717/1 und 904/1 (künftige Gp. 904/1, 1880, 1881, 1882 und 1883), alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners (GZl. 3056ruv/20 vom 10.12.2020) einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat folgende Petiti- on bzgl. Durch- und Nachtfahrverbot für den LKW-Transitverkehr auf der B 100, Drautal Straße, verabschiedet: „ Seit dem 1. Jänner 2004 gilt in Österreich für alle LKW eine fahrleistungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstra- ßen. Somit ist die B100 - welche die A10 Tauernautobahn und die A13 Bren- nerautobahn verbindet - eine attraktive Ausweichroute für den Schwerverkehr. Eine der Hauptabsichten der hier gefor- derten Verordnung ist es, den Schwer- verkehr auf dem dafür vorgesehenen höherrangigen Straßennetz zu halten. Der stetig zunehmende Schwerverkehr stellt für viele Anliegergemeinden der B100 und den Lienzer Talboden eine immer stärker werdende Belastung dar. Denn sowohl der Lärm- und Schadstoff- ausstoß, als auch das Sicherheitsrisiko durch teilweise mangelnde technische Ausstattung der LKWs bringen den Ost- tiroler BürgerInnen und ihren Gästen schwerwiegende wirtschaftliche und gesundheitsrelevante Nachteile. Ge- rade in Wintermonaten bei Inversions- wetterlagen und in der Hauptreisezeit im Sommer ist dies deutlich spür- und messbar. Weiters ist zu bedenken, dass sich der regionale Güterverkehr durch Betriebsansiedelungen in Zukunft wei- ter erhöhen wird. Durch die immer län- geren, staubedingten Durchfahrtszeiten auf der B100 im Gemeindegebiet von Lienz wird unweigerlich der im Umge- hungsverkehr über die L318 Lavanter Straße durch die Gemeinde Tristach gefördert. Dies belegen die Zahlen der Verkehrszählstelle des Landes Tirol in Tristach/Perlößling. Während der durch- schnittliche KFZ-Tagesverkehr von 2009 bis 2014 gleich geblieben ist, zeigen die Werte von 2015 bis 2018 eine massive Steigerung. Daher würde ein Verbot des LKW Durchzugsverkehrs Ferialjobs Grünraumpflege, Bauhofarbeiten, Parkgebühreninkasso Für den Sommer 2021 vergibt die Gemeinde Tristach Ferialjobs in den Bereichen Grünraumpflege, Bauhof- arbeiten sowie Parkgebührenin- kasso (Parkplatz Ostufer Tristacher See). Schriftliche Bewerbungen mit einem kurzen Lebenslauf und Anga- be des gewünschten Einsatzgebie- tes richten Sie bitte bis spätestens 30.04.2021 an das Gemeindeamt Tristach (gemeinde@tristach.gv.at ). Bgm. Markus Einhauer

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