GZ_Amlach_2020_12

Informationsblatt der Gemeinde Amlach Ausgabe 30 Dezember 2020 Seite 60 Abfuhrtermine Restmüll 2021 14tägig – mittwochs 13. Jänner 27. Jänner 10. Februar 24. Februar 10. März 24. März 07. April 21. April 05. Mai 06. Mai 19. Mai 02. Juni 16. Juni 30. Juni 14. Juli 28. Juli 11. August 25. August 08. September 22. September 06. Oktober 20. Oktober 03. November 17. November 01. Dezember 15. Dezember 29. Dezember KEHRTERMINE 2021 Kehrungen oder Überprüfungen sind laut Tiroler Feuerpolizeiordnung und den vorgeschriebenen Kehrfristen so von uns durchzuführen: 4 x jährliche Betreuung für die mit Festbrennstoffen beheizten Fänge und Heizanlagen 2 x jährliche Reinigung von Pellets Heizanlagen und Fängen Bei den Festbrennstoffheizanlagen sowie Pelletsheizungen ist die jährlich vorgeschriebene Abgasmessung vorzulegen. 1 x jährliche Kehrung der Fänge und der mit Heizöl extraleicht betriebenen Heizanlagen mit einem jährlich vorgeschriebenen Messbefund . Die Kehrtermine ergeben sich wie folgt: Amlach Dorf: 11./12./13. Jän. 15./16./17. März 17./18./19. Mai 25./27./28. Okt. 2021 Amlach Ulrichsbichl: 12. Jän. 16. März 18. Mai 27. Okt. 2021 Bei Krankheit oder Ausfall eines Mitarbeiters kann sich der Kehrtermin um einen Tag verschieben. Hochachtungsvoll Werner Grissmann e.h. I M P R E S S U M: Redaktion und Verlagsort, Vervielfältigung und Herausgeber: GEMEINDEAMT AMLACH, 9908 Amlach, Lindenstraße 4 Gitti Unterweger, Thomas Totschnig, Franz Amort, Gemeinde Amlach, div. Fotos und Berichte, Alois Micheler, Grafik Zlöbl, Archiv und Vereine Erklärung zur Informationspflicht (Datenschutzerklärung): Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3