GZ_Leisach_2020_12

11 AUS DEM GEMEINDERAT 595/2, 595/14 und 941/1, alle KG Leisach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Dr. Thomas Kranebitter vom 15. September 2020 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat einhellig, den gegenständlichen Bebauungsplanes im genannten Bereich zu erlassen. Dieser Beschluss wird jedoch nur dann rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von hierzu berechtigten Personen oder Stellen abgegeben wurde. + Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gst. 395/1, KG Leisach Die Familie Elisabeth und Helmut Ortner hat ein Ansuchen um Umwidmung eines Grundstreifens im Bereich der Nachbarschaft ihres Wohnhauses in Leisach von Freiland in Bauland/Wohngebiet eingebracht. Sodann könnten sie ihr Bauvorhaben, dem Umbau bzw. Ausbau des bestehenden Ein- zu einem Zwei- familienwohnhaus verwirklichen. Der ca. 2 bis 3 m breite Grundstreifen wird dabei als Abstandsfläche benötigt. Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Leisach gemäß § 68 Abs. 3 i.V.m. § 63 Abs. 9 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016, den vom Planer Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 31.08.2020, mit der Planungsnummer 715-2020-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich des Grundstückes Gp. 395/1 KG Leisach durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016, der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung- nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. www.swietelsky.com OSTTIROL BAUT AUF Ihr regionaler Baupartner: Zweigniederlassung Kärnten/Osttirol Baubüro Lienz-Peggetz Bürgeraustraße 30, 9900 Lienz T +43 4852 6677-0 office.lienz@swietelsky.at

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