GZ_Schlaiten_2020_12

Seite 4 ‘ s Blattl Dezember 2020 Beschlüsse des Gemeinderates GR vom 02.07.2020 Auf Grund einer Neuplanung bei der Errichtung der Wohnanlage Gantschfeld II war die Änderungdes Bebauungsplanes hinsichtlich des höchstmöglichen Gebäudepunktes ( + 3,60 m auf 886,60) erforderlich. Der Gemeinderat genehmigt diese Änderung des Bebauungsplanes. Der GR beschließt den Beitritt zum Regionalen Ressourcenzentrum Lienzer Talboden , den die Stadtge- meinde im Südosten der Stadt errich- ten wird. Zusätzlich zur örtlichen Alt- stoffsammelstelle wird es künftig für Gemeindebürger die Möglichkeit ge- ben, dieses Sammelzentrum in Lienz zu nutzen, das hinsichtlich Ressour- cen und Öffnungszeiten wesentlich mehr Möglichkeiten bietet. Frau Elisabeth Steiner wird nach der Pensionierung von Maria Baur in der Volksschule Schlaiten die Stelle als Raumpflegerin ab 1. September 2020 übernehmen. GR 20.08.2020 Infolge des geplanten Neubaus vom Kindergartengebäude samt Gymnastikraum und den Um- baumaßnahmen am Volksschulge- bäude (Barrierefreiheit) ist eine Än- derung des bestehenden Flächen - widmungsplanes im Bereich vom bestehenden Kindergarten- und Schulgebäude, sowie Bauhof, Eislaufplatz und Sportplatz erfor- derlich. Der Gemeinderat beschließt stimmeneinhellig diese Änderung des Flächenwidmungsplanes. Im Zuge der Flächenwidmungspla- nänderung bei der Hofstelle vlg. Ba- cher ist auf Grund einer Stellungnah- me der Wildbach- und Lawinenver- bauung eine absolute Baugrenzlinie zu definieren. Um dem Rechnung zu tragen, beschließt der Gemeinderat die Erlassung eines Bebauungs- planes, sowie eine weitere Ände- rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Hofstelle vlg. Ba- cher. Der Gemeinderat beauftragt die Firma Modul2 GmbH, Planung- Bauleitung-Baumanagement in 9900 Lienz, Pfarrgasse 2 mit Aus- führungs- und Detailplanung, Aus- schreibung, Örtliche Bauausicht, sowie Planungs- und Baustellenkoor- dination für die Neuerrichtung von Kindergarten und Gymnastikraum zur Angebotssumme in Höhe von € 57.928,43 zuzüglich 20 % MWSt. Weiters beschließt der Gemein- derat den Finanzierungsplan für die Neuerrichtung vom Kindergarten für das Jahr 2021: Gesamtkosten für Kindergarten, Gymnastikraum und Nebengebäude € 1.418.000,00 - Bedeckung durch COVID-19-Sonderförderung, Be- darfszuweisung, Förderung Abt. Ele- mentarbildung, sowie Eigenleistung der Gemeinde. GR 24.09.2020 Der Gemeinderat beschließt die Neuerlassung eines Bebauungs- planes im Bereich vom Schlaitner Wirt , um den Zubau einer Wohnein- heit östlich der bestehenden Veran- da zu ermöglichen. Die “verkürzten” Abstände gelten damit auch für die Nachbarparzelle Gp. 272/1 (Roswitha Egartner). Für die Gemeinden sind mit 01.01.2020 erstmals Eröffnungs- bilanzen entsprechend der VRV 2015 (Voranschlags- und Rech- nungsabschlussverordnung) zu er- stellen. Die kamerale Buchhaltung der Kommunen wird im Zuge der größten und umfangreichsten Re- form der letzten Jahrzehnte kom- plett umgebaut. Künftig besteht der Gemeindehaushalt aus drei Kompo- nenten: Ergebnishaushalt, Finanzie- rungshaushalt und Vermögenshaus- halt. Die Vermögenswerte der Ge- meinde werden künftig in der Eröff - nungsbilanz dargestellt. Die Summe von Aktiva und Passiva beträgt € 16.678.118,19. Es würde den Rahmen der Ge- meindezeitung sprengen, das Zah- lenwerk von der Bewertung bis hin zur Bilanzsumme genauer darzu- stellen. Insbesondere die Bewertung von Sachanlagen (Grundstücke, Straßennetz, Wälder und Gebäude) lassen einiges an Spielraum zu. Es ist durchaus möglich, dass in den kommenden Jahren diesbezüglich Bereinigungen erfolgen. Im Zuge von GR-Sitzungen wird immer wieder das Thema Waldweg- schranken und Schrankenschlüs - sel angesprochen. Dazu wird ver- einbart, dass im kommenden Jahr der Schranken bei der Fregengatter im Zuge der Straßensanierung nahe zur Abzweigung Hofzufahrt Innergo- nig herunterverlegt wird. Damit ist die Schrankenanlage zumindest etwas mehr „in der Öffentlichkeit“ und es bleibt auch die Müllentsorgung eher aus. Beim Göriacher Parkplatz sollte bereits eine Tafel auf die letzte Park- möglichkeit hinweisen. Hinsichtlich der Schlüsselausgabe wird erklärt, dass seinerzeit verein- bart wurde, dass jeder Hausbesitzer/ Haushalt einen Schlüssel erwerben kann und dies auch großteils in An-

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