GZ_Leisach_2020_09

3 Eisenbahnkreuzung Richtung Drausteg zur Waldschenke wurde per Bescheid gesperrt und ist als nicht erforderlich beschieden worden. Gegen den Bescheid des Amtes der Tiroler Lan- desregierung als Eisenbahnbehörde habe ich als Bürgermeister der Gemeinde Leisach auch wegen der Erschließung der Grundstücke zwischen der Drau und der Eisenbahnlinie beim Lan- desverwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt. Diese wurde als unbegründet abgewiesen. Nach längeren Verhandlungen ist es jedoch gelungen, die Erschließung über den linken Drauerhaltungsweg sicherzustellen, der vom öffentlichen Wassergut ausgeschieden und von der Gemeinde Leisach käuflich erworben wird. Außerdem ist es durch zähes Verhandeln geglückt, eine Unterführung an dieser Stelle zu erzwingen. Schließlich handelt es sich bei dieser Querung auch um eine Route, die vor Jahrzehnten vom Tourismusverband für die touris- tische Nutzung ausgewiesen worden ist und dem gesamten Talboden zur Erholung dient. Ich danke allen Anrainern für ihr Verständnis und hoffe, auch mit notwendiger finanzieller Beteili- gung der Gemeinde, für künftige Generationen damit eine sinnvolle und praktikable Lösung herbeigeführt zu haben. Die Freiwillige Feuerwehr Leisach hat schon letztes Jahr das Ersuchen an die Gemeinde gerichtet, den – bislang von den Schützen verwendeten – frei gewordenen Raum nutzen zu dürfen. Das gesteigerte Zeitvolumen, welches ab März zur Verfügung gestanden ist, hat die Arbeiten zur Sanierung der Küche so fortschreiten lassen, dass nicht nur die Küche, sondern auch der gesamte Aufenthalts- und Schulungsraum einer Generalsanierung unterzogen werden konnte. Vielen Dank an alle, die viele Stunden dafür aufgewendet und dies bewerkstelligt haben. Die seit dem 1. Jänner 2020 eingeführte Freizeitwohnsitz-Abgabe wurde von einigen wenigen Haus- und Wohnungseigentümern wahrgenommen und der Gemeinde ordnungsgemäß gemeldet und abgeführt. Ich erlaube mir, neuerlich darauf hinzuweisen, dass es eine Verpflich- tung zur Selbsterklärung gibt, und zwar für all jene Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung bzw. ihr Haus nicht dauerhaft benutzen. Sollten im Hinblick auf diese verpflichtende Abgabe Fragen aufkommen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde. Wir sind gerne bereit, unbürokratisch und schnell Unklarheiten zu beseitigen. Im August hat eine Generalversammlung der Bäuerinnen-Organisation beziehungsweise eine Versammlung der Landjugend/Jungbauernschaft stattgefunden. Bei den Bäuerinnen war es derzeit offensichtlich nicht möglich, vielleicht auch wegen des erhöhten bürokratischen Aufwandes aufgrund der geänderten gesetzlichen Situation bezüglich der Kassenführung, eine Vertretung zu wählen. Sie haben sich entschieden, ihre Tätigkeit unter dem Dach der Bäuerin- nen-Organisation bis auf Weiteres ruhend zu stellen. Ich darf allen, die in den letzten Jahrzehn- Der neue Landjugendvorstand. V. l.: Phillip Wolsegger, Antonia Hirn, Miriam Huber, Elias Senfter, David Lanser, Jakob Senfter, Bgm. Bernhard Zanon.

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