GZ_Amlach_2020_12

Informationsblatt der Gemeinde Amlach Ausgabe 30 Dezember 2020 Seite 58 Lärmschutz in der Gemeinde Hinweis auf geltende Ruhezeiten: Schutz vor Lärmbelästigung für besondere Zeiträume 1. An Werktagen in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr bzw. 22.00 bis 06.00 Uhr und an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen ganztägig nicht erlaubt sind, a) der Betrieb von lärmerzeugenden Arbeitsgeräten, wie insbesondere mit Verbrennungsmotoren betriebene Rasenmäher, Bohr-, Säge- und Schleifmaschinen, sowie Kompressoren. b) die Ausführung von lärmerzeugenden Haus- und Gartenarbeiten, wie insbesondere das Klopfen von Teppichen, Decken, Matratzen oder das Hacken und Sägen von Holz. 2. Ausgenommen ist der Einsatz lärmerzeugender Arbeitsgeräte im Rahmen der Schneeräumung im Bereich von Wohnanlagen, öffentlichen Gebäuden sowie auf öffentlichem Gut (Verkehrsflächen, Parkplätzen etc.) sowie Tätigkeiten im Rahmen der jeweils üblichen Wirtschaftsführung in der Land- und Forstwirtschaft. Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht etc. werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Grundstückseigentümerinnen/Grundstückseigentümern ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Neophyten Management in Tirol - Information Die Vorkommen von Neophyten haben in den letzten Jahren in Tirol stark zugenommen. Die negativen Auswirkungen auf den heimischen Tier- und Pflanzenbestand, die menschliche Gesundheit sowie auf die Land- und Forstwirtschaft sind bekannt und belegt. Das öffentliche Interesse an der Thematik steigt zunehmend und Interessierte sowie Betroffene fordern neben Informationen zum Umgang mit den Pflanzen auch wirkungsvolle Maßnahmen. Für Informationen steht Ihnen das Land Tirol, Abteilung Umweltschutz und Naturkunde zur Verfügung oder im Internet unter Land Tirol Umweltschutz/Neophyten Broschüre.

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